Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 22.02.2024

Die Ladung zur Sitzung ist form- und fristgerecht erfolgt, entschuldigt war

Herr Florian Weber. Aus der Zuhörerschaft gab es keine Anfragen.

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

  • Am 20.02.2024 fand ein Elternabend zum Thema „Kooperativer Ganztag“ statt.
  • Frau Ministerin Kaniber war am 01.02.2024 in Hohenbrunn zur Auftaktveranstaltung „Offensive Zukunft Wald“ u.a. mit Benno Maier jun.
  • Für die Europa-Wahl werden noch Wahlhelfer gesucht. Gemeinderäte sind gerne willkommen.
  • Am Pfarrer-Wenk-Platz (neben Wasserhäusl) wurde ein Defibrillator montiert.

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

es gab nichts bekannt zu geben

TOP 3: Festsetzung der Wahlhelferentschädigungen

Im Jahr 2012 wurden die Wahlhelferentschädigungen durch den Gemeinderat festgesetzt und 2020 die Obergrenze beschlossen.

Da es sich hier um ein Ehrenamt handelt, sollte das Geld nicht im Vordergrund stehen. Dennoch konnte nicht widerlegt werden, dass z.B. bei umfangreichen Wahlen viel Zeit investiert werden muss und die Bereitschaft der Bevölkerung zur Übernahme eines Ehrenamtes sinkt.

Es wurden mehrere Varianten zur Erhöhung vorgeschlagen:

Herr Maier: 80 € für Bürgermeister-, Landrats-, Bundestags-, Landtags- und Europawahlen. Dies gilt auch für Stichwahlen, Volks- und Bürgerentscheide (Kategorie A)

150 € für Gemeinderats- und Kreistagswahlen. (Kategorie B).

Sollten mehrere Wahlen an einem Tag stattfinden soll die Obergrenze auf 200 € festgesetzt werden.

Diesem Vorschlag wurde leider nur mit 4 Stimmen zugestimmt.

Letztendlich einigte man sich alternativ mit 14 Stimmen auf 75 € (A) und 125 € (B) und 200 € Obergrenze.

TOP 4: Änderung der Grabgebühren; Erlass einer Friedhofsgebührensatzung

Obwohl im HFA am 01.02.2024 ausgiebig diskutiert wurde und dann eine entsprechende Empfehlung an den GR zur Beschlussfassung vorlag, kamen aus der Fraktion B90/Grüne einige Bedenken. Da das Rechnungsergebnis 2023 für den Friedhof ein Defizit von 55.913,93 € aufweist, wurde festgelegt, die bisherigen Grabgebühren um 50 % zu erhöhen. Herr Dr. B. stellte einen Änderungsantrag auf Festsetzung der Gebühr für das Baumgrab auf 85 €, da ihm die Gebühr für das Baumgrab zu hoch erschien. Diesem wurde nicht stattgegeben da nur er zustimmte.

Letztlich wurden mit 1 Gegenstimme folgende Grabgebühren für 1 Jahr neu beschlossen:

a) Reihengrab 74,25 €

b) Familiengrab mit 1 Grabstelle. 101,25 €

c) Familiengrab mit 2 Grabstellen. 185,50 €

d) Urnen-Erdgrab. 114,75 €

e) Grabstelle in der Urnenwand. 91,50 €

f) Urnengrabstelle am Baum. 114,75 €

g) Urnengrabstelle in Sichturne. 114,75 €

Die Verwaltung informierte darüber, dass man nach der gesetzlichen Ruhefrist von

10 Jahren bzw. 7 Jahren bei Urnen die Zahlungsdauer zwischen 1 Jahr und 20 Jahren wählen kann.

TOP 7: Anfragen, Verschiedenes

Im nächsten HFA wird es einen Überblick über die Einnahmen / Ausgaben vom Schwimmbad geben. Dann können die Gebühren etc. ggfs. neu kalkuliert werden.