Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 19.12.2024
In dieser zusätzlichen Sitzung wurde nur der
TOP: Bebauungsplan Nr. 90 „Schulen & Wohnen Hohenbrunn-West“; Abwägung zu den Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Bau GB“ behandelt.
Der GR hat am 10.10.2024 den Entwurf des BPlanes Nr. 90 mit integrierten Grünordnungsplan gebilligt und die Verwaltung mit der Auslegung beauftragt. Die förmliche Auslegung fand vom 06.11.2024 bis einschließlich 08.12.2024 statt.
Nach der 1. Auslegung waren 80 Seiten Einwendungen zu bearbeiten – nun hatte sich dies auf 40 Seiten reduziert.
Die meisten Punkte betrafen das Staatliche Bauamt Freising und das Landratsamt. Hier handelte es sich z.T. um redaktionelle Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. entsprechend abgeändert werden (Planzeichen irreführend etc.).
Die Abstimmung im Gremium erfolgte dazu „einstimmig“.
4 Gegenstimmen gab es bei den Punkten „Verkehrsknotenpunkt Hohenbrunner-/Ottostraße“ – hier wird auf die Stellungnahme im Verkehrsgutachten hingewiesen. Allerdings will man gemeinsam mit der Gemeinde Ottobrunn nach möglichen Lösungen suchen, um die Situation zu verbessern.
Zum Thema „Lärmschutz“ gab es auch eine Gegenstimme, denn der BPlan sieht vor, dass der Lärmschutz für das ganze Wohngebiet gilt und nicht unterscheidet, wenn z.B. Häuser direkt an der S-Bahn liegen. Auch hinsichtlich der Bestandsbäume bzw. der Neuanpflanzungen gab es Diskussionsbedarf und eine Gegenstimme.
Wir sind mit der Verwaltung einer Meinung, dass die Landschaftsarchitekten vernünftig begrünen und entsprechend Bäume pflanzen werden.
Die Stellungnahme der Öffentlichkeit betrifft die bestehenden Bäume am Wasserwerk, eine Ausgleichsfläche sowie den Hinweis auf bessere Planung (z.B. hinsichtlich Supermarkt, Kindergarten..)
Letztendlich wurde mit 3 Gegenstimmen der Beschlussvorlage der Verwaltung zugestimmt. Damit ist der BPlan Nr. 90 als Satzung beschlossen und muss durch die Verwaltung ortsüblich bekanntgemacht werden.