Bericht aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 21.10.2021

Die Sitzung fand in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn statt.

Es gab keine Anfragen aus der Öffentlichkeit. Frau Friesecke war stellvertretend für Herrn Fechner, Initiator des Antrags TOP 4.3 interfraktionelle Arbeitsgruppe mit der Agenda `21 zur Wiedererrichtung Wagenberger-Häusel, anwesend.

Herr Florian Weber ließ sich entschuldigen, die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt.

TOP1: Bericht des Bürgermeisters

Im Oktober fanden das Jubiläum der Kinderklawotte, der Tag der offenen Tür in der Muna mit Schnitzeljagt für Kinder, ein Treffen zum Austausch mit den Hohenbrunner Tagesmüttern, der Klimatron Elektromobilität und das kleine Oktoberfest in der Mittelschule mit Gästen aus England, Tschechien und Italien statt.

Der Bürgermeister gratulierte Frau Geser nachträglich zum Geburtstag.

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen
Gemeinderatssitzung

Der Tagespunkt 4.1 zur Einführung von Kinder- und Familienbeauftragten wird auf Wunsch der Fraktion B`90/Die Grünen abgesetzt.

TOP 3: Neuerlass einer Satzung über Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen (Einfriedungssatzung)
18/1 angenommen

Die Einfriedungssatzung aus dem Jahr 2007 galt es zeitgemäß zu überarbeiten, da diese regelmäßig Anwendungsschwierigkeiten schuf.
Der Bauausschuss empfahl am 17.06.21 dem Gemeinderat einen Entwurf zu dieser Satzung mit 9/1 Stimmen und wurde vom Gemeinderat wegen einer Stellungnahme der Bauaufsicht des Landratsamtes wieder zur Beratung in den Bauausschuss (Sitzung vom 16.09.21) gegeben. Das LRA bemängelte den Passus, dass seitliche und rückwärtige Einfriedungen mit Zustimmung des Nachbarn eine Höhe von 1,80m betragen dürfen. Um eine rechtssichere Satzung zu erlassen wurde diese Regelung hinsichtlich der nachbarlichen Zustimmung geändert.

So gilt nun folgendes Neues in der Satzung:

  • An öffentliche Straßen und Wegen gilt eine Einfriedungshöhe von 1,50m (früher 1,20m) aus Holz (senkrechte Staketen, senk- oder waagrechte Bretter), Metall (senkrechte Metallstäbe, Doppelstabmatten und schmiedeeiserne Gitter) und Maschendrahtzaun. Hecken dürfen eine maximale Höhe von 1,80m erreichen und nicht über die Einfriedung hinauswachsen.
  • Eine Bepflanzung mit Thuja Hecke ist ab sofort erlaubt.
  • Eine Errichtung von Einfriedungen mit wandartiger- und geschlossener Wirkung ist untersagt sowie Gabionen und Natursteinmauern.
  • Die seitliche und rückwärtige Einfriedung beträgt ebenfalls 1,50m. Der Gemeinderat erteilt eine Verwaltungsanweisung, sodass in einem Härtefall, welcher eine Einfriedungshöhe von maximal 1,80 Meter im seitlichen und rückwärtigen Grundstücksbereich begründet, eine Genehmigung unter der Vorlage aller Nachbarunterschriften erteilt werden kann. 

TOP 4: Anträge

 

TOP 4.1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN; „Kinder und Familienbeauftragter für Hohenbrunn“
wurde auf Wunsch B´90/Die Grünen abgesetzt

TOP 4.2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN; „Hohenbrunn erklärt sich zur Klimaschutzgemeinde“
18/1 beschlossen

Hohenbrunn hat bereits mit Schaffung der Stelle einer Klimaschutzmanagerin und das 2014 verabschiedete integrierte Klimaschutzkonzept wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz eingeleitet. Um unseren Beitrag zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens zur massiven Reduktion von CO² zu leisten, soll sich unsere Gemeinde zur Klimaschutzgemeinde erklären:

Die Gemeinde Hohenbrunn erklärt sich zur Klimaschutzgemeinde. Damit erkennt die Gemeinde die Eindämmung der Klimaerwärmung und die Bewältigung ihrer schwerwiegenden Folgen als wichtige Aufgabe an.
Bei allen relevanten kommunalen Entscheidungen müssen die Auswirkungen auf Umwelt und Klima berücksichtigt werden. Vorzugswürdig sind Lösungen, die sich positiv auf den Klimaschutz und die Bewältigung der Folgen des Klimawandels auswirken. Im Fokus stehen dabei die Bereiche Bauen, Energie, Mobilität, Beschaffungswesen und Ortsgestaltung.
Ziel ist es, Hohenbrunn bis 2045 zu einer klimaneutralen Gemeinde zu machen. Dies entspricht der Zielsetzung des soeben novellierten Klimaschutzgesetzes (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672).
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Bewältigung der Folgen der Klimaerwärmung sind in der Haushaltsplanung angemessen zu berücksichtigen.

Dieser Beschluss wurde nach entsprechender Diskussion mehrheitlich mitgetragen, nachdem man den Passus: „In allen Beschlussverfahren muss künftig analog zu den „finanziellen Auswirkungen“ eine explizite Berücksichtigung der „Auswirkungen auf Klima und Umwelt“ erfolgen.“ gestrichen hat. Dies würde nämlich bedeuten, dass man zu jeder noch so kleinen Entscheidung ein Umweltgutachten einholen müsste, was mit z.T. hohen Kosten einhergeht.

TOP 4.3: Antrag aus der Bürgerversammlung zur Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe mit der „Agenda21“ zur Konzeptaufstellung für die Wiederaufstellung des Wagenberger Hauses und die gemeinschaftliche Nutzung des Gebäudes.
3/16 abgelehnt

In der Bürgerversammlung am 12.10.2021 wurde der Antrag zur Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Agenda 21 – Die Zukunftswerkstatt gestellt, um ein Konzept zur Wiederaufstellung des Wagenberger Häusels und dessen gemeinschaftliche Nutzung zu erarbeiten.
Bürgermeister Dr. Straßmair rief die Bürger/innen zur Abstimmung auf. Von insgesamt 78 anwesenden Bürgern/innen sprachen sich 13 Personen für den Antrag und 8 dagegen aus. Somit war der Antrag mehrheitlich beschlossen und wurde dem Gemeinderat zur Diskussion vorgelegt.

Das Wagenberger Häusel war ein alter Hof aus Vollholz in zweiter Reihe nördlich vom Pfarrer-Wenk-Platz. Im Zuge einer Neubebauung dieses Areals wurde das alte Wohnhaus vor ca. 15 Jahren von einem Liebhaber alter Häuser abgebaut, katalogisiert und eingelagert. Parallel liefen Planungen zum Wiederaufbau am nördlichen Ortsrand. Der Gönner hätte das komplette Vorhaben finanziert. Es stand bereits damals ein vollständiges Konzept mit Gestaltungsplänen und gemeinschaftlicher Nutzung. Jedoch gab es von behördlicher Seite Probleme mit den Ausgleichsflächen, so dass die Durchführung des Projektes schließlich im Sande verlief.

Nach kontroverser Diskussion wird von einer interfraktionellen Zusammenarbeit mit der Agenda `21 abgesehen, da es für dieses Projekt einer breit gefächerten Expertise bedarf und es sich um ein Gebäude für die Allgemeinheit handelt. Das hat nichts mit politischer Arbeit der Fraktionen zu tun.
Die Gemeine gab das Angebot ab, interessierte Bürger zu einer Infoveranstaltung, mit dem Ziel der Gründung eines Heimatvereins, einzuladen. So wird die Bevölkerung ins Boot geholt und das Projekt breit aufgestellt, zumal es in Hohenbrunn mehrere erhaltenswerte Gebäude gibt.
Herr Dr. Straßmair wird im Vorfeld an den Eigentümer des Wagenberger Häusels herantreten um mit ihm über eine mögliche Fortführung des Konzeptes von damals zu sprechen.
Dieses Vorgehen wird mit 18/2 Stimmen mitgetragen.

TOP 5: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.09.2021

 

TOP 6: Anfragen, Verschiedenes

Die Durchführung des Christkindlmarktes 2021 in Hohenbrunn wurde diskutiert. Hält man ihn nach dem Münchner Modell mit alleiniger Verpflichtung, die Wahrung des Abstands von 1,5m ohne Maskenpflicht ab, oder versucht man die Durchführung in Form eines Winterzaubers. Hier würden 2-3 Standl am Pfarrer-Wenk-Platz oder Stephanihaus errichtet, damit den Vereinen, die mitmachen möchten, in der Adventszeit jedes Wochenende die Möglichkeit gegeben wird dort einen Verkauf anzubieten.
Im Vorfeld hatte die Verwaltung Kontakt mit den örtlichen traditionellen Vereinen aufgenommen, um deren Bereitschaft abzufragen. Lediglich 3 Vereine waren für eine Durchführung eines normalen Christkindlmarktes, 4 Vereine für die Durchführung eines Winterzaubers.
In Anbetracht der wieder steigenden Coronazahlen und der Tatsache, dass Alkoholgenuss und Feiern die Vorsicht hemmt, entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich, den Christkindlmarkt abzusagen und bei weiterem Interesse der Vereine einen Winterzauber zuzulassen. Natürlich nur mit Blick auf die, zu diesem Zeitpunkt geltenden Coronabestimmungen.