Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 25.02.2021

Die Sitzung findet in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn mit Lüften, Lüftern, Abstand und FFP2 Masken statt. So kommen wir den Bestimmungen in der Corona-Pandemie nach.


TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

Das Stephanihaus ist im Innenbereich fertiggestellt, wird nun möbliert und Teile der Verwaltung sind bereits in die neuen Räume umgezogen.
Herr Dr. Straßmair gratuliert Gemeinderätin Frau Schulz-Geßl mit einem Geschenkkorb nachträglich zum 50. Geburtstag.
Frau Lunemann überreicht Herrn Dr. Straßmair ein Weinpräsent mit den besten Wünschen ebenfalls nachträglich zum 50. Geburtstag.


TOP 2: Aus der nichtöffentlichen Sitzung gibt es nichts bekannt zu geben.


TOP 3: Grundsatzbeschluss Realschulstandort Hohenbrunn
wird einstimmig beschlossen

Durch die, für den Zweckverband staatl. weiterführender Schulen, ungünstige Lage einer Realschule an der Brunnthaler Straße in Höhenkirchen, kam dieser auf Hohenbrunn zu, ob die Gemeinde ein Grundstück in S-Bahn Nähe zur Verfügung stellen könnte. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in ihrer Sitzung am 25.11.2020 die Prüfung des Standortes Hohenbrunn als Alternative zum Standort an der Brunnthaler Str. am Ortsausgang von Höhenkirchen-Siegertsbrunn für die Errichtung einer Realschule mit Sporteinrichtungen beschlossen.
In ihrer Sitzung am 26.02.2021 entschied sich der Zweckverband für den Schulstandort Hohenbrunn. Es wurde eine Frist zum Grundstückskauf oder einem notariellen Vorvertrag gesetzt. Dieser Standort wird nun parallel zu dem in Höhenkirchen beantragt.
Das bevorzugte Grundstück liegt zwischen der Taufkirchner Straße und dem Wasserwerk. Hier sollen auf 25.000 m² an der Taufkirchner Straße die Realschule und auf 15.000 m² westl. der Hohenbrunner Straße die Sportanlagen geplant werden. Dieses Gebiet muss von der Gemeinde erworben werden, erste Gespräche wurden mit dem Eigentümer geführt. Dem Zweckverband und der Gemeinde liegt bereits eine Absichtserklärung des Eigentümers vor, die besagt, dass er die Fläche von 25.000 m² zum Bau der Schule zur Verfügung stellt, ebenso 35.000 m² für ein Wohngebiet und optional Flächen für Sportanlagen.
Für die Realisierung der Realschule ist eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Basis für das Bauleitplanverfahren soll eine Machbarkeitsstudie zum Realschulstandort bilden, die die städtebaulichen Vorgaben mit dem geforderten Raumkonzept der Schule und den örtlichen Gegebenheiten abgleicht und in detaillierteren Lageplänen den Standort untersucht. Parallel wird für das Wohngebiet und die Erschließung ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet.
Der Bürgermeister wird ermächtigt die erforderlichen Fachgutachten für Flora, Fauna und Habitat für die Bauleitplanung zu beauftragen.
Eine grundsätzliche Kooperation mit der Montessorischule Hohenbrunn, deren Räumlichkeiten zu klein sind und deren Mietvertrag 2026 endet, wird vereinbart.
In 2 Klausurtagungen des Gemeinderats soll unser gemeinschaftliches Ziel erarbeitet werden, sowie ein Konzept zur frühzeitigen Bürgerinformation.


Top 4: Anteilige Gebührenrückerstattung für den Besuch der Kindertagesstätten aufgrund angeordneter Schließung
wird einstimmig beschlossen

Aufgrund der Einschränkungen durch Covid-19 in den Kindertagesstätten besteht seit 16.12.2020 eine erneute Schließungsanordnung. Eine Notbetreuung konnte in Anspruch genommen werden.
Vereinfacht dargestellt zahlt man für die Monate Januar, Februar und März 2021 nur die Hälfte des Monatsbeitrags, wenn man maximal die Hälfte der eigentlichen Buchungszeiten in Anspruch genommen hat. Bei 0 bis 5 Tagen wird die Gebühr vollständig erstattet. Wenn eine Familie über die Hälfte der Buchungszeiten in Anspruch genommen hat, wird der volle Betrag fällig. Dies gilt auch für die Kinderbetreuungen der AWO und dem Hort von St. Magdalena, allerdings nur für Kinder aus der Gemeinde Hohenbrunn.
Die restlichen Kosten werden zum Teil vom Freistaat als auch von der Gemeinde übernommen.
Dem Wichtelhaus e.V. wird das tatsächliche entstandene durch den Haushaltsplan nachgewiesene zusätzliche Defizit von ca. 7.000 € erstattet.


TOP 5: Aufstellungsbeschlüsse zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes mit Umweltprüfung auf den Grundstücken Fl-Nrn. 262 sowie 280 (westlich der A99) zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen
wird einstimmig beschlossen

Die besagten Grundstücke sollen im Flächennutzungsplan von einer Fläche für Landwirtschaft in eine Sondergebietsfläche für erneuerbare Energien (Freiflächenphotovoltaikanlage) geändert werden.
In direkter Umgebung werden bereits zwei Freiflächenphotovoltaikanlagen gem. Bebauungsplan Nr. 88 errichtet. Der Umwelt- und Klimaschutzausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 das nun beantragte Vorhaben und die konzentrierte Lage in Zusammenhang mit den bestehenden Anlagen befürwortet.
Damit wird ein klima- und umweltschonender Beitrag für die Energiegewinnung auch im Hinblick auf die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Hohenbrunn geleistet.
Aus planerischer Sicht möchte die Gemeinde Photovoltaikfreiflächenanlagen nicht über das gesamte Gemeindegebiet verstreut errichten, sondern auf einen Bereich konzentrieren. Dadurch wird der Einfluss der Anlagen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion begrenzt. Die Anlagen sollen nicht in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung stehen.
Der Gemeinderat beschließt das weitere Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes an den Bauausschuss zu übertragen einstimmig.


TOP 6: Änderung der Richtlinie zur Vergabe von Mietwohnungen
wird einstimmig beschlossen

In der Richtlinie zur Vergabe von Mietwohnungen gibt es im § 9 eine Regelung zur Vergabe von Wohnungen an Mitarbeiter der Gemeinde Hohenbrunn, die aber die Wohnungsvergabe nur aus dem Pool der frei finanzierten Wohnungen regelt.
Die Verwaltung regt an, eine Regelung auch für den Pool der mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen aufzunehmen, um bei der Vergabe der Wohnungen „Zuhause am Hölzl“ hier eine entsprechende Berücksichtigung vornehmen zu können.
So besteht nun die Möglichkeit auch im Wohnbereich „am Hölzl“, dass Wohnungen an Mitarbeiter*innen oder zukünftige Mitarbeiter*innen vermietet werden können, um so z.B. begehrte Fachkräfte wie Erzieher*innen, Kinderpfleger*innen für unsere Gemeinde zu gewinnen. Dies gilt für Personen aus dem niedrigen Lohnsegment.


TOP 7: Zuhause am Hölzl: Vergabe des Gewerks Spachtelarbeiten
wird einstimmig beschlossen


TOP 8: Förderung des Fahrradverkehrs

TOP 8.1: Radwegkonzepte für Hohenbrunn; Bildung einer Arbeitsgruppe wird einstimmig beschlossen

Der Fahrradverkehr gewinnt in letzter Zeit, gerade auch im Zuge des Klimaschutzes, immer mehr an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund ist es wichtiger denn je, die Radwegeverbindungen in der Gemeinde zu analysieren und ggfs. neu zu ordnen.
Das Wegenetz für Radfahrer in unserer Gemeinde ist nicht durchgehend, es gibt zahlreiche Problemstellen. Es ist erforderlich, hier eine umfangreiche Bestandsaufnahme des gesamten Netzes vorzunehmen, aktuelle und künftige Radwegachsen zu finden und hier ein langfristiges Ausbaukonzept zu erstellen.
Durch eine Arbeitsgruppe, der je ein Mitglied einer Fraktion, der Bürgermeister und ein Vertreter der Verwaltung angehören wird, soll ein Gesamtkonzept erstellt und Einzelmaßnahmen integriert werden.
Diese Arbeitsgruppe soll zeitlich forciert arbeiten, damit man Förderungen, die bis 2023 laufen, abrufen kann.


TOP 8.2: Fahrradleasing für Mitarbeiter mit dem Anbieter „Jobrad“ und „Mein-Dienstrad“
wird einstimmig beschlossen

Um die Attraktivität im öffentlichen Dienst weiterhin aufrecht zu erhalten, ist seit den Tarifverhandlungen im Oktober 2020 eine Entgeltumwandlung für Fahrradleasing ausdrücklich ermöglicht worden; Fahrradleasing ist ein Bestandteil des Tarifvertrags geworden.
Die Gemeinde spart sich bei diesem Modell monatlich Sozialversicherungsabgaben von 20 € pro Mitarbeiter, der das Leasing für sich beansprucht. Die Gemeinde bezuschusst deswegen die Fahrradversicherung mit max. 5 € pro Monat (Abstimmung 19/1) und eine Servicepauschale von max. 5 € pro Monat für Inspektion und Reparaturen (Abstimmung 18/2), sofern die Voraussetzungen bei beiden Punkten durch den KAV hierzu vorliegen.


TOP 9: Verkehrliche Infrastruktur; Machbarkeitsstudie Autobahnparallele A99 (B471 neu) – Kostenbeteiligung der Gemeinde;
Abstimmungsergebnis: 12/8

Die Bundesstraße B 471 verläuft im östlichen Landkreisgebiet zwischen der A99- Anschlussstelle Aschheim und der A99-Anschlussstelle Hohenbrunn. Die Verkehrsbelastung ist in den Ortschaften so groß, dass im Berufsverkehr die Leistungsgrenzen innerorts vor allem an den Knotenpunkten erreicht werden. Darüber hinaus ist die B 471 als Umleitungsstrecke für die Bundesautobahn A99 festgelegt und beschildert. Die Gemeinden im östlichen Landkreisgebiet klagen seit langem über unzumutbare Verkehrsverhältnisse für die Anwohner in den betroffenen Ortschaften.
Deswegen möchte das Landratsamt diese Machbarkeitsstudie in die Wege leiten, damit die B471 aus den Ortschaften herausgenommen wird. Der Bund übernimmt die Kosten der Studie nicht. Der Landkreis übernimmt 200.000 € der Kosten, weitere 200.000 € werden unter den betroffenen Gemeinden aufgeteilt. Auf Hohenbrunn entfallen somit ca. 25.000 €. Dieser Betrag wurde an Hand der Einwohnerzahlen und Gewerbetreibenden mit deren Angestellten ermittelt.
Die „Autobahnparallele“ wäre eine der Umgehungsvarianten unseres Dorfes. Sie ist seither arg umstritten, für die einen ein Frevel an der Natur, für andere stellt sie eine weitere Trennung von Hohenbrunn Dorf und Riemerling dar. Fakt ist, diese neue Straße wäre ein massives Bauvorhaben, da einige Straßen, Feldwege und die S-Bahnlinie gekreuzt werden müssen und sie auf ein weiteres Nadelöhr, die RoLa, einmündet.
Durch die Machbarkeitsstudie erhoffen wir uns Ergebnisse, mit denen man konkret weiterarbeiten kann, oder bei einer negativen Aussage der Studie, dass man diese Umgehungsvariante als nicht machbar endgültig streichen kann.


TOP 10: Anfrage der GbR Carl-Zeiss-Straße: Erweiterung der Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 58
wird einstimmig abgelehnt

Das Gebiet, um das es sich hierbei handelt, ist die Ausgleichsfläche für das anschließende Baugebiet Appeltwiese. Es beinhaltet umfangreiche Grünflächen mit Bäumen, Sträuchern und Altgrasflur, sowie Mischwald und Bannwald. Wenn man dieses Gebiet bebaut, muss vom Vorhabenträger erneuter Ausgleich erbracht werden – idealerweise im Gemeindegebiet oder angrenzend. Nach Ansicht der Gemeinde ist es äußerst schwierig, einen entsprechenden Ausgleich an einem anderen Standort zu schaffen.
Zur Realisierung der Wohnbebauung müsste sowohl der Flächennutzungsplan als auch der Bebauungsplan geändert werden.