Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 18.04.2024

Die Ladung zur Sitzung ist form- und fristgerecht erfolgt.
Aus der Zuhörerschaft gab es keine Anfragen.

Vorabinformation: TOP 13 n.ö. wird öffentlich behandelt nach TOP 5.

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

  • Am 03.07.2024 findet auf der Landesgartenschau Kirchheim ein „Tag der Gemeinde Hohenbrunn“ statt.
  • Vor dem Rathaus steht ein Blumenkübel zu Werbezwecken.
  • Brunnen 1 und 2 sind nach Tieferlegung wieder in Betrieb.

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

es gab nichts bekannt zu geben

TOP 3: Ernennung eines neuen Standesbeamten sowie einer neuen Standesamtsleitung

Einstimmig hat der GR beschlossen, Herrn Martin Michalka zum 01.05.2024 zum Standesbeamten zu bestellen und ihn zum Leiter des Standesamtes zu ernennen. Die Ernennung von Frau Theresa Steiner zur Leitung des Standesamtes wurde mit sofortiger Wirkung widerrufen.

TOP 4: Schule & Wohnen Hohenbrunn-West –
Sachstandsbericht nach der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

Frau Butenandt / Frau Scharf vom Planungsbüro bgsm informierten:
Realschule: Schulbau bleibt unverändert /anstatt Tiefgarage werden oberirdische Stellplätze geschaffen / Fahrradständer sind auf dem Schulgelände vorhanden.
Auf Anregung von Frau Gerber, CSU werden zusätzliche Fahrradabstellmöglich-
keiten in der Taufkirchner Straße geprüft und in der Planung berücksichtigt.

  • Sportplatz : hier wird eine minimale Umkleide geschaffen und 4 öffentliche
    Reserveparkplätze erstellt.
    Für den Fußballplatz ist keine Vereinsnutzung vorgesehen (Einwand LRA wegen
    Lärmschutz – durch A99)
  • Wohngebiet: es werden zusätzliche Stellplätze im Straßenraum geschaffen.
  • Termin hinsichtlich Sparten hat stattgefunden. Im Frühjahr 2025 werden verlegt: Kanal – Wasser – Fernwärme – Telefon etc.
  • Straßenumbau: Hohenbrunner Straße /Taufkirchner Straße – Umbau Kreuzung Im Mai wird GR beschließen wie genau Umbau aussehen wird, wenn Kosten vorliegen. Ein Kreisverkehr wäre machbar – aber Kosten sind enorm hoch. Ab Frühjahr 2025 (ca. März – Sommer) wird die Hohenbrunner Straße mehrere Monate gesperrt.
  • Stellungnahmen: es liegen hauptsächlich Einwände von Behörden / LRA / BUND vor. Nur 4 Bürger haben sich gemeldet hinsichtlich Höhe und Dichte des Wohngebietes, Infrastrukturbedarf, Verkehrsbelastung, Ortsbild. Zur Autobahn wird das Wohngebiet durch einen Wall bzw. Wand wegen Lärmschutz abgegrenzt. Bei der Schule wurde ein 2 m hoher Zaun mit Übersteigschutz angefordert.
  • Die Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen (wegen Haselmaus und Kreuzkröte) werden erfüllt.
  • Ein Verschieben des Ortsschildes ist nicht möglich (Straßenbauamt) – evtl. Reduzierung der Geschwindigkeit auf 60 km/h.

TOP 5: Stellungnahme RPV -Steuerungskonzept Windenergie

Mit 2 Gegenstimmen hat der GR zugestimmt, die Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren zum Vorabentwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie zu übermitteln und unterstreicht somit den Stellenwert von Windenergievorhaben in der Gemeinde Hohenbrunn.

TOP NEU: Wohn- und Betreuungsformen für Senioren im neuen Wohngebiet

Nach der Vorstellung im letzten GR durch Herrn Distler-Hohenstatt erfolgte im Gremium die Aussprache.
Fakt ist- da waren sich alle GR-Mitglieder einig – dass die Bevölkerung immer älter wird und dadurch ein erhöhter Bedarf für Senioren bzw. altersgerechtes Wohnen entsteht. Es gibt verschiedene Wohnformen, die genau geprüft werden sollten:

  • Tagespflege: Bedarf an Fläche ist sehr groß – Wohnraum fällt weg
    Vorher Bedarf feststellen – evtl. Fördermittel möglich
    Kontakt mit Trägern aufnehmen
    Zusätzlicher Verkehr (morgens / abends)
  • Altersgerechte Wohnungen / barrierefrei evtl. für Wohngemeinschaften
  • Ambulant betreute Wohngruppen müssen organisiert werden (nicht Gemeinde!)
    Wenn feststeht, was wir nach SOBON bekommen, der Bedarf ermittelt wurde – dann planen wir konkreter.

TOP 7 Anfragen, Verschiedenes

Herr Vogelsang, FW fragt an wegen Zunahme der Fahrten der Kieslaster durch Hohenbrunn – Dorf.
Bgm. informiert darüber, dass der Unternehmer eine genehmigte maximale Anzahl an Fahrten hat – es ist aber schwer, hier nachzuweisen, dass er diese überschreitet. Außerdem hat er kein Recht, Kies zu lagern – LRA ist hier bereits informiert.
Weitere rechtliche Schritte sind z.Zt. nicht geplant, da Kosten für RA etc. bereits jetzt schon erheblich sind.