Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 22.06.2023

Die Ladung zur Sitzung ist form- und fristgerecht erfolgt. Entschuldigt waren Fr. Wende, Fr. Miller, Fr. Möschl und Herr Weber. Aus der Öffentlichkeit gab es keine Anfragen.

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

  • Ende Mai fand über zwei Tage das Auswahlverfahren des Architektenwettbewerbs für den Bau der Realschule statt. Der Wettbewerb wurde vom Schulzweckverband weiterführender Schulen ausgelobt. Es wurden 20 Architekturbüros angefragt, 19 haben einen Entwurf abgegeben. Die Auswahl traf ein Gremium aus Fach-(Architekten) und Sachpreisrichtern (Vorstand Schulzweckverband, Dr. Straßmair und seinen Stellvertretern Fr. Lunemann und Herr Strobl) nach detaillierter Vorstellung der Entwürfe und Diskussionen am Modell. Zum Schluss gab es drei Preisträger und 2 Anerkennungen. Nun bleibt abzuwarten, welcher Preisträger mit der weiteren Planung betraut wird. 
  • Am 3.07.2024 nimmt Hohenbrunn an der Landesgartenschau in Kirchheim-Vaterstetten teil.
  • Frau Gerber, Frau Dr. Heinmüller, Frau Lunemann, Herrn Kersten und Herrn Weber wurde nachträglich zum Geburtstag gratuliert. Frau Wende und Herrn Fritzmaier wurden in der Sitzung Geburtstagsglückwünsche überbracht.

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

es gab nichts bekannt zu geben

TOP 3: Ergebnisse der Seniorenumfrage und Vorstellung des Sachgebiets „Soziales“ der Gemeindeverwaltung

Herr Jeschar stellte die Abteilung Soziales der Gemeinde Hohenbrunn vor. Deren Aufgabe besteht u.a. darin, unsere Bürger bei diversen Antragstellungen zu unterstützen. Projekte des vergangenen Jahres waren z.B.:

  • Demenz freundliche Gemeinde
  • Seniorenbefragung
  • Seniorenausflug Landshut
  • Elternumfrage
  • Koordination Münchner Verkehrswacht „Pedelec“-Training für Senioren
  • Erstellung Flyer Sozialberatung

Geplante Projekte:

  • Seniorenbeiratswahl
  • Demenz freundliche Gemeinde 2024
  • Mehr Angebote des Kaiserstifts nach Hohenbrunn
  • Ausbau Barrierefreiheit
  • Unterstützung Seniorenausflug
  • Mobilitätsausbau

Im Zeitraum vom 2. Februar 2023 bis 1. April 2023 erfolgte eine Umfrage bei den 1834 Senioren ab 60 Jahren in unserer Gemeinde.

95% der Senioren fühlen sich wohl/sehr wohl. 

Im Gegensatz zu den Riemerlinger Senioren vermissen Hohenbrunner Senioren einen barrierefreien Bahnhof, Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung (Ärzte und Apotheke), ebenso kulturelle Angebote. Deswegen soll der „Kaiserstift“ in Hohenbrunn präsenter werden.

Viele Senioren gaben an, den Seniorenbus nicht zu kennen und nicht zu nutzen, dieses Konzept soll nun überarbeitet werden.

Ebenso wird gewünscht, dass das Schwimmbad für Senioren besser genutzt werden kann, mit Öffnungszeiten vormittags, Aquagymnastik und Warmbadetag. Hier stellt die personelle Situation eine große Hürde dar. Es sind nach wie vor Stellen unbesetzt und man findet kein Schwimmbadfachpersonal.

TOP 4: Wasserversorgung der Gemeinde Hohenbrunn

TOP 4.1: Sicherstellung und Erläuterung der erforderlichen Maßnahmen der Wasserversorgung Hohenbrunn durch Werksleiter Herrn Tanzmeier

einstimmig

Das Gemeindegebiet Hohenbrunn sowie Teile von Ottobrunn werden mit Wasser aus unseren Brunnen 1 und 2 (Nähe Luitpoldsiedlung) und Brunnen 5 und 6 (Höhenkirchner Forst östl. von Hohenbrunn) versorgt. Brunnen stellen mikrobiologisch die sicherste Versorgung dar, deswegen auch unsere hervorragende Wasserqualität. Durch unsere Lage in der Münchner Schotterebene haben wir viel Grundwasser zur Verfügung. Je nach Dicke des Bodens wird der Regen bis zu 6 Monaten nach dem Regenereignis wieder dem Grundwasser zugeführt. Grundwasserniedrigstände sind kein Einzelfall, diese hat es schon immer gegeben. Allerdings sinkt der Grundwasserspiegel konstant und das ist das wirkliche Problem.

Der durchschnittliche Wasserverbrauch je Gemeindeeinwohner beträgt ca. 135 Liter pro Tag. Durch das Gartengießen im Sommer gibt es in der Früh und abends Verbrauchsspitzen von 140-160 Liter pro Sekunde. Dieses Wasser wird allerdings auf natürlichem Weg in den Wasserkreislauf zurückgegeben. Problematischer ist die Wassermenge, die dem Kanal zugeführt wird, diese steht der Natur nicht mehr zur Verfügung. 

Die Brunnen im Höhenkirchner Forst  sind wesentlich leistungsstärker als die Brunnen Nähe der Luitpoldsiedlung, da dort der Grundwasserspiegel um einiges tiefer ist. Deswegen bietet sich an, die Brunnen 5 und 6 für eine Notversorgung unabhängig vom Wasserwerk auszubauen. Die sichere Notversorgung sieht eine Druckerhöhungsanlage und ein Notstromaggregat vor. Dieses wird mit Gas betrieben, da Öl in einem Wasserschutzgebiet natürlich nicht zulässig ist. Die Laufleistung dieses Geräts beträgt mindestens 72 Stunden und betreibt die Druckerhöhungsanlage, die den Wasserdruck auf 5 bar erhöht und somit 60 Liter Wasser pro Sekunde gefördert werden können. Der benötigte Gastank wird gemietet, da dies wesentlich günstiger ist als eine Neuanschaffung.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.314.000 € (bei Förderung 967.000,- €). Der Kostenanteil von Hohenbrunn beträgt 438.000 € (322.333 €), der von Ottobrunn 876.000 € (644.666 €). 

TOP 4.2: Dachsanierung Wasserwerk, Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise

vertagt, da die Ergebnisse der Ausschreibung noch nicht vorliegen

TOP 5: Erlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde

einstimmig

Die letzte Erhöhung der Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Hohenbrunn erfolgte 2018. Die geplante Gebührenerhöhung 2020 wurde wegen der besonderen Situation der Corona-Pandemie zurückgestellt.

Seit 2018 sind die Defizite der Kindertagesstätten insbesondere wegen Personalkostensteigerungen (10% Tariferhöhung seit 2018) und allgemeinen Kostensteigerungen deutlich angewachsen. In 2018 betrug das jährliche Defizit 1,6 Mio €, also ca. 360 € je Kind und Monat. In 2022 entstand ein Defizit von 2,45 Mio €, das bedeutet ca. 560 € pro Kind und Monat. Das Defizit pro Kind und Monat liegt deutlich höher als der Elternbetrag. Im durchschnittlichen Vergleich zu den benachbarten Gemeinden liegen die Gebühren für die Kinderbetreuung bei uns niedriger.

Die Verwaltung empfahl deswegen eine moderate, aber deutliche Anpassung der Gebühren. Nach Einarbeitung der Vorschläge aus der vorberatenden Sitzung im April 2023 und Vorlage bei den Elternbeiräten der verschiedenen Einrichtungen wurde die Satzung neu überarbeitet und heute abgestimmt. Die bedeutenden Änderungen sind nun:

  • Stufenweise Erhöhung der Gebühren um ca. 10% nach Ankündigung für Kindergarten und Krippe. Hort bleibt wegen Kostenfreiheit des übrigen Ganztagesangebotes ausgeschlossen.
  • Wegfall des Geschwisterrabatt für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind (einrichtungsübergreifend) soll ein fester Betrag gewährt werden (keine vollständige Gebührenbefreiung)
  • Es wird eine Gebührenermäßigung für einkommensschwache Haushalte eingeführt, die Einkommensgrenzen sollen sich an den Werten für die Berechtigung zum Bezug öffentlicher Wohnungen (siehe Vergabekriterien „Hölzl“) orientieren.
  • Gebührenermäßigungen auf Antrag auch für den Besuch von Kindern der Gemeinde Hohenbrunn in Einrichtungen externer Träger am Ort (AWO) sowie der Kindertagesstätte St. Magdalena 

TOP 6: Vorlage der Jahresrechnung 2022

zur Kenntnis genommen

Die Finanzverwaltung hat die Jahresrechnung der Gemeinde Hohenbrunn für das Haushaltsjahr 2022 im Mai 2023 erstellt. Das Ergebnis der Jahresrechnung wird hiermit dem Gemeinderat vorgelegt. Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat wird die Jahresrechnung zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Nach erfolgter Rechnungsprüfung ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen und die Entlastung herbeizuführen.

Die Haushaltsrechnung der Gemeinde Hohenbrunn für das Haushaltsjahr 2022

schließt mit folgendem Ergebnis:

Zum 31.12.2022 beträgt die allgemeine Rücklage 6.341.478,37 €, der Schuldenstand erhöht sich nach erfolgter Tilgung und einer Darlehensaufnahme von 7.036.700 € auf 14.577.077,95 €.

TOP 7: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „westlich der Erikastraße, nördlich der Dahlienstraße, östlich des Maiglöckchenweges sowie südlich der Ottostraße“

2/16 abgelehnt

Dieser TOP wurde auf Drängen des Bauwerbers erneut auf die Tagesordnung zur Beratung gesetzt. 

Sachstand aus der Sitzung vom 28.04.2022:

Große Teile von Riemerling-Ost wurden in der Vergangenheit mit einem qualifizierten Bebauungsplan überplant, der für die einzelnen Grundstücke klare Vorgaben hinsichtlich der Art und das Maß der baulichen Nutzung gibt. Nur für den, im Betreff genannten Bereich, existiert kein qualifizierter, sondern ein einfacher Bebauungsplan vom 17.09.1951, der ausschließlich Baugrenzen regelt.

Im Frühjahr 2019 wurde für ein Grundstück in der Erikastraße ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich eingereicht. Der Bauausschuss stellte in seiner Sitzung vom 06.06.2019 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht und befreite von der festgesetzten Baugrenze im rückwärtigen Bereich, da dort in der Vergangenheit auf der Seite des Maiglöckchen Weges schon mehrfach von dem Baulinienplan von 1951 befreit wurde. Das Landratsamt München hat mit Bescheid vom 11.01.2022 die Baugenehmigung nicht erteilt, unter anderem, weil sie das Gesamtgefüge dieses Viertels erhalten möchten und die Bebauung auf der Südseite der Erikastraße, bis auf ein Grundstück, unversehrt ist. Die Entscheidung des LRA stößt bei uns, unserer Bauabteilung und beim Grundstücksbesitzer verständlicherweise auf Unverständnis.

Die Entscheidung des Landratsamtes hat unmittelbare Auswirkungen für künftige Bebauungen. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, den bereits vorhandenen Innenbereich zu verdichten, bevor neues Bauland geschaffen wird. Nun ist zu befürchten, dass das LRA bei ähnlichen Anträgen ebenfalls die Baugenehmigung versagt und somit eine Nachverdichtung kaum mehr möglich ist. Bebauungen in zweiter Reihe sind in Riemerling Ost oftmals vorhanden. Bebauungsplangebiete in der Umgebung des betroffenen Areals sehen Bebauungen im rückwärtigen Bereich vor.

Die sicherste Variante, um die dringend benötigte Nachverdichtung zu gewährleisten, wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das o.g. Gebiet. Ziel eines Bebauungsplanverfahrens wäre eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung und Entwicklung des Gebietes unter Beachtung und Bewahrung des typischen Charakters einer „Gartenstadt“.

Wegen der vielen laufenden Projekte, u.a. der Planung der Schulen und des Wohngebiets…, empfiehlt es sich, die juristische Auseinandersetzung zwischen besagtem Grundstückseigentümer und des LRA abzuwarten, um Ergebnisse und Hinweise aus diesem Verfahren in einen möglichen Bebauungsplan einzuarbeiten, statt nach begonnener Planung nach dem Rechtsspruch alles eventuell wieder hinschmeißen zu müssen.

Heute wurde nochmals darauf hingewiesen, den Ausgang der Klage abzuwarten, da nach Aufstellung eines Bebauungsplans Zugeständnisse seitens des Gremiums für dieses Bauvorhaben widerrufen werden könnten und somit das Baurecht geringer ausfällt. Sollte der Bauwerber allerdings Recht bekommen, so gelten in diesem Bereich weitere Bebauungen gleichermaßen. 

TOP 8: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung
vom 11.05.2023

TOP 9: Anfragen, Verschiedenes