Bericht aus dem Gemeinderat
Sitzung am 03.03.2022

Die Sitzung fand in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn statt. Alle Anwesenden konnten einen Schnelltest vor Ort machen. Zu Beginn der öffentlichen Sitzung erhoben sich alle zu einer Gedenkminute für die zivilen Opfer dieser beispiellosen Aggression gegen die Ukraine.

Entschuldigt waren die Gemeinderäte K. Möschel, P. Miller, H. Seybold, R. Kersten und J. Maier. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

  • Am 27.01.2022 fanden Gespräche mit der deutschen Glasfaser und der Telekom über eine mögliche Kooperation in Sachen Glasfaser statt. Die Verwaltung kann Gespräche nur anstoßen, die Unternehmen müssen dann selbst entscheiden, was sie daraus machen. Am 11.3.2020 wird mit den Hausanschlüssen in der Luitpoldsiedlung begonnen.
  • Am 11.03.2022 ist das Rathaus wegen Maßnahmen am Stromnetz geschlossen. Die Erreichbarkeit per Telefon ist gewährleistet.
  • Am 19.03.2022 findet ein Tag der offenen Tür für Kindererzieher und -pfleger an den gemeindlichen Kindertagesstätten statt. Ziel ist es, dringend benötigtes Personal zu generieren, damit das Betreuungsangebot aufrecht erhalten werden kann. Die Personalsituation ist dramatisch, es sind zu wenig Kinderbetreuer auf dem Arbeitsmarkt.

TOP 2: Es gibt keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben

TOP 3: Ausschreibung Verpflegungssystem Kinderbetreuungseinrichtungen mit 14/2 Stimmen beschlossen

Am 19.11.2020 beschloss der Gemeinderat:

„Die Gemeinde beabsichtigt eine Umstellung der Mittagsverpflegung in den gemeindlichen Kitas und Schulen auf bio-regionale Lebensmittel im zeitgemäßen Frischkochsystem. Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung mit allen Beteiligten (Einrichtungsleitungen, Zweckverband Carl-Steinmeier Mittelschule, Elternbeiräte und Eltern) an einem runden Tisch zu diskutieren.“

Zu diesem Thema wurden einige Veranstaltungen angeboten, zu denen Elternvertreter, Einrichtungsleitungen, Gemeinderäte und der derzeitige Essenslieferant eingeladen waren. Ebenso fand eine Elternbefragung mit 51% Rücklauf statt. Diese brachte im wesentlichen folgende Erkenntnisse: Fast allen Eltern war gesundes, vitaminreiches, abwechslungsreiches Essen, welches den Kindern gut schmeckt, wichtig. Salz- und Zuckergehalt soll reduziert werden. Die Tendenz geht zu einem sehr hohen Anteil an regionalen und biologischen Lebensmitteln. Die Meinung der Beteiligten zeigte deutlich, dass sowohl kurz- als auch mittelfristig neue Qualitätsstandards festgelegt werden sollten.

Die Gemeinde ist verpflichtet in regelmäßigen Abständen, zur Vergabe von Leistungen, Ausschreibungen auf dem Markt zu tätigen. Bei zu langem Abstand handelt man gesetzeswidrig und es kann zu Bußgeldern kommen. Der Vertrag mit dem jetzigen Essensversorger läuft bereits schon fast 8 Jahre. Daher empfiehlt die Verwaltung aufgrund der o.g. Erkenntnisse eine Ausschreibung des bisherigen Verpflegungssystems (Warmhalteküche) mit einem Bio-Anteil von mind. 50 Prozent, bei Fleisch- und Molkereiprodukten von 100 %. Die Warmhaltezeit soll auf maximal eine Stunde begrenzt sein. Ein weiterer Augenmerk soll auf Regionalität der Lebensmittel liegen. Der Prozess einer Frischküche mit noch höherem Bio-Anteil wird weiterverfolgt und für die nächste Ausschreibung vorbereitet. Hier wird ebenfalls die Mittagsverpflegung der Schüler und die Nutzung der Schulküchen mit einbezogen. Wegen der Höhe der Vergabesumme muss eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Um diese rechtssicher zu gestalten wird ein externer Dienstleister hinzugezogen. Die Essensgeldabrechnung durch den Anbieter soll ebenfalls ausgeschrieben werden. Die Auftragsvergabe liegt in der Bewirtschaftungsbefugnis des Ersten Bürgermeisters. Die Ausschreibungskriterien sollen dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt und von demjenigen, der die Ausschreibung leitet, vorgestellt werden.

TOP 4: Verfahren zur Angebotseinholung und Vergabe der Trägerschaft eines künftigen offenen Ganztageskonzepts an den Grundschulen; Verfahrensfestlegung 15/1 beschlossen

Die Gemeinde beabsichtigt die Vergabe der Trägerschaft für ein künftiges offenes Ganztageskonzept, das die Betreuung der Grundschüler nach Schulschluss gewährleistet und die bisherige Mittagsbetreuung ablösen soll. Angefragt werden auf jeden Fall die AWO als bisheriger Träger, sowie der Kreis-Jugend-Ring. Es soll ein Konzept mit Kooperationspartnern wie Musikschule, Sportvereinen… sein, damit die Kinder, die nachmittags betreut werden müssen, solche Freizeitangebote nutzen können.

Nach Einholung der Angebote möglicher Träger soll ein Vergabegremium aus 14 Personen die Vergabeentscheidung tätigen. Das Gremium setzt sich wie folgt zusammen:

Grundschule Hohenbrunn-Riemerling: 5 Personen
Elternbeirat: 1 Person (Vorsitzender oder Stellvertretung)
Verwaltung: 2 Personen
Je Gemeinderatsfraktion und FDP jeweils 1 Person (=5 Personen)
Erster Bürgermeister

TOP 5: Technische Instandsetzung Rathaus Hohenbrunn, Baustandsbericht und Kostenpräsentation einstimmig

Das Erdgeschoss wurde fertiggestellt, hierbei ist für die Kostenmehrung die aufwändige Radonsanierung zu erwähnen. Das Rathaus ist nicht unterkellert, so tritt Radon direkt ins Erdgeschoß aus. Um die Belastung signifikant zu minimieren und die Mitarbeiter zu schützen, wurde der Bodenbelag entfernt und eine Sperre eingebaut. Die alten Fliesen im Flur wurden gesäubert und neu verlegt. In die Außenmauern wurde eine Absaugdrainage gelegt, um so das Radon aus den Mauern direkt abzusaugen. Durch den neuen Bodenaufbau war es notwendig neue Schränke und dadurch auch neues Mobiliar anzuschaffen. Das erste Obergeschoß ist auch fertig, nun wird das Dachgeschoß saniert. Die Instandsetzung des Rathauses soll im April abgeschlossen sein, danach werden die Außenanlagen fertiggestellt.

Durch diese ganzen Maßnahmen bittet die Verwaltung um einen Beschluss zur Bewirtschaftung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 75.000€.

TOP 6: Straßenunterhalt, Verlängerung Rahmenvertrag für Unterhaltsleistungen am kommunalen Straßennetz einstimmig

Die Gemeinde hat für Unterhaltsarbeiten am Kommunalem Straßennetz einen Rahmenvertrag abgeschlossen, welcher Verlängerungsoptionen bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von maximal vier Jahren beinhaltet. Der letzte Auftrag wurde im Juni 2020 erteilt und endete im Dezember 2021. Die beauftragte Firma hat ein Verlängerungsgesuch gestellt, den Vertrag um 2 Jahre zu verlängern. Unter Berücksichtigung erwartbarer Preisanpassungen der anderen Bieter, ist eine Vertragsverlängerung für die Gemeinde die wirtschaftlich günstigste Variante. Die Firma ist der Gemeinde als leistungsfähiger und zuverlässiger Vertragspartner bekannt und hat in den allermeisten Fällen die Arbeiten zur vollen und vollsten Zufriedenheit ausgeführt. In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde jährlich Unterhaltsleistungen am kommunalen Straßennetz von 380.000,00€ bis 900.000,00€ ausführen lassen. Für das Jahr 2022 sind ca. 975.000,00€ eingeplant. Priorität bei der Straßensanierung hat die Otto-Hahn-Straße, da dort im Falle starker Regenfälle ständig die Keller und Tiefgaragen volllaufen. Der Rest der Instandhaltungen wird bei Bedarf durchgeführt. Für die Jahre 2022 und 2023 kann eine Vertragsverlängerung zu den, im Beschlussvorschlag, genannten Anpassungen empfohlen werden.

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung des Rahmenvertrags für Unterhaltsleistungen am kommunalem Straßennetz um zwei Jahre bis Ende 2023. Die Preise werden, für das Jahr 2022 um 9 % und für das Jahr 2023 um die Preissteigerung gemäß Baupreisindex 4. Quartal 2022, für das laufende Kalenderjahr 2022 bereinigt, jeweils bezogen auf die 2020 vereinbarten Einheitspreise, erhöht.

TOP 7:  Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 23.09.2021 zur Kenntnisnahme vorgelegt und dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

In der Zeit vom 11.05.2021 bis 23.11.2021 fand an mehreren Terminen die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Hohenbrunn statt. Das Abschlussgespräch zwischen dem Ausschuss und der Verwaltung fand am 16.12.2021 statt. In dem Gespräch wurden die positiven und negativen Prüfungsergebnisse erläutert.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Jahresrechnung 2020, wie er als nichtöffentliche Anlage beigefügt ist, zur Kenntnis. einstimmig
  2. Die in der Anlage aufgelisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden hiermit, soweit sie nicht bereits durch Einzelbeschlüsse angewiesen waren, genehmigt. einstimmig
  3. Der Gemeinderat stellt nachfolgendes Ergebnis der Jahresrechnung 2020 fest und erteilt die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO:

Verwaltungshaushalt:
Summe der bereinigten Soll Einnahmen und Soll-Ausgaben 27.281.478,91 €
darin enthalten ist die Zuführung vom Verwaltungs- an
den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.518.760,63 €

Vermögenshaushalt:
Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben 14.802.941,04 €
darin enthalten ist die Entnahme aus der
allg. Rücklage in Höhe von  1.251.782,32 €

Hinweis: Zu Teilbeschluss 3. ist der Sitzungsvorsitz an einen Stellvertreter abzugeben (Art. 36 GO). 15/1 Enthaltung

TOP 8: Behandlung von Sondervermögen einstimmig

Die Hüttl-Stiftung ist ein, von der Gemeinde verwaltetes Sondervermögen und wird im gemeindlichen Haushalt geführt. Der Grundbesitz Notinger Weg 69 ging 1999 auf die Gemeinde über. Sämtliche Erträge sind ausschließlich für soziale Zwecke zu verwenden.
Die Kaiser-Stiftung fördert die gemeindliche Seniorenarbeit und verfolgt ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke. Die Einnahmen der Kaiser-Stiftung reichen nicht aus, um den finanziellen Bedarf zu decken und muss jährlich mit ca. 50.000€ bezuschusst werden. Hier ist der jährliche Überschuss der Hüttl-Stiftung gut eingesetzt um das Sondervermögen der Kaiser-Stiftung auszugleichen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den jährlichen Überschuss aus dem Sondervermögen „Hüttl-Stiftung“ nicht mehr einer Sonderrücklage zuzuführen, sondern für den Ausgleich des Sondervermögens „Kaiser-Stiftung“ zu verwenden.

TOP 9: Änderung der Satzung für den Behindertenbeirat einstimmig

Der Behindertenbeirat wird laut Satzung alle 3 Jahre in einer Präsenzveranstaltung gewählt. Die Coronapandemie zeigt auf, dass andere Wahlmöglichkeiten als Ergänzung sinnvoll sind, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Aus diesem Grund soll die Durchführung der Wahl um die Möglichkeit einer Briefwahl mit vorheriger Kandidatenregistrierung erweitert werden. Für zukünftige Wahlen soll der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem amtierenden Behindertenbeirat entscheiden, welche Art der Wahl durchgeführt wird.

TOP 10: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes Freiflächenphotovoltaikanlage II westlich der A99 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 262 sowie 280, Gemarkung Hohenbrunn; Billigung des Vorentwurfes für die frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB einstimmig

Der Gemeinderat hat am 25.02.2021 entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch den Bebauungsplan Nr. 89 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hohenbrunn 2“ westlich der Bundesautobahn A 99 zur Installation von Freiflächenphotovoltaikanlagen an den Standorten Fl.-Nr. 262 und Fl.-Nr. 280 gefasst.
Die vorgesehenen Standorte liegen auf Höhe von Hohenbrunn westlich der Bundesautobahn A 99. Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll von einer Fläche für  Landwirtschaft in eine Sondergebietsfläche für erneuerbare Energien geändert werden.
Die Standortwahl an der BAB A99 entspricht den gesetzlichen Vorlagen. Es stehen dabei insgesamt ca. 5,2 ha Sondergebietsflächen für die Bebauung als Photovoltaikfläche zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

  1. Der Bauausschuss billigt den durch das Ingenieurbüro KomPlan, erarbeiteten Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und Umweltprüfung in der Fassung vom 17.02.2022 für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB. Die Billigung des Bebauungsplanes Nr. 89 mit Grünordnungsplan und Umweltprüfung erfolgt im Parallelverfahren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

TOP 11: Antrag der Gemeinderatsmitglieder Miller, Schlick und Haucke; Parkplätze für Wohnmobile 2/14 abgelehnt

Die o.g. Gemeinderäte bemängeln die zunehmende Anzahl an Wohnmobilen, die die Parkplatzsituation im eng besiedelten Riemerling noch mehr zuspitzt. Sie fordern von der Gemeinde ein Grundstück, auf dem die Eigentümer ihre Wohnmobile abstellen können.

Laut Verkehrsordnung ist es erlaubt, Wohnmobile in Siedlungen zu parken.

Es ist eine moralische Einstellung der Eigentümer, dass sie sich selbst einen Stellplatz für ihr Gefährt suchen. Diese werden im Internet ab 40€ pro Monat angeboten. Die zusätzlichen Kosten möchte sich manch einer wohl sparen und belegt sehr zum Ärger der anderen Anwohner Parkplätze und verschärft so die Verkehrssituation und -sicherheit für sämtliche Verkehrsteilnehmer.

TOP 12: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.01.2022 einstimmig

TOP 13: Anfragen, Verschiedenes

  • Halteverbotsschilder bleiben vorerst in der Hohenbrunner Straße.
  • Es besteht die Stelle der mobilen Jugendarbeiter (Streetworker), allerdings findet sich kein Personal. Der Bauwagen für die Jugendarbeit wird gerade ausgebaut.