Bericht aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 20.05.2021

Die Zusammenkunft der Gemeinderäte findet in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn statt. Es besteht für die Gemeindevertreter und Teilnehmer der Sitzung wieder die Möglichkeit, sich einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Vollständig Geimpfte sollen sich ebenfalls testen lassen, da trotz Impfung eine Viruslast vorhanden sein kann. Mit Einverständnis aller Gemeinderäte dürfen diese, die Verwaltung und Rednergäste, nach negativem Test, am Platz die Masken abnehmen.
Entschuldigt sind die Gemeinderäte Fr. Dr. Heinmüller und Florian Weber.

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

Am 26.04.21 jährte sich der Todestag unseres Altbürgermeisters Josef Schwaiger zum ersten Mal. Corona bedingt konnte auch dieses Jahr leider keine Gedenkfeier organisiert werden.

TOP 2: Es gibt keine Beschlüsse der nichtöffentlichen
Gemeinderatssitzung bekanntzugeben.

TOP 3: Sanierung Feuerwehr

Die Sanierung des Feuerwehrhauptgebäudes ist zu 98% abgeschlossen. Nun sind die finalen Kosten dieses Umbaus zu sehen. Sie belaufen sich auf 3.206.645,33 € und sind somit höher, als der Beschlussumfang von 2.731.678,48 € des Bauausschusses vom 12.04.2018.
Die resultierende Kostenmehrung von 474.966,85 € ist auf eine höherwertige Ausführung und nicht auf Ausschreibungsmängel zurückzuführen. Zum Beispiel wurden der Neubau der Schlauchwaschanlage und der Brandmeldezentrale nachträglich vom Bauausschuss genehmigt. Mehrkosten entstanden vor Allem im Gewerk Heizung-Lüftung-Sanitär. Nach Abbruch des Hallenbodens mussten aufgrund des maroden Bodenaufbaus spezielle Ablaufrinnen eingebaut werden, die extra gefertigt wurden. Weitere Kosten kamen durch notwendige Leistungsmehrungen zustande, die in Absprache zwischen FFW und Verwaltung erfolgten und durch Honorarmehrkosten.

TOP 3.1: Beauftragung der Nachträge 1- 8 Heizung-Lüftung-Sanitär Arbeiten

TOP 3.2: Präsentation der finalen Kosten

TOP 3.1 und 3.2 wurden zusammen mit 17/2 Stimmen abgestimmt.

TOP 4: Der Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes westlich der S-Bahnlinie und nördlich der Taufkirchener Straße (B471) von einem allgemeinen Wohngebiet, Gemeinbedarfsflächen, Grün, Pflege,- und Sukzessionsflächen in Gemeinbedarfsflächen, Wohngebiet sowie Grünflächen- und Pflegeflächen wird einstimmig beschlossen.

Die Gemeinde Hohenbrunn beabsichtigt auf den Flächen westlich der S-Bahnlinie
sowie nördlich der Taufkirchner Straße (B471) auf der südlichen Teilfläche die Bebauung mit einer Real- und Montessori-Schule, Turnhalle sowie einer Kindertagesstätte und im nördlichen Teilgebiet ein Wohngebiet zu planen. Die Außensportanlagen sind westlich der Hohenbrunner Straße angesetzt.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan vom 25.11.1999 sieht für diese Flächen ein allgemeines Wohngebiet, Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen und Sukzessions-Pflegeflächen (Biotop) vor.
Um die oben genannten Bereiche entwickeln zu können, muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
Diese Flächen werden momentan überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Im Zuge der westlichen Erweiterung des Ortsrandes Hohenbrunn werden für die o.g. Flächen die planungsrechtliche Grundlage einer geordneten städtebaulichen Entwicklung geschaffen.
Gemeinbedarfsfläche:
Der südöstliche Bereich soll als Gemeinbedarfsfläche für soziale Zwecke dienende Gebäude und Einrichtungen ausgewiesen werden. Dazu zählen insbesondere eine Realschule, Montessori-Schule, Mehrfachturnhalle, Mensa und einer Kinderbetreuungseinrichtung.
Gemeinbedarfsfläche Wasserwerk:
Die im nordöstlichen Bereich dargestellte Gemeinbedarfsfläche soll gesichert wer-
den, um den zukünftigen Bedarf und Entwicklung des gemeindlichen Wasserwerkes zu sichern.
Wohngebiet:
Sowohl westlich, als auch östlich der Hohenbrunner Straße soll ein allgemeines
Wohngebiet mit ca. 4 ha ausgewiesen werden. Der Leitgedanke und das Ziel sind
mit einer Überplanung die Sicherstellung und Lösung einer geordneten städtebaulichen Weiterentwicklung des Ortsteils Hohenbrunn-Dorf unter Anwendung der sozialgerechten Bodennutzung sowie der Umsetzung zeitgemäßer Wohnformen.
Grün- Pflege- und Sportflächen:
Westlich der Hohenbrunner Straße soll das derzeit kartierte Biotop erhalten werden,
nördlich des Biotops die für die Schulen notwendigen Außensportflächen sowie zwischen den Sport- und Wohnflächen Grünflächen entwickelt werden.
Straßen:
Im Zuge der Bebauung soll die bestehende Ortsverbindungsstraße (Hohenbrunner
Straße) für den Durchgangsverkehr geschlossen werden. Diese Straße soll nach der
Entwicklung als Erschließungsstraße für das Sondergebiet dienen und mit einem
Wendehammer versehen werden. Dabei soll eine darüber hinausgehende Befahrung
der Straße durch Fußgänger/Radfahrer erhalten bleiben. Die Ortsverbindungstraße
soll im Zuge der Bauleitplanung an den westlichen Rand des Planungsgebietes verlegt werden. Diese Straße dient der Ortsverbindung nach Riemerling-West sowie als Erschließungsstraße für das allgemeine Wohngebiet.

Die gezeigte Aufteilung des Grundstückes wurde von allen Gemeinderäten in der Klausurtagung erarbeitet und beschlossen. Die Flächengrößenangaben des Planes wurden dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan entnommen und sind in diesem Beschluss nicht bindend. Nach einer Machbarkeitsstudie für Schulgebäude und Sportflächen, weiß man erst, welchen Flächenbedarf man überhaupt hat. Wichtig ist hier die Darstellung der Aufstellung der Gemeinbedarfsflächen um sich so einen günstigen Kaufpreis zu sichern. Dieser wird in der erweiterten Planung durch Gutachten festgesetzt und es wäre finanziell dramatisch, müsse man später Flächen aus der Wohnbebauung für Gemeinflächen zukaufen, da die Preise für Wohnbebauung wesentlich höher angesetzt werden. Man darf allerdings auch nicht von dem Grundstückseigentümer erwarten, dass er uns die Gemeinbedarfsflächen zu einem Mindestsatz überlässt und er im Gegenzug bei einer möglichen Wohnbebauung benachteiligt wird. Das würde kein Eigentümer mitmachen. Er ist außerdem durch die geplante Umsetzung der SoBoN – Maßnahmen im städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von sozial verträglichem Wohnraum verpflichtet.
Mit diesem Beschluss wird nur der Startschuss für die Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben, die Details werden nun erarbeitet. Bürger*innen bekommen die Möglichkeit Ideen einzubringen, die, wenn sie für das Projekt sinnvoll sind, in die weitere Planung aufgenommen werden können.
Wir haben nun die Möglichkeit, ein Gebiet nach den neuesten ökologischen Richtlinien und Innovationen zu entwickeln und seien Sie versichert, sinnvoller Umweltschutz und Nachhaltigkeit ist mittlerweile bei allen Mitwirkenden angekommen.

TOP 5: Änderung der Abstandsflächensatzungen

Der Bayerische Landtag hat am 02.12.2020 den Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung zur Novelle der Bayerischen Bauordnung in zweiter Lesung verabschiedet. Das Gesetzesvorhaben sieht unter anderem die Novelle des Abstandsflächenrechts mit einer Verkürzung der Abstandsflächentiefen von derzeit 1,0 H auf 0,4H, in Gewerbe- und Industriegebieten von derzeit 0,25 auf 0,2 H (= Wandhöhe desjeweiligen Bauwerks) mindestens jedoch 3 Meter vor. Somit soll eine Nachverdichtung leichter möglich sein. Das neue Abstandsflächenrecht der Staatsregierung trat bereits am 01.02.2021 in Kraft.
Da durch die neuen Abstandsregeln möglicherweise Wohnqualität und der Gartenstadtcharakter in unserer Gemeinde leiden, wurden die bisher geltenden Regeln der alten BayBO im Rahmen einer Satzung für Hohenbrunn und Riemerling am 21.01.2021 festgeschrieben.
Folgendes Problem stellt sich nun dar, so dass die neu geschaffene Abstandsflächensatzung geändert werden muss:
In dem neuen Abstandsflächengesetz wird die Höhe H anders berechnet als bisher. Dies hatte bei uns zur Folge, dass mit der alten Berechnung um 25% größere Abstandsflächen geschaffen wurden. Somit wird für unsere Gemeinde der Berechnungsfaktor für 1H auf 0,8 festgeschrieben. Dies kommt annähernd der Berechnung nach alter BayBO gleich.

TOP 5.1: Änderung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für den Ortsteil Hohenbrunn („Abstandsflächensatzung OT Hohenbrunn“) vom 01.02.2021 einstimmig beschlossen

TOP 5.2: Änderung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe für den Ortsteil Riemerling („Abstandsflächensatzung OT Riemerling“) vom 01.02.2021 einstimmig beschlossen

TOP 5.3: Änderung der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe in den Geltungsbereichen von Bebauungsplänen im Sinne des § 30 BauGB („Abstandsflächensatzung B-Plangebiete“)
vom 01.02.2021
einstimmig beschlossen

TOP 6: Anteilige Gebührenrückerstattung für den Besuch der Kindertagesstätten aufgrund der angeordneten Schließung einstimmig beschlossen

Aufgrund der Einschränkungen durch Covid-19 in den Kindertagesstätten hat der Ministerrat am 13. April 2021 beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu entlasten.
Dies erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar, Februar und
März 2021.

TOP 7: Änderung von § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hohenbrunn; Abschluss eines Petitionsverfahrens und erneuter Antrag

In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderats vom 12.05.2020 wurden vom
Gemeinderat zwei Beschlüsse gefasst, welche vom ersten Bürgermeister der
Gemeinde Hohenbrunn beanstandet und am 25.05.2020 der Rechtsaufsicht
vorgelegt wurden, ob diese aus datenschutz- und kommunalverwaltungsrechtlichen Gründen überhaupt möglich sind.
Hierbei handelte es sich um einen Vorschlag der ehem. Gemeinderätin Dr. Kreder-Strugalla bezgl. §3 Abs. 4/ Satz 1 der Geschäftsordnung: Sie forderte erweiterte Akteneinsicht über das Maß der Akteneinsicht, die jedem GR zur Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen gewährt wird. Dies soll zur Vorbereitung des Amtes und zur Kontrolle der Verwaltung dienen. Dieser Antrag wurde mit 13:8 Stimmen angenommen.
Für jeden Gemeinderat besteht umfassendes Akteneinsichtsrecht im Rahmen der Tagesordnung. Die Akteneinsicht soll zur Vorbereitung der Amtsausübung dienen und nicht dazu, die Verwaltung zu kontrollieren. Hierfür gibt es z.B. den Rechnungsprüfungsausschuss, der nach Vieraugenprinzip prüfen darf oder einen übergeordneten Inspektor, der die Gemeindeverwaltung regelmäßig über einen längeren Zeitraum begleitet und prüft.
Die CSU-Fraktion hat sich bereits in der konstituierenden Sitzung gegen diesen Vorschlag ausgesprochen, der die Überwachung der Verwaltung beinhaltet, da solch eine Regel die bisher sehr gute Zusammenarbeit hemmt und Misstrauen schürt.
Im weiteren Verlauf wurde die Beanstandung der Gemeinde von der Rechtsaufsicht des Landratsamts bestätigt, worauf hin Fr. Dr. Kreder-Strugalla ein Petitionsverfahren zur Rechtsauffassung der Rechtsaufsicht im Landtag anstrebte. Dieses wurde erfolgreich beschieden.
Also wurde dem ersten Bürgermeister am 03.05.21 von den Fraktionen B`90/Grüne, ÜWG-FW/BF, SPD und FDP erneut der Antrag mit folgendem Wortlaut vorgelegt:
„Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.“
Dieser Satz wurde wegen der Überwachung der Gemeindeverwaltung mit 7/12 Stimmen abgelehnt.
Der Vorschlag von Frau Wenzel, den Teil mit der Überwachung zu streichen, wird mit 12/7 Stimmen angenommen.

TOP 8: Die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.04.2021 wird genehmigt

TOP 9: Anfragen, Verschiedenes

Herr Braun gibt heute seinen Rücktritt aus privaten und beruflichen Gründen bekannt. Dies muss in schriftlicher Form passieren und somit auf die nächste Tagesordnung, da er vom Gemeinderat entlastet werden muss. Nachfolger wird nach Wahlergebnis aller Voraussicht nach Herr Schlick, Gemeinderat der letzten Legislaturperiode.