Bericht aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 22.04.2021

Die Gemeinderatssitzung findet weiterhin in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn statt. Ab 18:45 h wären wieder Schnelltests, durchgeführt von unserem bewährten Testteam der Feuerwehr, geplant gewesen. Leider vereitelt ein Feuerwehreinsatz dieses Vorhaben und Herr Wien organisiert kurzerhand Selbsttests aus dem Rathaus. So können sich die Gemeinderäte und Rednergäste vor der Sitzung testen und am Platz auf Tragen einer FFP2-Maske verzichten. Vielen Dank hierfür!


TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

Das Erdgeschoß des Rathauses ist leer geräumt, die Sanierung beginnt. Zugang zum Rathaus erfolgt nun über das Stephani-Haus.


TOP 2: Es gibt keine Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung bekannt zu geben.


TOP 3: Vorstellung von Gründungsmöglichkeiten von kommunalen Unternehmen durch Rechtsanwalt Stefan Detig

In der GR-Sitzung vom November 2020 lautete ein Antragsversuch der Fraktion ÜWG/BF: „Um die zukünftigen Einnahmen aus den gemeindlichen Grundstücken zu sichern, wird die Gemeinde beauftragt, ihre Grundstücke an eine noch zu gründende Grundstücks- und Immobilien- Verwertungs GmbH zu verkaufen, deren einziger Gewerkschafter wiederum die Gemeinde ist. Diese Gesellschaft übernimmt dann die weitere Verwertung (Vergabe) der Gewerbeflächen im Erbbaurecht. Die nötigen Schritte dazu (Gründung der Gesellschaft, Ausarbeitung der notwendigen Verträge, Entwicklung des Vermarktungskonzepts, etc.) sollen umgehend eingeleitet werden.“
Während der Diskussion zu diesem Thema wurde sehr schnell klar, dass wir zur Entscheidung eines solchen Punktes dringend auf weitere fundierte Informationen angewiesen sind.
Deswegen wurde Dr. Stefan Detig, Rechtsanwalt und ehem. Pullacher BGM, Buchautor und Dozent der Hanns-Seidel-Stiftung in die heutige Sitzung eingeladen und er stellt heute verschiedene Gesellschaftsformen kurz vor.
Wichtig ist, dass in einer Genossenschaft der öffentliche Zweck zu verfolgen ist und die Maßnahmen nicht den Haushalt angreifen dürfen. Günstig ist die Gründung einer Gesellschaft nicht.
Man sollte vor der Gründung eines Kommunalunternehmens ganz klar das Für und Wider abwägen und das mit verlässlicher, rechtlicher Unterstützung.
Generell könnten Kommunalunternehmen Grundstücke in Erbpacht vergeben.


TOP 4: Realschule & Wohnen Hohenbrunn West

4.1: Vorstellung Projektteam d. Doblinger-Gruppe

Im Rahmen der Sitzung stellt sich Herr Kuhlen, Projektentwickler (DIBAG) der Doblinger Gruppe für die Entwicklung des Schul- und Wohnstandorts am Wasserwerk vor.
Vor vielen Jahren übernahm die Bayr. Städtebau, ein Unternehmen der Doblinger Unternehmensgruppe die Grundstücke westl. der Bahn. Eine weitere Firma dieser Unternehmensgruppe ist die Fa. DIBAG Industriebau AG, die für die Projektentwicklung zuständig ist. Diese Firma möchte Nachhaltigkeit umsetzen und ist nach DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen www.dgnb-system.de) zertifiziert. Ökologisch nachhaltig sollen die Baugebiete realisiert werden. Die Entwürfe werden in unserem Fall natürlich von einem externen Planer übernommen und mit diesem zusammen gearbeitet. Mit dem Planer wird besprochen, wie der Wohnungsbau auszusehen hat, EFH, DH, Geschoßwohnungsbau, etc..

4.2: Bewertungsmatrix und Auswahlgremium zur Planer-Auswahl wird einstimmig beschlossen

Im Rahmen von Bauleitplanverfahren werden Angebote von mehreren Planungsbüros eingeholt, die das Verfahren in vollem Umfang vom Aufstellungsbeschluss bis zur fertigen Satzung begleiten sollen.
Gerade bei großen Projekten macht es aufgrund höherer und speziellerer Anforderungen Sinn, sich die Referenzen, verfügbaren Kapazitäten und Leistungen sowie die fachliche Eignung der Planungsbüros genauer anzusehen und diese Punkte neben dem Angebotspreis mit in der Wertung zu berücksichtigen. Sämtliche Wertungskriterien sind vor der Angebotseinholung klar zu definieren und gegenüber den Bewerbern zu kommunizieren.
Die Verwaltung hat bei 7 Planungsbüros, statt wie üblich bei 3 Planern, bereits angefragt und holt bis Anfang Mai Angebote ein. Alle Angebote werden mit einem kurzen Bewertungsbogen anhand des Angebotspreises, vorhandener projektvergleichbarer Referenzen in den letzten 3 Jahren, Anzahl der festangestellten Mitarbeiter*innen und des Jahresumsatzes in einem Punktesystem bewertet.
In diese Bewertungsmatrix soll unbedingt der Faktor Ökologie aufgenommen werden.
Ein Auswahlgremium, bestehend aus je einem Fraktionsvertreter, der FDP, 3 Verwaltungsmitarbeitern und eines Vertreters des Vorhabenträgers wird voraussichtlich Anfang Juni im Rahmen einer Vorstellungsrunde der Planungsbüros mit Präsentationen und anhand gezielter Fragen den Auswahlprozess begleiten. Das Auswahlgremium kann mithilfe zuvor festgelegter Auswahlkriterien Punkte vergeben, die in die Angebotsbewertung und schließlich in die Vergabe mit einfließen.
Vergangene Bauleitplanprojekte haben gezeigt, dass es sehr förderlich ist, wenn Gemeinde, Vorhabenträger und Planer gut zusammenarbeiten.

4.3: Weiteres Vorgehen Bürgerdialog einstimmig beschlossen

In der Klausurtagung war der gemeinsame Konsens, dass noch vor der Öffentlichkeitsbeteiligung im Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren die Bürger*innen die Möglichkeit bekommen, sich über das Vorhaben zu informieren. Eventuelle Anregungen könnten in das weitere Planverfahren aufgenommen werden. Die zwei Veranstaltungen sollen ab Juli stattfinden. Ob diese als Präsens-, Hybridveranstaltungen oder komplett online durchgeführt werden, hängt vom weiteren Pandemieverlauf ab.
Die Veranstaltungen werden von einer externen Firma geleitet und moderiert. Zu diesem Zweck wurden 3 Firmen angefragt, die sich im Bauausschuss vorstellen werden und dieser sich für eine entscheiden wird. Zwei dieser Firmen sind mit Hohenbrunn und den Gegebenheiten schon vertraut, da eine bereits durch den Bürgerdialog geführt hat und die andere unsere zwei Klausurtagungen zum Thema Realschule und dortiger Wohnbebauung begleitet hat. Der Planer soll bei diesen Veranstaltungen für die Öffentlichkeit ebenfalls anwesend sein, um sich so ein Bild des Gesamten machen zu können.


TOP 5: Wiedereröffnung Hallenbad Riemerling:
einstimmiger Beschluss für den vorzeitigen Abriss des Schwimmbades

Es ist nicht absehbar, wann das Bad wieder für das Schulschwimmen geöffnet werden kann, wahrscheinlich ist dies Corona geschuldet erst im Herbst der Fall. Die Schwimmabteilung des TSV ist Nutznießer und kann das Bad außerhalb der Schulzeiten für den Breiten- und Leistungssport nutzen.
Momentan ist das Bad wegen einer defekten Pumpe ausgelassen. Diese könnte man austauschen, jedoch ist fraglich, ob die veraltete Technik erneutes Befüllen des Bades, falls es im Herbst die pandemische Entwicklung zulässt, mitmacht. Dies alles sind Unsicherheit und Spekulation…
Fakt ist, die neue Turnhalle ist ab den Herbstferien 2021 fertig und nutzbar. Wenn der Betrieb aufgehoben wird, kann sofort der Abriss ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung (bis 1 Mio. Euro) muss wegen Corona nicht europaweit erfolgen, es können hier gezielt leistungsstarke Firmen angefragt werden. Der Abriss muss in den Nachtragshaushalt eingestellt und vom HFA genehmigt werden.

Fakt ist, dass die Grund- und Mittelschüler auf ihre Pausen- und Sportplätze warten. Bei guter Wetterlage, nach Abriss des Gebäudes bis Oktober 2021, könnte mit den Außenanlagen begonnen werden. Diese könnten im April / Mai 2022 fertiggestellt sein, ein halbes Jahr früher als ursprünglich geplant.

Fakt ist, dass die Inbetriebnahme des neuen Schwimmbades ab November 2021 erfolgen kann. Diese dauert in der Regel 3 Monate. So könnte im Februar 2022 das neue Bad für die Öffentlichkeit geöffnet werden, nicht erst am 7.3.2022. Abzüglich der Ferienzeiten würde sich die Nutzung des Bades, ab des neuen Schuljahres, auf ca. 3,5 Monate belaufen.

Fakt ist, die Beeinträchtigung der Anwohner (Lärm, Schmutz, verringerte
Parkmöglichkeiten) durch die Baustelle verkürzt sich um ca. ein halbes Jahr.

Das Bedauern im gesamten Gremium für den TSV ist groß, allerdings hilft diesem das auch nicht weiter. Die Gemeinde ist für konstruktive Gespräche mit der Schwimmabteilung jederzeit offen, man könne sich gerne u.a. über Zuschussvarianten für den Leistungssport unterhalten.


TOP 6: Erlass einer Informationsfreiheitssatzung; erneute Vorlage und Beschluss eines Satzungsentwurfes
wird einstimmig beschlossen

In der Sitzung des Gemeinderats vom 21.01.2021 wurde beschlossen, eine Informationsfreiheitssatzung zu erlassen. Die Verwaltung wurde mit der Prüfung eines Satzungsentwurfes beauftragt.
Der Entwurf wurde dem Landesbeauftragten für Datenschutz vorgelegt, hier gingen zwei Hinweise zum Satzungsentwurf ein, die sich auf die Formulierung beziehen, nicht auf den Inhalt. Die Verwaltung hat daher den Entwurf angepasst.
Von Seiten der Kommunalaufsicht bestehen nach Berücksichtigung der Hinweise des Datenschutzbeauftragten keine weiteren Einwände.
Die Verwaltung empfiehlt daher, den beiliegenden Satzungsentwurf zu erlassen.


TOP 7: Antrag Großtagespflege Villa Glückskind auf Mietübernahme
wird mit 16/1 Stimmen abgelehnt

Frau Wiebke Berger, Geschäftsführerin der Villa Glückskind (Großtagespflege) in Höhenkirchen-Siegertsbrunn, stellt einen Antrag auf die Mietübernahme der Räume für eine Großtagespflege in Hohenbrunn.
Miete pro Monat 1.550 €, Nebenkosten 250 €, Kaution 3 Nettomieten, Provision 3,57 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer, vom Mieter bei Mietvertragsabschluss zu tragen.
Aktuell haben wir zu unserer Kinderkrippe und den Kindergärten noch Kooperationen mit dem Wichtelhaus, dem Waldkindergarten (AWO) und mit 2 Tagesmüttern. Ab Herbst stehen 3 Tagesmütter zur Verfügung.
Aufgrund des Betreuungsangebotes von über 100% in Hohenbrunn wird hier seitens der Verwaltung kein Bedarf gesehen und empfohlen den Antrag abzulehnen.
Herr Haucke (ÜWG/BF) versucht`s trotzdem mit einem Zuschuss statt Mietübernahme als Kompromiss, dies wird jedoch erneut mit 16/1 Stimmen abgelehnt.
Man kann erst über einen Zuschuss sprechen, wenn man sich entscheidet, dass in der Dorfstraße in der ehem. RaiBa Geschäftsstelle überhaupt eine Kinderbetreuung stattfinden kann. Aus unserer Sicht sprechen die Räumlichkeiten und die Außenanlagen gegen eine Kinderbetreuung, zumal laut RaiBa der Geldautomat weiterhin an dieser Stelle verfügbar sein soll.


TOP 8: Antrag der Fraktion B´90 / Die Grünen auf Errichtung einer Spielwiese Ecke Erika-/ Geranienstraße

Anwohner haben gemeldet, dass Kinder, die auf der Grünfläche Ecke Erika- und Geranienstraße spielen, immer wieder mit den Hinterlassenschaften von Hunden konfrontiert sind und sich gelegentlich auch beschmutzen. Wohnungsnahe Spielflächen für jüngere Kinder fehlen in diesem Bereich, so dass es wünschenswert wäre, hier eine unbeeinträchtigte Spielmöglichkeit zu schaffen.

B`90/Die Grünen bitten deshalb um folgenden Beschluss:

1) Die Grünfläche Ecke Erika-/Geranienstraße wird
als Spielplatz gewidmet.
Einstimmig beschlossen

2) Die Fläche wird zum Schutz vor Verschmutzung
durch Hunde mit einem einfachen niedrigen
Zaun mit Tor eingefasst.
13/4 abgestimmt
Auf Anfrage der Verwaltung gab der Seniorenbeirat eine Stellungnahme ab. Diese besagt, die Errichtung mindestens zweier Parkbänke zum Ausruhen oder der Begegnung wäre wünschenswert.
Der Bauhof schlug statt des Zauns eine niedrige Hecke vor, in der Hoffnung, dass diese Hunde abhalte. Der Antragsteller besteht weiter auf den Zaun. Das Grundstück ist schon mit Heckenteilen eingefasst, diese sollen so bestehen bleiben und es soll zusätzlich der Zaun errichtet werden. So kann verhindert werden, dass Kinder ihren Bällen auf die Straße nachlaufen und wirklich kein Hund diese Wiese als Hundetoilette nutzt.


TOP 9: Grundschule Hohenbrunn, LED Innenbeleuchtung, Vergabe der Elektroarbeiten
werden einstimmig beschlossen

Der Bauausschuss hat am 10.12.2019 die Durchführung der LED Umstellung in der Grundschule Hohenbrunn beschlossen. In Ihrer Sitzung am 09.07.2020 beauftragte der HFA, auch nach Beratung pandemiebedingter Einsparungen, die Verwaltung, diese Maßnahme durchzuführen.
Im Anschluss wurden die Planungen aufgenommen und 260.000 € im Haushalt 2021 beantragt. Die Maßnahme wurde ausgeschrieben und am 13.04.2021 submittiert.
Die Umstellung auf LED ist mit 58.110 € gefördert. Die Auftragsvergabe muss bis Ende April erfolgen.


TOP 10: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzungen vom 25.02.2021 und 25.03.2021
einstimmig genehmigt


TOP 11: Anfragen, Verschiedenes