Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 20.10.2022

Die Sitzung fand im großen Saal des Stephanihauses statt. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt. Entschuldigt waren Fr. Dr. Heinmüller, Fr. Miller, Hr. Berger, Hr. Maier J. und Hr. Weber.

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

  • Christkindlmarkt findet am 11.12.2022, dem 3. Advent, statt.
  • Klausurtagung zur baulichen Planung der Realschule und Wohnbebauung westlich der Bahn findet am 21.10.2022 statt. Das Wettbewerbsverfahren für dieses Areal beginnt Januar 2023 und endet im Mai 2023.
  • Die für den 9.12.2022 geplante Klausur mit dem Thema Ortsumfahrung / Verkehr wird auf den 20.01.2023 verschoben. Hierfür wird eine längere Vorbereitungsphase benötigt.
  • Am 16.12.2022 findet das Weihnachtsessen der Gemeinderäte im La Vigna statt.
  • Barbara Geser wurde nachträglich zum Geburtstag gratuliert.

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

es gab nichts bekannt zu geben

TOP 3: Bericht zur Kinderbetreuung in der Gemeinde Hohenbrunn

Frau Langwieder, Leitung der Fachstelle für Kinderbetreuung der Gemeinde, hielt einen Fachvortrag zur Lage der Kinderbetreuung im Gemeindegebiet.

  • 4 eigene Betreuungseinrichtungen
  • Kooperationspartner z.B. Wichtelhaus, Kindertagespflege, AWO, KJR
  • Versorgungsquote überdurchschnittlich: Kinderkrippe Bayern 34,5% / Hohenbrunn 50,9%, Kindergarten Bayern 93,5% / Hohenbrunn 103,46%, Grundschule Bayern 54,2% / Hohenbrunn 68,22%.
  • Hohenbrunn ist eine kinderarme Gemeinde, deswegen Beständigkeit in der Kinderbetreuung.
  • IST-Situation der Kinderbetreuung in der Gemeinde
    • Hohe Mitarbeiterzufriedenheit, attraktiver Arbeitgeber
    • 2. Krippengruppe im Waldpark eigentl. ab Sept 2022, wg. Personalmangel Eröffnung Jan. 2023
    • Bei hohen krankheitsbedingten Arbeitsausfällen Verkürzung von Betreuungszeiten
  • Problematik in der Kinderbetreuung
    • 100.000 Erzieherinnen fehlen Deutschland weit, bis 2030 Prognose von 230.000 fehlendem Fachpersonal
    • Kaum Bewerbungen über herkömmliche Stellenanzeigen
    • Viele Mitarbeiterinnen in Teilzeit
    • Rahmenbedingungen (große Gruppen/hohe Anforderungen)
    • Mieten im Landkreis, wobei der Verdienst nicht so schlecht ist
    • Vielfältige Träger, attraktive Angebote für Personal bedeutet Konkurrenz
    • Studiengänge wie Kindheitspädagogik ohne päd. Praxis, die dann eher in Ämtern arbeiten
  • Lösungsansätze der Gemeinde
    • Alternative, moderne Bewerbungsplattformen und soziale Netzwerke
    • Verstärkt in die Ausbildung gehen, z.B. Optiprax Praxisorientierte Ausbildung zur päd. Fachkraft, berufsbegleitend mit Gehalt.
    • Assistenzkraftmodell mit z.B. Kindertagespflegepersonen
    • Angebote für Wohnraum
    • Überregionale Stellenausschreibung
    • Großzügige Personalplanung und Einstellung
    • Attraktiver Arbeitgeber bleiben und weiterentwickeln
  • Perspektiven Kinderbetreuung
    • Fachkräftegewinnung und -erhaltung
    • Ausbau der Kinderbetreuung analog zu den Prognosen der Wohnraumerweiterung und der demographischen Entwicklung
    • Fachtag 2023 in Kooperation mit HöSie, Thema: Zukunft Kinderbetreuung
    • Rechtsanspruch in 2026/2027 auf Nachmittagsbetreuung von Schulkindern; anerkannt werden GGS, OGS, Horte
    • Zentrale Frage: Entwicklung des Bedarfs in Hinblick auf Kostenfreiheit der OGS und GGS. Aktuell herrscht sehr großes Interesse.
    • Kostenentwicklung und Gebühren
  • Fazit
    • Zahl des Bedarfs an Integrationsplätzen steigt; Fachdienste stellen ihre Dienste ein, deswegen eigene Suche nach Heilpädagog:in für unsere 4 Einrichtungen
    • Im Schuljahr 2022/23 haben nur 5 Familien in der Erstvergabe keinen Platz für eine Betreuung nach der Schule erhalten, es wurde ihnen jeweils ein Platz im gebundenen Ganztag oder im Hort von St. Magdalena angeboten.
    • Umwandlung von Mittagsbetreuung zum offenen Ganztag erfolgte im Sept. 2022
    • Personalgewinnung bleibt eines der zentralen Themen in der Kinderbetreuung; das bedeutet hohen zeitlichen, finanziellen und kreativen Einsatz
    • Erhalt der bisherigen Mitarbeiter:innen; es besteht eine hohe Zufriedenheit vor allem durch beständige Leistungen, ausreichend personelle Ressourcen und wertschätzende Atmosphäre auch durch Führungskräfte.

TOP 4: Gründung einer ARGE Wärmewende

einstimmig

Um für den Umstieg auf eine nachhaltige Wärmeversorgung gewappnet zu sein, initiiert die Gemeinde Hohenbrunn zusammen mit Höhenkirchen-Siegertsbrunn eine Arbeitsgemeinschaft Wärmewende und möchte weitere benachbarte Gemeinden für ein interkommunales Konzept der Fern- und Nahwärme gewinnen. Das Ziel ist eine bessere Vernetzung der Gemeinden um langfristig Ressourcen sinnvoll auszuschöpfen und möglichst vielen Bürgern eine nachhaltige Wärmeversorgung anbieten zu können. 

Gerade der Süd-Osten des Landkreises München und der Süd- Westen des Landkreises Ebersberg können dabei auf einen wertvollen Schatz im Untergrund zurückgreifen, die tiefengeothermische Wärme aus dem Molassebecken.

Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss hat bereits beschlossen, aus dem Umsetzungsprogramm 29++ Projekte der Wärmestrategie zu realisieren. Die ARGE Wärmewende soll von der Energieagentur Ebersberg betreut werden, der Landkreis unterstützt wohl finanziell eine überörtliche, gemeinsame Planung. Da man noch nicht weiß, wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt, werden 8000 € in den Haushalt eingestellt.

TOP 5: Vertragsanpassungsverlangen gemäß § 313 Abs. 1 BGB

wegen Störung der Geschäftsgrundlage der Gemeindewerke

Oberhaching für den Strombezug vom 22.09.2022 (Bekanntgabe einer

Eilhandlung)

zu Kenntnis genommen

Mit den Gemeindewerken Oberhaching GmbH (GW) besteht ein Stromliefervertrag für die Jahre 01.01.2021 bis 31.12.2023. Im Schreiben vom 22.09.2022 haben die GW ein Vertragsanpassungsverlangen wegen unvorhersehbarer extremer Preissteigerungen am Strommarkt gestellt. 

Die Änderungsvereinbarung sieht ab 01.01.2022 einen jährlichen Mehrkostenzuschlag bei Überschreiten der Jahresplanmenge (laut Vertrag 1.258.000 kWh) vor. Das finanzielle Ergebnis lässt sich aktuell nicht berechnen, da die Preise am Spotmarkt variieren und die Verbräuche zum 31.12.2022 erst dann berechnet werden können. Die Jahresrechnungen 2022 werden regulär mit dem vereinbarten Arbeitspreis gestellt, ein eventueller Mehrverbrauch wird unter Abzug der bereits verrechneten Jahreskosten separat in Rechnung gestellt.

 

Da die Ausführungen schlüssig und nachvollziehbar waren und ein reibungsloser

Strombezug für die Gemeinde Hohenbrunn elementar wichtig ist, hat der Erste

Bürgermeister in einer Eilhandlung gemäß Art. 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung

die Änderungsvereinbarung zum Stromliefervertrag unterschrieben und rechtzeitig

an die GW zurückgesandt.

TOP 6: Vergabe Winterdienst einstimmig

Im Hohenbrunner Gemeindegebiet werden einige Straßen im Winter von einem externen Anbieter gepflegt. Nun wurde ein Zeitraum von 4 Jahren ausgeschrieben, daraufhin haben 2 Firmen ein Angebot abgegeben. Bieter 1 bekam den Zuschlag. Es entstehen jährliche Kosten von max. 30.794,82 € brutto. Tatsächliche Stunden werden abgerechnet, das Material wie Salz und anderes Streugut stellt die Gemeinde.

TOP 7: Anträge

TOP 7.1: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Errichtung

von öffentlichen Trinkwasserbrunnen im Gemeindegebiet

einstimmig

„Die EU-Trinkwasserrichtlinie [(EU) 2020/2184] fordert, den Zugang zu Trinkwasser für alle Menschen zu verbessern und die Verwendung von Trinkwasser zu fördern. Dazu wird ausdrücklich die Installation von Außen- und Innenbrunnen an öffentlichen Orten genannt. Unter anderem werden vor allem Kommunen aufgefordert, öffentliche Trinkwasserbrunnen zu errichten und zu betreiben. Das gleiche Anliegen verfolgt die Bundesregierung mit dem aktuellen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes.“

In Folge wurden einige mögliche Standorte für einen Trinkwasserbrunnen genannt, unser Trinkwasserbrunnen am Maibaum wurde als schlecht erreichbar erklärt.

Fakt ist, dass lediglich 2 Trinkwasserbrunnen zu 90% förderfähig sind. Die Kosten eines Brunnens belaufen sich auf ca. 15.000 €. Es ist sinnvoll, Brunnen an öffentlichen Gebäuden wie z. B: Sportcampus, Kindergarten oder Wasserwerk zu planen, da diese dann gleich von den gemeindlichen Hausmeistern betreut werden könnten. 

Es wurde die Errichtung von 2 zusätzlichen Trinkwasserbrunnen beschlossen, die Standorte werden gesondert diskutiert.

TOP 8: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung

vom 22.09.2022

genehmigt

TOP 9: Anfragen, Verschiedenes

  • Warum kann der Schwimmbadbetrieb ab dem 20.11.22 nur für die Schulklassen erfolgen?

Zum einen hat das mit der Chlorgasanlage zu tun, die über die Brandmeldeanlage gesichert wird. Hier gibt es ein Anschlussproblem. Für die Schulklassen wird per Hand „low dose“ gechlort, ist allerdings für eine volle Auslastung des Bades mit dementsprechend höherer Keimbelastung nicht zulässig. Zum anderen fehlt noch ein 3. Bademeister, der ab dem 1.1.2023 angestellt wird. Daher kann der volle Betrieb, auch durch den TSV, erst dann erfolgen.