Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 10.10.2024

Die Ladung zur Sitzung ist form- und fristgerecht erfolgt.

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

• Am 24.09.2024 fand der Senioren-Ausflug nach Ingolstadt statt.
• Am 08.10.2024 fand die Bürgerversammlung in der GS Hohenbrunn statt – mit Infomarkt
• Am 25.10.2024 findet der Festempfang der Gemeinde statt.

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Es sind keine n.ö. Beschlüsse bekanntzugeben.

TOP 3: Neukalkulation der Wassergebühren

Die Wassergebühren waren zuletzt für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12,2024
kalkuliert worden, d.h. ab 01.01.2025 ist eine Neukalkulation notwendig. Da bisher
nicht regelt ist wie sich die Netzübernahme von den Stadtwerken finanziell darstellen
wird, empfiehlt die Verwaltung ebenso wie der BKPV die Wassergebühren derzeit nur
für ein Jahr zu kalkulieren.
Es wurde ein Gutachten erstellt und dem GR wurden drei Varianten vorgestellt,
wobei für das Gremium nur Variante 1 bzw. 2 in Frage kamen.
Für Variante 1 (Grundgebühr bleibt unverändert und der Wasserpreis steigt auf
1,73 €/m3) spricht, dass Personen mit sparsamen Umgang mit Wasser „belohnt“
werden. Dafür fand sich aber keine Mehrheit – nur 5 GR-Mitglieder waren dafür.
Die Mehrheit mit 8 : 6 Stimmen gaben der Alternative 2 (Grundgebühr wird etwas
erhöht, der Wasserpreis steigt weniger an auf 1,59 €/m3) den Vorzug.

TOP 4: Richtlinie für Geldanlagen

Bisher gab es dafür eine Dienstanweisung für die Verwaltung – auf Empfehlung des
Prüfungsverbandes (BKPV) wurde eine Anlagerichtlinie erstellt. Da dies bereits im
HFA vorberaten wurde hat der GR einstimmig zugestimmt.

TOP 5: Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet westlich de S-Bahn und nördlich
der Taufkirchener Straße (B471);
Billigungsbeschluss zur förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs.2 und 4Abs.2 BauGB

Frau Butenandt, bgsm und Herr Strobl, Bauabteilung stellten die zahlreichen
Einwände vor und ließen die wesentlichen Änderungen abstimmen.
Es gab Anmerkungen bzw. Änderungsanordnungen z.B. von der Bahn, der
Naturschutzbehörde, dem Staatl. Straßenbauamt Freising, dem Landratsamt usw.
All diese Stellungnahmen wurden bewertet und ggfs. Änderungen entsprechend
vorgenommen: Im Biotop wird ein Habitat für die Kreuzkröte angelegt, die Bäume
dort werden als Waldfläche vermerkt. Der Sportplatz muss „Schulsportplatz“ heißen.
Von der B471 darf es keine Grundstückserschließung für die Realschule geben,
deshalb wurde die Straßenverkehrsfläche angepasst und das Grundstück geteilt.
Da sich der Pausenhof im rückwärtigen Bereich befindet, ist keine Lärmschutzwand
notwendig.
Was den Verkehr betrifft, wurde dem Einwand der Gemeinde Ottobrunn
widersprochen, da sich der Knotenpunkt Hohenbrunner/ Ottostraße nach
vorliegenden Verkehrsgutachten nicht als extrem gefährlich darstellt.
Der GR war sich bei den div. Beschlussfassungen nicht immer einig – es gab häufig
2 bzw. 3 Gegenstimmen.
Letztendlich wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 mit allen Ergänzungen,
Anlagen mit 3 Gegenstimmen beschlossen