Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 25.03.2021
Die Zusammenkunft findet in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn statt. Jedes GR-Mitglied, die Mitarbeiter der Gemeinde und jeder Rednergast hat die Möglichkeit sich vor der Sitzung einem Corona-Schnelltest zu unterziehen. Die Abstriche werden von 2 Mitarbeitern unserer Teststation durchgeführt. Somit darf am Platz und bei Wortmeldungen auf die FFP2-Maske verzichtet werden.
Aus dem Publikum gibt es keine Anfragen.
TOP 1: Bericht des Bürgermeisters
Pandemiebedingt wurden die letzten Bau-, Haupt- und Finanz-Ausschusssitzungen abgesagt.
Am 12.03.2021 wurde der Gemeindeteil des Stephanihauses übergeben, die Büros bezogen und nun fängt die Sanierung der Elektrik im Rathaus an.
Die erste Sitzung des Arbeitskreis Radverkehr wurde abgehalten.
Am 20.03.2021 hat die erste Klausurtagung des Gemeinderats zum Thema Realschule und Wohnbebauung westlich der Bahn stattgefunden. Hier lag der Fokus auf gemeinsamen Planungszielen. Am 26.03.2021 findet der 2. Teil statt. Mit den ausgearbeiteten Planungszielen und Vorgaben für den Realschulbau, Sporthalle, Sportplatz, Wohnbebauung wird die Planung nun, unter Berücksichtigung von Schallgutachten (Autobahn), bestehenden Wasserleitungen (Versorgung von Ottobrunn) und Biotop, konkretisiert. So wird die gemeinsame Grundlage für die Flächennutzungsplanänderung für das Gebiet westl. der Bahn am Wasserwerk gelegt. Anhand dieser erarbeiteten Vorgabe des Gemeinderats wird nun ein möglicher Flächennutzungsplan aufgestellt und nach Bürgerbeteiligung auf den Weg gebracht.
Die Anfragen der Parkplatzsituation im Gewerbegebiet MUNA werden in der nächsten Bauausschusssitzung behandelt.
Das Halteverbot Ottostraße/Veilchenweg wird demnächst umgesetzt.
Die Informationsfreiheitssatzung kommt auf die Tagesordnung der nächsten GR-Sitzung.
Dr. Straßmair gratuliert Herrn Schmidhuber nachträglich zum Geburtstag.
TOP 2: Aus der nichtöffentlichen Sitzung gibt es nichts bekannt zu geben.
TOP 3: Vergaben SCR-Sportcampus Riemerling:
Der Baufortschritt wird von Herrn Wild, dem Zuständigen für die Bauüberwachung des Projekts SCR, vorgestellt: Trotz manch überschaubarer Probleme wegen Corona erfolgt die Fertigstellung des Gebäudes im Dezember 2021. Die Inbetriebnahme des Schwimmbads ist von Januar 2022 bis März 2022 geplant. In dieser Zeit werden die Schwimmbecken und sämtliche Technik geprüft, so dass das Bad Ostern 2022 für den Schwimmbadbetrieb geöffnet werden kann.
TOP 3.1 Innenglas-Fassade
3.2 Bodenbelagsarbeiten
3.3 Sportboden
3.4 Malerarbeiten
3.5 Innentüren
3.6 Trennvorhang
Die Vergaben werden einstimmig beschlossen.
TOP 3.7.: Information über eine dringliche Anordnung zur Kenntnisnahme
Die bisher von der Gemeinde beauftragte Reinigungsfirma hat am 22.02.2021 die Reinigungsleistungen eingestellt. Es bestand Uneinigkeit bezüglich Rechnungskürzungen von 6.500 € wegen mangelhafter Reinigungsleistung. Es wird mit anwaltlicher Beteiligung eine vergleichsweise Beendigung des bestehenden Vertrages angestrebt, der den vollständigen Verzicht dieser Reinigungsfirma auf Erstattung der vorgenommenen Rechnungskürzungen zum Inhalt hat.
Bis 12.03.21 wurde die Reinigungsleistung von anderen Reinigungsfirmen übernommen, die vom ersten Bürgermeister kurzfristig beauftragt wurden.
Parallel wurden 7 Angebote zur Reinigung der gemeindlichen Objekte vom 15.03.2021 bis zum 31.08.2021 eingeholt. Das günstigste Angebot liegt 14% über den bisherigen Kosten bei 175.954,15 € und hat somit den Auftrag bekommen.
Der erste BGM darf bei dieser Summe die Vergabe nicht eigenmächtig entscheiden. Allerdings ist er berechtigt, bei solch einer Unaufschiebbarkeit eine dringliche Anordnung aussprechen, die entsprechend Art. 37 (3) Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt wird.
TOP 4: Grundsatzbeschluss: Anwendung der Sozialgerechten Bodennutzung im Gemeindegebiet (Planungsleitlinie SoBoN) wird einstimmig beschlossen
In der Gemeinde Hohenbrunn besteht, wie in weiten Teilen des Münchner Ballungsraumes, seit vielen Jahren ein angespannter Wohnungsmarkt. Die Nachfrage an bezahlbaren Wohnungen ist hoch, jedoch ist das Wohnungsangebot knapp. Wohnungsmieten und Grundstückspreise sind sehr hoch. Personen aus unteren Einkommensgruppen, Familien, alte oder behinderte Menschen können diese Kosten nicht stemmen, oft bleibt ihnen nur der Wegzug, was in der Einwohnerentwicklung sichtbar ist. Diese Menschen brauchen Unterstützung auf dem Wohnungsmarkt.
Um eine ausgewogene Wohnraumversorgung im Gemeindegebiet zu schaffen, kann die Gemeinde durch städtebauliche Planungen, d.h. mit Schaffung von neuem Bauland und der Optimierung im Bestand Einfluss nehmen – „Sozialgerechte Bodennutzung“ (SoBoN erklärt am Münchner Model) : hier werden die planungsbegünstigten Eigentümer*innen, Bauträger und Investoren an den Kosten und Lasten beteiligt. Sie übernehmen Anteile der Herstellungskosten und Flächenabtretungen für Erschließungsmaßnahmen wie Straßen, für Gemeinbedarfsfeinrichtungen (z.B. Kita`s, Schulen), für Grün- und Ausgleichsflächen. Diese Kosten können nicht vollständig aus den allgemeinen Mitteln finanziert werden. Die SoBoN soll eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Kommune, Investoren, der Bauwirtschaft und Eigentümer*innen garantieren.
In der SoBoN werden 30% des neu geschaffenen Wohnbaurechts für den sozial gebundenen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt, was in Neubaugebieten die soziale Mischung garantiert.
Die SoBoN Zielsetzung muss als Ergänzung zum Bebauungsplan in städtebaulichen Verträgen geregelt werden. Die im städtebaulichen Vertrag vereinbarten Leistungen müssen den gesamten Umständen nach angemessen sein. Als Maßstab zur Bewertung der Angemessenheit kann bei z.B. bei Ausweisung von Bauland die planungsbedingte Bodenwertsteigerung heran gezogen werden. Hiervon müssen mind. 50% beim Grundstückseigentümer verbleiben.
Gerade in Hinblick auf die weitere Ortsentwicklung westlich der S-Bahn kam der Wunsch aus den Fraktionen auf, eine Leitlinie für die Sozialgerechte Bodennutzung in Hohenbrunn zu entwickeln. Hierfür wurden mehrere bereits geltende SoBoN-Richtlinien von Gemeinden aus der Region herangezogen und auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Auch fanden Abstimmungen mit dem Planungsverband und dem Rechtsbeistand der Gemeinde statt, um für Hohenbrunn die optimale Lösung herauszuarbeiten
Die Planungsleitlinie hat das Ziel frühzeitig im Planungsprozess für Transparenz gegenüber den planenden Eigentümern/Vorhabenträgern und für Gleichbehandlung zu sorgen. Die städtebaulichen Ziele der Gemeinde sollen bestmöglich berücksichtigt werden.
Nach langer Diskussion und Erklärungen von Rechtsanwalt Herrn Sommer entscheidet man sich, die Leitlinie zur Richtlinie umzubenennen und den erarbeiteten Vorschlag der Verwaltung anzunehmen. Diese Richtlinie schreibt keine festen Zahlen vor, damit man möglichst flexibel bei den unterschiedlichen Projekten entscheiden kann.
Uns als CSU Hohenbrunn-Riemerling ist es wichtig, dass die SoBoN Maßnahmen sowohl für Eigentümer, als auch zukünftige Käufer oder Mieter verträglich ist.
Wir versprechen uns vor allem durch den Beschluss der Richtlinie, dass Einheimische zu einem vernünftigen Preis zu Grund, Eigentum oder Mitwohnungen kommen.
TOP 5: Kinderbetreuung in der Gemeinde Hohenbrunn
TOP 5.1.: Frau Langwieder, neue Leitung Fachstelle der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen stellt sich kurz vor. Sie ist die Nachfolgerin von Frau Buchmann.
TOP 5.2.: Waldhort Outback: Vorstellung der Einrichtung und Perspektive für einen künftigen Betrieb
Herr Christian Kleiber, der vor Jahren die Institution Waldhort ins Leben gerufen hat, konnte für dieses Projekt wieder gewonnen werden. Es soll ein Konzept ins Leben gerufen werden, in dem auch die Altersklassen von 10-16 Jahren am Nachmittag pädagogisch betreut werden können, eventuell könnten Synergien mit den Senioren aus dem Lore-Malsch-Haus entstehen, nach dem Motto: Jung lernt von Alt, oder umgekehrt.