Bericht aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 23.07.2020

Die letzte Zusammenkunft aller Gemeinderäte vor der Sommerpause findet weiterhin in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn statt.

In der Bürgerredezeit weist Herr Bauer auf das dringende Thema der Verkehrssicherheit der Geh-und Radwegunterführung am Wasserwerk hin. Er bittet darum, wieder ein Schild anzubringen, das auf die Gefahrensituation hinweist, mit der Bitte nicht nebeneinander zu fahren. Ein solches Schild hat es wohl schon gegeben, dieses war allerdings schlecht und zu spät sichtbar angebracht. BGM: Wir sind an diesem Thema dran. Im Moment wird z.B. ein Pflegeschnitt durchgeführt und sobald es die Vogelschutzbestimmungen zulassen, wird dieser Bereich massiv ausgelichtet um so schon erste Verbesserungen durchzuführen.

Herr Roth möchte wissen, welche Beträge auf die Grundstücksinhaber der Luitpoldsiedlung zukommen, die von der Kostenerstattungssatzung, durch Änderung des Bebauungsplans, betroffen sind. BGM: Es handelt sich hierbei um 14 bis 15 Euro/qm. Näheres wird in TOP 8 besprochen.


TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

Der Betriebsausflug fand pandemiebedingt in kleinen Gruppen statt. Trotz der Vorgaben hatten die Angestellten der Gemeinde einen schönen, lustigen Tag.

Dr. Straßmair bittet die Anwesenden sich zu erheben und gedenkt Gerd Zapf, der im Juni verstorben ist. Herr Zapf war Musiker im bayr. Staatsorchester, Träger des Ehrentitels „Bayrischer Kammervirtuose“ und wurde mit der Hohenbrunner Bürgermedaille geehrt. Er hat lange Jahre Musikevents wie ˋMusik bei Kerzenlichtˋ , ˋKlassik Konzert in der Munaˋ u.v.m. organisiert.

Der Bürgermeister gratuliert den Gemeinderäten Frau Wenzel, Herr Braun und Herr Haucke nachträglich zum Geburtstag. Frau Wenzel lädt den GR in diesem Zuge auf ein Glas Sekt nach der Sitzung ein.


TOP 2:

Es gibt keine Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.


TOP 3: Fernwärmeversorgung im Ortsgebiet; Sachstand & Vorstellung SWM

Durch die im Kreistag 2016 beschlossene gemeinsame Klimaschutzerklärung steht der Ausbau der Fern- und Nahwärme im Fokus. Im Gemeindegebiet bestehen drei Netze: Hohenbrunn Dorf / Riemerling West (Energieversorgung Ottobrunn SWM), Gewerbegebiet Riemerling West (Bioenergie Taufkirchen SWM), Gewerbegebiet Hohenbrunn (Enercity AG)

Frau Ramona Bay von den Stadtwerken München hält einen Vortrag über Fernwärme-Netzerweiterung in Hohenbrunn. Ausgangssituation ist die Anfrage der Gemeinde zur Erweiterung des Netzes in den Gemeindegebieten und Versorgung gemeindeeigener Objekte:

Riemerling: Georginenstraße, Dahlienstraße 30, Wohnanlage Erikastraße 38

Hohenbrunn: Dorfstraße, Versorgung Schulzentrum und Kindergarten, Erschließung Gewerbegebiet an der Putzbrunnerstraße über den Scharmer Hof

Dieser TOP ist nicht ausführlich zu diskutieren: Zuhören, sacken lassen, Ideen sammeln lautet die Devise. Man braucht einen monatelangen Planungsvorlauf, in dem die Ideen eingebracht werden.

Trotzdem stellt sich die Frage, wie man an die Planungen rangehen will. Soll nur Gewerbe angeschlossen werden, oder auch Privathaushalte? Laut Frau Bay ist diese Art der Energienutzung für Privatpersonen noch nicht wirtschaftlich: „Gas ist momentan günstig zu haben, es ist schwierig die Bürger auf ein wesentlich teureres Medium wie Fernwärme umzustellen, obwohl diese Variante umweltfreundlicher ist.“ Neubaugebiete sollen mit Fernwärme ausgestattet werden. Hier stellt die SPD die Frage, ob man einen Anschlusszwang verhängen kann, damit die Bürger nicht auf fossile Energien, die günstiger sind, zurückgreifen. Für das Gewerbe gibt es Zuschüsse, die auf den Baukostenzuschuss der Gemeinde angerechnet werden.


TOP 4: Der GR beschließt die Vergabe der Unterhaltsarbeiten an Gemeindestraßen an den Bieter 1 zu einer Vergabesumme von 964.926,30 Euro brutto einstimmig. Der Vertrag beginnt am 01.08.2020 und endet am 31.12.2021.


TOP 5: Anteilige Gebührenrückerstattung für den Besuch der Kindertagesstätten aufgrund angeordneter Schließung wird einstimmig beschlossen.

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 23.04.2020 die Besuchsgebühren zinslos zu stunden, bis von der Staatsregierung ein Konzept steht, wie sie die Gebühren zur Kinderbetreuung unterstützen. Im Anschluss soll über mögliche Erlässe gesprochen werden.

Die Staatsregierung übernimmt nun einen Pauschalbeitrag für April, Mai, Juni. Der stellt sich wie im bayr. Ministerialblatt am 30.06.2020 wie folgt dar:

Kindergarten: 50€ je Monat und Kind (zuzüglich der weiterhin gewährten 100€ Beitragszuschuss)

Kinderkrippe: 300€ je Monat und Kind

Schulhort: 100€ je Monat und Kind

Der Beitragssatz kann nur für die Kinder und Monate in Anspruch genommen werden, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen konnten und haben (es muss ein triftiger Grund, wie z.B. Vorerkrankungen vorliegen). Hier genügt bereits ein einziger Tag der Inanspruchnahme.

Daraufhin hat die Gemeindeverwaltung einen gangbaren Kompromiss ausgearbeitet, der den Eltern unterstützend unter die Arme greift:

  1. Die Besuchsgebühren werden für die Monate April, Mai und Juni für die Kinder erlassen, welche unter die Erstattungsregelung des Freistaates Bayern fallen.
  2. Für den Monat März wird die Hälfte der Besuchsgebühr erlassen; hier erfolgt eine Erstattung bzw. Verrechnung.
  3. Für den Monat April wird Eltern, deren Kinder bis zu 10 Tage (von 20 möglichen Tagen) für die Notbetreuung angemeldet waren, die Hälfte der Besuchsgebühren erlassen; Eltern von Kindern, die mind. 11 Tage angemeldet waren, wird die volle Besuchsgebühr erhoben.
  4. Für den Monat Mai wird Eltern, deren Kinder bis zu 9 Tage (von 18 möglichen Tagen) für die Notbetreuung angemeldet waren oder zum Besuch berechtigt waren, die Hälfte der Besuchsgebühren erlassen. Eltern von Kindern, die mind. 10 Tage angemeldet oder zum Besuch berechtigt waren, wird die volle Besuchsgebühr erhoben.
  5. Für den Monat Juni wird Eltern von Kindern, die bis zu 9Tage (von 19möglichen Tagen) für die Notbetreuung angemeldet waren oder zum Besuch berechtigt waren, die Hälfte der Besuchsgebühren erlassen; Eltern von Kindern, die mind. 10Tage angemeldet oder zum Besuch berechtigt waren, wird die volle Besuchsgebühr erhoben.
  6. Diese Regelung wird analog bis zu dieser Höhe auch für die Träger der Einrichtungen AWO Waldkindergarten Waldmeister, AWO Waldhort Outback, AWO Kinderhort Phantasia, AWO Mittagsbetreuung Hohenbrunn und Riemerling, Kindergarten- und Hort St. Magdalena Ottobrunn sowie die AWO Kindertagespflege angewandt.
  7. Für das Wichtelhaus e.V. wird das tatsächlich entstandene durch Haushaltsplan nachgewiesene zusätzliche Defizit in Höhe von ca. 17.000 € erstattet.
  8. Weitere Einzelfallentscheidungen Entscheidungen in Härtefällen trifft der Erste Bürgermeister im Rahmen seiner Bewirtschaftungsbefugnisse.


TOP 6: Neuerlass einer Satzung über Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen wird mit 12:9 Stimmen wieder in den Bauausschuß verwiesen.

Es herrscht nach wie vor reger Diskussionsbedarf bzgl. dieser Satzung, die ein Kompromiss zu der aktuell gültigen Satzung ist. Sie soll die Bürger künftig flexibler gestalten lassen. Ein riesiger Streitpunkt ist nach wie vor die Pflanzung von Thuja zur dichten Heckenbepflanzung, die laut der alten Satzung verboten ist. Jedoch wird in unserem Gemeindegebiet – vielleicht durch Unwissenheit, dass es eine Einfriedungssatzung gibt – immer wieder Thuja angepflanzt.

Wir als CSU sehen es als problematisch, wenn ein Eigentümer, nach der neuen Satzung, zum Nachbarn eine geschlossene Wand (Holz, Gabionen…) errichten darf, ohne dessen Einverständnis.


TOP 7: Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der Wasserversorgung wird einstimmig beschlossen.


TOP 8:
Neuerlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a-c BauGb (Kostenerstattungssatzung) wird in 3 Schritten beschlossen.

Diese Satzung ist Folge der Überarbeitung des Bebauungsplanes in der alten Luitpoldsiedlung. Mehr Baurecht führt zu mehr Ausgleichsbedarf. Dies bedeutet, es werden die Kosten auf die Eigentümer umgelegt. Bei der 2. Auslegung des Planes konnte man die Ausgleichsflächenregelung einsehen.

Nach langer Diskussion in der Sitzung vom 28.05.2020 wurde diese Satzung vor allem mit dem Hintergrund abgelehnt, dass die dortigen Eigentümer nicht ausreichend über die Kosten informiert wurden und man eine Ungleichbehandlung zu Eigentümern sieht, deren Grundstücke z.B. dem §34 unterliegen. Weiter forderte man in der Satzung eine Regelung zur zinslosen Stundung des Betrages, wenn man das Baurecht nicht in Anspruch nimmt. Dieser Beschluss des GR ist nicht rechtens.

Es wird eine Stundungsklausel aufgenommen und in 3 Schritten wird die Satzung beschlossen:

  1. Der Gemeinderat hebt die Beschlussfassung vom 28.05.2020 auf. 18/3 beschlossen
  2. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a bis c Baugesetzbuch (Kostenerstattungssatzung) entsprechend Anlage. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. 18/3 beschlossen
  3. Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenbrunn erkennt die Nichtausübung des neu geschaffenen bzw. erweiterten Baurechts, welches den naturschutzrechtlichen Ausgleich erforderlich macht, als sachlichen Stundungsgrund für eine zinslose Stundung nach Art. 13 Abs. 3 KAG i. V. m. den §§ 222 und 234 Abs. 2 AO längstens bis zur auch nur teilweisen Ausübung des Baurechts bzw. einem auch nur teilweisen Eigentumsübergang an. 17/4 beschlossen
  4. Zukünftig sollen die Bürger ausreichend informiert werden. Es sollte eine Bringschuld der Gemeinde bestehen und nicht eine Holschuld von Seiten des Bürgers.


TOP 9:
Beanstandung der Beschlüsse zum Erlass der Geschäftsordnung zu § 3 Abs. 4 Satz1 und § 21 Abs. 2 der GeschO; Aufhebung der Beschlüsse

In der konstituierenden Sitzung stellen die GRÜNEN mit Unterstützung von ÜWG-FW/BF den Antrag, die Akteneinsicht für GR`s jeder Zeit zugänglich zu machen, auch wenn es nichts mit der Vorbereitung für die nächste Sitzung zu tun hat, sondern mit Kontrolle der Gemeindeverwaltung. Dieser Antrag wurde damals mit 13:8 Stimmen beschlossen, obwohl Herr Straßmair damals schon die Rechtswidrigkeit dieses Antrags beschrieben hat. Ebenso wünschte man eine neue Regelung zu den Sitzungsterminen.

Fakt ist, dass jedes GR-Mitglied das Recht auf Akteneinsicht hat, sofern es zur Vorbereitung der Sitzung dient. Sollte jemand ausgeweitete Akteneinsicht zu einem Thema wünschen, muss dies vom GR beschlossen werden. Zur Kontrolle der Verwaltung wird der Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt.

Das Interesse des Bürgers ist zu wahren, dass man nur aus zwingendem Grund Einsicht erhält und nicht ein einzelner GR nach Lust und Laune irgendwelche Akten einsehen kann.

Nach langer, wiederholender Diskussion stellt Frau Heinmüller (SPD) Antrag auf sofortige Abstimmung. Dieser wird 17/4 angenommen

Der Gemeinderat hebt den rechtswidrigen Beschluss zu § 3 Abs. 4 Satz 1 sowie den rechtswidrigen Beschluss zu § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeinde Hohenbrunn vom 12.05.2020 wieder auf.
Der Gemeinderat beschließt, § 3 Abs. 4 Satz 1 wie folgt zu fassen: „Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Gemeinderatsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht zur Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.“
Der Gemeinderat beschließt, § 21 Abs. 2 wie folgt zu fassen: „Sitzungstag für Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen und Sondersitzungen ist in der Regel Donnerstag, Sitzungsbeginn ist in der Regel 19:30 Uhr. In der Einladung (§ 23) kann im Einzelfall etwas anderes bestimmt werden. Die Sitzungen finden in geeigneten, der Gemeinde zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten statt.“

Mit 11:10 Stimmen beschlossen.


TOP 10: Der Antrag der CSU-Fraktion auf Einführung eines kommunalen Geschenk-Gutscheins für Hohenbrunn und Riemerling wird mit 20/1 Stimmen beschlossen.

Mit dem Geschenk-Gutschein der Gemeinde Hohenbrunn wird das Schenken leicht gemacht. Es fördert die Bekanntheit verschiedener Geschäfte, Praxen u.v.m. und der regionale Einkauf wird gefördert. Die Hohenbrunner Gewerbetreibenden werden von der Gemeinde angefragt, ob sie bei dem Gutschein mitmachen möchten. Der Verkauf und die Abwicklung läuft über die Gemeindekasse. Frau Marx hält den Verwaltungsaufwand für die Kasse für gut machbar. Nach Einführung des Gutscheins, soll dieser massiv beworben werden.

Anton Fritzmaier (CSU):
„Mit diesem Gutschein verschaffen wir unseren Geschäften, der Gastronomie und dem weiteren Gewerbe vor Ort mehr Aufmerksamkeit und vor allem die Möglichkeit sich auf einer neuen Bühne zu präsentieren. Wir würden uns sehr freuen, wenn viele örtliche Gewerbetreibende dieses Angebot annehmen und der Gutschein für die gesamte Gemeinde Hohenbrunn ein großer Erfolg wird!“


TOP 11: Der Antrag der Fraktion ÜWG-FW/BF auf Erstellung eines Medienkonzeptes für Schulen wird von der Fraktion zurückgezogen.

Die Digitalisierung soll beschleunigt werden, Rahmenbedingungen sollen ausreichend geschaffen werden. Außerdem soll die Gemeinde als Sachaufwandsträger der Grundschule ein Medienkonzept für beide Schulhäuser bis zum 30.09.2020 erstellen, als Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern. So wünschen es ÜWG-FW/BF.

Der Antrag von ÜWG-FW/BF greift in die Zuständigkeit der Schulen ein, die Dinge laufen bereits und deswegen kann man den Antrag nicht unterstützen.

Fakt ist, um auf Mittel zugreifen zu können muss von Seiten der Schule ein Medienkonzept erstellt werden, denn nur die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit der Lehrerschaft können beurteilen, was sie für ihren Schulalltag brauchen. Das Konzept wird an die Gemeinde als Sachaufwandsträger gegeben und diese muss daraus einen Antrag auf Fördergelder stellen.

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Gemeinde läuft sehr gut. Die Schulen sind sehr zufrieden mit den eingesetzten Mitteln, die im Zuge der Pandemie von der Gemeinde ad hoc zu Verfügung gestellt wurden.

Auf Wunsch der GRÜNEN soll im September der Antrag der Schulen im GR vorgestellt werden, damit manche GR`s eventuell beratend zur Seite stehen können.