Die Ladung zur Sitzung ist form- und fristgerecht erfolgt.

Entschuldigt waren Frau Gerber und Frau Seybold.

Aus der Zuhörerschaft gab es keine Anfragen.

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

  • 03.05.2025 „Tag der offenen Tür“ TSV Hohenbrunn-Riemerling
  • 04.05.2025 Floriansabend St. Stephanus / „Alter Wirt“
  • 06.05.2025 Wahl Behindertenbeirat
  • 18.05.2025 Gedenkfeier 100 Jahre „Krieger- und Soldatenkameradschaft“
  • 18.05.2025 Ukrainisches Frühlingsfest Stephanihaus
  • 03.06.2025 Bürgerinformationsveranstaltung zur Wasserversorgung Rlg-Ost Carl-Steinmeier-Mittelschule
  • 04.06.2025 Info-Veranstaltung „Seniorenwohnen am Stieglitzanger “ Stephanihaus
  • 05.06.2025 Sommerfest „Kaiserstiftung“

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der n.ö. Gemeinderatssitzung

Es sind keine n.ö. Beschlüsse bekanntzugeben.

TOP3: Kreisverkehr B471 Putzbrunner Straße, Vergabe der Straßenbauarbeiten

Nachdem der B-Plan 86 seit Januar 2025 rechtskräftig ist, kann der Kreisverkehr gebaut werden. Herr Illigen erläuterte die Kosten, die sich aus den Straßenbauarbeiten, div. Nebenkosten (z.B. Verlegung Gasleitung, Ablöse an die Stadtwerke, anteilige Kosten für die Straßenbeleuchtung) zusammensetzen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1,2 Mio. brutto. Im Haushalt ist 1,1 Mio eingestellt.

In der Sitzung waren nur die Straßenbauarbeiten zu vergeben. Mit 4 Gegenstimmen erhielt Bieter 1 für 963.032,88 € brutto den Zuschlag. Damit liegt das Angebot mit

7,5 % unter der Kostenschätzung.

TOP 4: Vergabe Beauftragung Wasserzählertausch in Riemerling-Ost

Im Zuge der Rohrnetzübernahme sowie zur Vereinheitlichung sollen im gesamten Versorgungsgebiet Riemerling-Ost die Zähler analog Riemerling West/Hohenbrunn in Funkzähler getauscht werden.

Die Zähler wurden bereits bestellt für eine Summe von 123.000 € netto. Da die Zähler für 12 Jahre eingebaut werden, refinanzieren sich diese Kosten über den Wasserverbrauch.

Für die neuen Zähler ist in der Regel eine Bügelvorrichtung notwendig. Um die Bürger hier zu entlasten, wird bei Altbestand vorerst darauf verzichtet und Spezialzähler eingebaut. Nach spätestens 6 Jahren muss hier von den Benutzern nachgerüstet werden.

Da der Bieter 2 eine Dokumentation erstellt und die Anfahrt kürzer ist, handelt es sich hier um das wirtschaftlichste Angebot mit einer Auftragssumme von 51.765,00 brutto Die Vergabe wurde einstimmig beschlossen.

TOP 5: Neufassung der Wasserabgabesatzung (WAS) der Gem. Hohenbrunn

Im Rahmen der Rohrnetzübernahme wurde die Neufassung der WAS zum 01.07.2025 veranlasst

Da es zwischen SWM und der Gemeinde Hohenbrunn Unterschiede gibt, hinsichtlich der Grundstücksanschlüsse bzw. Rechtsverhältnisse wurde seitens der Gemeinde eine Kanzlei beauftragt hier eine Prüfung vorzunehmen.

Es wurde geprüft, ob für den übernommenen OT Rlg-Ost erneut Herstellungsbeiträge erhoben werden müssen, obwohl bereits Baukostenzuschüsse gezahlt wurden.

Die Prüfung der Kanzlei ergab, dass es nicht erforderlich ist, dass hier Beiträge erhoben werden müssen.

Der Gemeinderat nimmt die Empfehlung zustimmend zur Kenntnis und erklärt sich mit dem Vorgehen einverstanden. Die WAS in der vorliegenden Fassung zum 01.07.2025 wurde einstimmig beschlossen.

TOP 7: Bauleitplanung

TOP 7.1: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „östlich des Notinger Weges und südlich der Ottostraße“

Billigungsbeschluss zu förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligug sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

TOP 7.2 : Bebauungsplan Nr. 91 „östlich des Notinger Weges und südlich der Ottostraße“

Hier lagen dem Gemeinderat sehr umfangreiche Stellungnahmen vor. Herr Strobl erläuterte zusammen mit zwei Mitarbeitern vom Büro Dragomir die verschiedenen Einwände und die Stellungnahme der Verwaltung. Die Abstimmung der einzelnen Punkte fiel meist „einstimmig“ aus. Nur bei Fragen der Rodung und des Standortes gab es meist 1 Gegenstimme.

Hier die wesentlichen Punkte:

  • Die Gemeinde Ottobrunn lehnt das Vorhaben grundsätzlich ab und begründet dies z.B. mit dem zusätzlichen Verkehr über die Ottostraße, dem ungeeigneten Standort und der nicht geprüften Alternative einer anderen Fläche in Riemerling.

  • Bisher war die Zufahrt zum Waldhort auch schon über Ottostraße, andere Flächen in Riemerling sind nicht vorhanden.

  • Landratsamt München Imissionsschutzrechtliche Problemstellungen Die Gemeinde hat hier schalltechnische Überprüfungen vornehmen lassen, diesehaben ergeben, dass der Geräuschpegel durch den Betrieb der KiTA und Hort unter dem zulässigen Immissionsrichtwert Allgemeine Wohngebiete liegen. In einem Wohngebiet ist eine KiTA zulässig und Kinderlärm ist als sozialadäquat einzustufen. Dennoch wird von Seiten der Verwaltung folgender Vorschlag gemacht:

    Wir prüfen, ob bei Bedarf geeignete Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden können“.

  • Einwände von Bürgern: Bannwald wurde gerodet – hier wird mit der Ausgleichsfläche hochwertiger Ersatz geschaffen
  • Standort: Platz an der Realschule – die Einrichtung ist überwiegend für Riemerlinger Kinder gedacht und würde dadurch sehr viel Anfahrt = Verkehr hervorrufen.
  • Gebäudegröße überdimensioniert – Gebäude fügt sich harmonisch in den Wald ein
  • Wegfall Öffentlicher Weg – Weg war nur „Trampelpfad“ und geduldet, geplant ist einen richtigen Weg zu schaffen
  • Betriebszeiten – hier wurde irrtümlich davon ausgegangen, dass in den Ferien keinerlei Betrieb in der Einrichtung herrscht. Dies ist nicht korrekt – es gibt nur die vorgeschriebenen Schließzeiten.

Die Abstimmung für beide TOP erfolgte mit 1 Gegenstimme. Der GR hat die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und den Entwurf gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Einleitung und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange.