Bericht aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 22.10.2020

Die Gemeinderatssitzung findet wieder in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn statt. Wegen der Zunahme der Covid19 Infizierten im Landkreis München und der „Covid19-Ampelschaltung rot“, werden regelmäßige zusätzliche 10-minütige Lüftungsintervalle durchgeführt.

Von Seiten der Bürgerschaft gibt es keine Anfragen.


TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

Ende September findet ein Treffen der Bürgermeister von Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Hohenbrunn mit der Brunnthaler Fa. Ganser statt. Es geht um eine Anbindung der Fa. Ganser an die RoLa Höhe der Kreuzung nach Höhenkirchen. Dieser Kreuzungsbereich wird mit der nahen Einmündung der Luitpoldstraße von Straßenplanern neu entworfen und nach erstem Planungsabschluss den Gemeinden vorgestellt.

Seit dem 22.10.2020 besteht im Landkreis München die „Covid19-Ampelschaltung“ rot. Das heißt, dass die Gemeinde angewiesen wird einen eingeschränkten Regelbetrieb für Schulen und Kindergärten zu organisieren. Die vom LRA vorgeschriebene Variante 1 für Kindergärten und Krippen, in der 5 Kinder von einer Betreuungsperson in einem Raum betreut werden können, scheitert am Mangel von Räumlichkeiten. Variante 2 besagt, dass die Gruppen in Gruppe A und B aufgeteilt werden und somit wochenweise betreut werden können. Die Eltern der Gruppe, die zuhause betreut wird, sollen sich gegenseitig aushelfen, damit man eigener Arbeit, zumindest eingeschränkt, nachkommen kann. Für die Schüler wird ein tageweiser Wechsel von Präsenzunterricht und Homeschooling ins Auge gefasst. Stand 22.10.20 wird der eingeschränkte Regelbetrieb wegen der gravierenden Auswirkungen noch nicht angeordnet. Dies kann sich allerdings ad hoc ändern. Sollte Personal ausfallen, wird es zu punktuellen Schließungen kommen, da die Erzieherinnen nur die eigene feste Gruppe betreuen dürfen.

Die Akzeptanz der Eltern gegenüber des Hygienekonzeptes der Kindergärten lässt des Öfteren zu wünschen übrig. Diese Personen werden angesprochen und bei weiteren Verstößen dürfen sie die Einrichtung nicht mehr betreten.


TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen GR-Sitzung

Es gibt keine Beschlüsse bekannt zu geben.


TOP 3: Seniorenstätte Kaiserstiftung; Frage der Trägerschaft und Beschluss über den weiteren Betrieb
– der Beschlussvorschlag des HFA wird mit 12:7 Stimmen angenommen.

Die Gemeinde hat die Trägerschaft der Seniorenbegegnungsstätte mit der AWO aufgrund des dortigen Leitungswechsels zum 31.12.2020 gekündigt.

Bevor hier durch eine Neubesetzung langfristige Tatsachen geschaffen werden, soll der Gemeinderat die Möglichkeit haben, über den weiteren Betrieb der Kaiserstiftung zu beraten und zu entscheiden.

Entweder wird eine erneute Vergabe der Trägerschaft ausgeschrieben, oder die Gemeinde betreibt die Seniorenstätte in Eigenregie.

Der örtl. Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits die letzten Jahre das hohe Defizit beim Betrieb der Einrichtung beanstandet. Diskutiert werden mehrfach die hohen Verwaltungsgemeinkosten. Die AWO zeigt keine Bereitschaft diese zu senken, Einsparvorschläge werden nur mit einer Leistungsreduzierung umgesetzt.

Nachdem der AWO durch Kündigung des Vertrages und der Empfehlung des HFA das Messer auf die Brust gesetzt wird, stellt sie uns ein günstigeres Konzept vor als dem Rechnungsprüfungsausschuss am 10.09.2020. Jedoch erfolgt genauere Abrechnung nach tatsächlicher Leistung.

Nach den Zahlen vom 10.09. können bei einem Betrieb durch die Gemeinde fix 5.620 € eingespart werden, weiteres Einsparpotential bei z.B. EDV, Werbung usw. ergibt sich aus Synergieeffekten mit der Gemeinde.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Kaiserstiftung in eigener Trägerschaft zu betreiben. Ebenso befürwortet der Seniorenbeirat, nach den ihnen vorgelegten Konzepten, den Betrieb in gemeindeeigener Trägerschaft.


TOP 4: Volkshochschule SüdOst im Landkreis München GmbH; Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters o.V.i.A. zur Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der vhs SüdOst betr. Feststellung Jahresabschluss 2019 und Entlastung der Geschäftsführung
– der BGM wird einstimmig ermächtigt

Herr Schulz, Geschäftsführer der VHS, stellt den Jahresabschluss 2019 mit der Bitte um Bestätigung und Entlastung der Geschäftsführung vor. Er geht ebenso auf den pandemiebedingten Betrieb der VHS und den zu erwartenden Einbußen ein. 2019 konnte ein Ertragsüberschuss von 50.000€ generiert werden. Das Jahr 2020 und auch 2021 (je nach Situation) kann man mit Rücklagen einigermaßen abfedern. Dann ist weiteres Vorgehen ungewiss.


TOP 5: Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS) zur Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Hohenbrunn
– wird nach Vorschlag des HFA mit 17:2 Stimmen beschlossen

Die Gebührenerhöhung begründet sich durch höhere Personalkosten infolge einer Neueinstellung und durch den Wegfall der Auflösung der Ertragszuschüsse (vollständige Auflösung bis 2022).

Die momentane Gebührenhöhe von 1,05 €/m³ gilt seit dem 01.01.2013. Die Grundgebühr für den kleinsten, am häufigsten genutzten Zähler mit Dauerdurchfluss bis 4m³/h, wird von 24€ /a auf 36€ /a angehoben. Dadurch ergibt sich eine neue Gebührenhöhe von 1,15€/m³. Für die größeren Zähler wird die gleiche prozentuale Anhebung vorgenommen.


TOP 6: Covid19: Ausstattung von Klassenzimmern und Gruppenräumen mit Luftreinigungsgeräten wird einstimmig 19:0 beschlossen

Die Covid19 Hygienevorschriften sehen eine regelmäßige extreme Lüftung der Klassenzimmer vor. Besonders im Winter wird es für die Kinder, Lehrer und Betreuungspersonen sehr kalt. Einen Vorgeschmack erhalten wir selbst in der Gemeinderatssitzung. Je länger die Sitzung voranschreitet, werden weitere Jacken, Decken und Schals übergezogen. Es ist vorprogrammiert, dass sich Kinder und Personal erkälten. Trotz Einsatz solcher Geräte müssen die Hygienebestimmungen (AHA-Regel) eingehalten werden, auch Testungen und Quarantäne. Die Gefahr der Ansteckung ist allerdings geringer, da Aerosole (somit auch Viren), Hausstaub und Pollen herausgefiltert werden. Die Geräte erhitzen sich automatisch auf 100 °C, somit müssen die Filter nicht gereinigt werden. Die Laufgeräusche dieser Lüfter sind vergleichbar mit einer Spülmaschine. Die Luftreinigungsgeräte wurden an der Universität Neubiberg auf ihre Wirksamkeit untersucht.

Vor diesem Hintergrund sollen 10 kleine und 54 große Lüftungsgeräte im Wert von ca. 160.000€ angeschafft werden. Sie sind nicht förderfähig, da die Räume in unseren Schulgebäuden, Kindergärten und -krippen ausreichend gelüftet werden können.

Die Gerätschaft wird mit einem großzügigen Angebot gekauft und ist innerhalb von 4 Wochen lieferbar. Leasing ist in diesem Fall keine Option, da man nicht weiß, wie lange diese Pandemie dauert. Ebenso können die Filter nach der Pandemie weiter gegen Erkältungsviren im Winter oder Pollen im Sommer eingesetzt werden.

TOP 7: Realschulstandort Hohenbrunn, Sachstand und weiteres Vorgehen

Hohenbrunn steht für einen Realschulstandort westl. der Bahn zur Verfügung, sollte der Standort, den die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn vorsieht, nicht geeignet sein. Es laufen bereits Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und dem Landrat Hr. Göbel. Dieser findet einen Standort in der Nähe der S-Bahnstation Hohenbrunn sehr interessant, schlussendlich wird allerdings im Zweckverband entschieden. Die Montessorischule, die aktuell im Gewerbegebiet Rie-West untergebracht ist, signalisiert Interesse an dem Standort westl. der Bahn und möchte 5000 m² für sich beanspruchen. Dies ergäbe zusätzliche Synergieeffekte zwischen Real- und Montessori-Schule.


TOP 8: Anträge


8.1: Antrag der ÜWG-FW/Bürgerforum; Änderung der Vorfahrtsregelung auf der Höhenkirchner Straße im Bereich der Luitpoldsiedlung

ÜWG-FW/BF möchten durch eine rechts vor links Regelung das Einhalten der Geschwindigkeit 30 auf der Höhenkirchner Str./Luitpoldsiedlung verbessern.

Eine Änderung der Vorfahrtsregelung auf der Höhenkirchner Straße ist kritisch zu sehen, da die Ausfahrten aus dem Wohngebiet (neu) als verkehrsberuhigter Bereich bzw. Spielstraße anderen „normalen“ Straßen nicht vorfahrtsberechtigt sein können, da sie als Ein- oder Ausfahrt gelten. Ein Ausbau der Einmündungen wäre sehr aufwändig und teuer, die Schilder für den verkehrsberuhigten Bereich müssen 50m von dem Kreuzungsbereich weg in die Siedlung gerückt und das angelegte Pflaster entfernt werden. Der Radverkehr (auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg) wäre durch parkende Fahrzeuge und mangelnde Sicht gefährdet, Fehler und Unfälle sind laut Polizei vorprogrammiert.

Die Verkehrsüberwachung 2018 ergibt eine Überschreitungsquote von 8,2% und 2019 von 8,3%. Somit stehen die Maßnahmen für eine rechts vor links Regelung nicht in Relation zu den aufwändigen Umsetzungsmaßnahmen.

Es stellt sich eher die Frage, wie der Verkehr, aus Hohenbrunn kommend, besser abgebremst werden kann.

ÜWG-FW/BF stellen nun einen Änderungsantrag: Die Verwaltung soll verifizieren, welche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion in der Höhenkirchner Str. / Luitpoldsiedlung gefunden werden können. Diese sollen dem Bauausschuss vorgestellt werden. Der Änderungsantrag wird mit 10:9 Stimmen angenommen.


8.2: Anträge und Anfragen aus der Bürgerversammlung; Wilder Bahnübergang an der S-Bahn
zusammengefasst mit dem Antrag von ÜWG-FW/BF


8.3: Antrag der ÜWG/FW/BF; Prüfung Wilder Bahnübergang an der S-Bahn, Sofortmaßnahmen

Fakt ist, der tragische Unfalltod eines Jugendlichen im Oktober, der die Diskussion über eine sichere Querung der Gleise und somit Verbindung von Ost und West wieder angefacht hat, hat per se nichts mit dem illegalen Trampelpfad über die Gleise zu tun.

Fakt ist auch, dass man seit den 1980er Jahren um eine sichere Querung bemüht ist, allerdings keine Lösungen gefunden werden konnten. Als Sofortmaßnahme einen Zaun zu errichten ist nicht sinnvoll, da dieser die Ortsteile noch mehr trennt. Und wie lang macht man einen Zaun, um zu vermeiden, dass an dessen Enden neue Trampelpfade entstehen? Es ist schlichtweg verboten Gleise zu betreten und jeder sollte sich des überschaubaren Risikos bewusst sein.

Um der DB einen Vorschlag einer Unterführung vorzustellen, werden nun sämtliche verworfene Machbarkeitsstudien und Planungen seit den 80ger Jahren von den gemeindeeigenen Technikern durchgearbeitet und dem Bauausschuss vorgestellt. Vor allem, warum die Planungen nicht umgesetzt werden konnten. Vielleicht ist es nun möglich, nach den Erkenntnissen dieser Vorarbeit und dem heutigen Stand der Technik, endlich eine Lösung zu finden.

Allerdings muss man sich klar sein, bauen kann man alles, wenn die Voraussetzungen passen. Ist der Weg zu dieser Unterführung mit den ganzen Bestimmungen für Radverkehr und Barrierefreiheit zu weit, wird trotzdem wieder der kürzere über die Gleise gewählt.


8.4: Antrag der ÜWG/FW/BF; Gründung einer eigenen Grundstücks- und Immobilien- Verwaltungs GmbH zur zukünftigen Vergabe der Gewerbegrundstücke im Erbbaurechtsverfahren
vertagt


8.5: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN; Umstellung Mittagsverpflegung auf bio-regionale Lebensmittel in den gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen
vertagt