Die Ladung zur Sitzung ist form- und fristgerecht erfolgt.
Aus der Zuhörerschaft gab es keine Anfragen.
Entschuldigt war Frau Seybold.
TOP 1: Bericht des Bürgermeisters
– Im Planungsverband werden Vorrangflächen für Windräder auf Hohenbrunner
Gebiet ausgewiesen
– Spatenstich Glasfaser Telekom – nicht im Auftrag der Gemeinde aber mit Wissen
– Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder
(Anzahl der Jahre im GR)
Herr Hoffmann (3), Frau Geser und Herr Weber (6) Herr Schlick (11)
Frau Wende und Herr Schmidhuber (18), Herr Berger (24),
Frau Dr. Heinmüller (30)
Die Gemeinde bedankte sich mit einem Präsentkorb für die Arbeit im Gremium
und Dr. Straßmair fand für jeden ein persönliches Dankeswort.
TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.03.2026
Es sind keine n.ö. Beschlüsse bekanntzugeben.
TOP3: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2024
In der Zeit vom 01.04.2025 bis 21.10.2025 fand an mehreren Terminen die örtliche Prüfung der Jahresrechnung (vorgelegt in der GR-Sitzung am 24.07.2025) durch den
Rechnungsprüfungsausschuss statt. Es wurde z.T. in kleinen Gruppen geprüft, z.B. die Kaiserstiftung, die Kinderkrippe/Kindergarten Waldpark etc. Der Prüfbericht wurde mit der Verwaltung besprochen.
Der GR hat den Prüfbericht zur Kenntnis genommen. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden genehmigt – einstimmig.
Der GR stellt das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 fest und erteilt die Entlastung – einstimmig (ohne Bürgermeister).
Verwaltungshaushalt 32.302.395,75 € und Vermögenshaushalt 8.536.125,64 €.
TOP 4: 1. Änderung des BPL 73 mit integriertem Grünordnungsplan zwischen
Ottostraße – Notinger Weg – Geranienstraße – Tulpenweg:
Aufstellungsbeschluss
Im rechtskräftigen BPl 73 wurden tatsächlich hergestellte Verkehrsflächen – dargestellt im Urplan vom April 1956 – nicht berücksichtigt. Diese sind vorhanden und in Nutzung.
Die beabsichtigte Änderung beschränkt sich ausschließlich auf die nachträgliche Berücksichtigung, Klarstellung und Sicherung bereits vorhandener und hergestellter Verkehrsflächen im Bereich der westlichen sechs Stichstraßen ausgehend vom Notinger Weg. Konkret handelt es sich um Aufweitungen im östlichen Einmündungsbereich, deren dauerhafter Erhalt als öffentliche Verkehrsfläche gesichert werden soll.
Der GR hat dem Aufstellungsbeschluss „einstimmig“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, diesen ortsüblich bekannt zu achten und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
TOP 5: Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 ff. BauGB für den Bereich
der 1. Änderung s. TOP 4
Eine Veränderungssperre dient dazu die Planung der Gemeinde während eines laufenden Bebauungsplanverfahrens zu sichern. Sie soll vermeiden dass im betroffenen Bereich in der Zwischenzeit Maßnahmen umgesetzt werden die den geplanten Festsetzungen widersprechen und die Bauleitplanung erschweren oder verhindern. Die Dauer beträgt zwei Jahre.
Der GR beschließt diese Veränderungssperre und stimmt der vorgelegten Satzung „einstimmig“ zu.
TOP 6: Abweichung zur gemeindlichen Hausnummerierungssatzung im
Bauvorhaben „Am Stieglitzanger“ in 85662 Hohenbrunn
Für die Bereitstellung der Hausanschlüsse im neuen Wohngebiet benötigt der Bauherr die Zuteilung der Hausnummern. Entgegen unserer bestehenden Satzung vom 20.10.2003 möchte der Bauherr eine geänderte Nummerierung seiner Gebäude. Da es sich um ein abgeschlossenes Wohngebiet handelt, wird die Bezeichnung „Am Stieglitzanger“ heißen (obwohl es an der Hohenbrunner Straße liegt).
Die Hausnummern werden mit Nr. 1 beginnen und rechts – entsprechend Uhrzeigersinn – weitergeführt. Die Gebäude bekommen jeweils Buchstaben a, b, usw. zugeordnet.
Für die Feuerwehr wird ein Zusatzschild erstellt, in welchem die jeweilige Nummerierung festgelegt ist und die entsprechende Anfahrt dargestellt wird.
Nach ausführlicher Diskussion stimmte das Gremium der Abweichung von der Satzung mit 1 Gegenstimme zu.
TOP 7: Bauanträge, Bauvoranfragen, Anträge auf Vorbescheid
TOP 7.1 Antrag auf Baugenehmigung EFH mit Garage und zwei Stellplätzen
85521 Riemerling, Irisstraße 6
GR stimmt „einstimmig“ der Befreiung (Dachgaube als Flachdach) zu.
TOP 7.2 Antrag auf Baugenehmigung DHH mit Stellplätzen und Gartenhaus
85521 Riemerling, Erikastraße 22
Hier ergab sich die Frage der Ersatzpflanzung, da zwei Fichten gefällt werden sollen.
Es wurden auch mehrere Befreiungen (Überschreitung Baugrenze für Stellplatz, Dachneigung, Grundrissform) notwendig. Der GR stimmte dem positiven Beschlussvorschlag der Verwaltung zu – es gab hier zwei Gegenstimmen.
TOP 7.3. Antrag auf Baugenehmigung EFH 85521 Riemerling,
Georginenstr. 31b
Hier wurde der Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze zugestimmt. Da die Stellplätze für Fahrräder nicht festgelegt wurden müssen und diese nachgefordert werden. Deshalb gab es hier 1 Gegenstimme.
TOP 7. 4. Antrag auf Nutzungsänderung (Austauschpläne) der ehemaligen
Schreinerei in Büro, Errichtung eines Vordachs und Erweiterung EG,
Rückbau der Einhausung sowie Errichtung einer Außentreppe
Der Bauwerber muss nach unserer Stellplatzsatzung 6 Fahrradabstellplätze nachweisen. Hier wurde um Befreiung gebeten, da aus Platzgründen dies auf dem Grundstück nicht möglich sei. Außerdem besteht laut Antragsteller kein Bedarf bzw. ggfs. eine Unterstellmöglichkeit in einer Halle.
Herr Fritzmaier sprach sich für eine Befreiung aus, da es sich hier um einen Gewerbebetrieb handelt, dem man durchaus zustimmen könnte,
Die Abstimmung für eine Befreiung ist letztendlich mit 8 : 11 Stimmen abgelehnt worden.
TOP 7.5 Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung an der
westlichen Straßenseite Prinz-Alfons-Straße 21, 85521 Riemerling
Der GR stimmt mit 1 Gegenstimme der isolierten Abweichung mit eine Zaunhöhe von 1,80 m an der westlichen Seite des Grundstücks aufgrund der Nähe zum Gewerbegebiet zu. Es darf keine Schilfmatte als Sichtschutz befestigt werden. Eine Hinterpflanzung ist möglich.
TOP 7.6 Bauvoranfrage DHH und EFH in 85521 Riemerling, Erikastraße 4
Der GR stellt das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht und erteilt die Befreiung von Ziffer 4 (Grundrissform ) – einstimmig.