Bericht aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 25.06.2020
Wie schon die vorangegangenen Sitzungen, findet die Zusammenkunft der Gemeinderäte pandemiebedingt in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn statt.
Auf Wunsch der Grünen wird TOP 14 aus dem nicht öffentlichen Teil als TOP 3a im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt. Herr Dr. Straßmair merkt an, dass man dieses Thema bei Fragen dann nicht so ausführlich besprechen kann, da er in der öffentlichen Sitzung keine Vertragsdetails bekannt geben darf. Dieser TOP soll trotz der Anmerkung im öffentlichen Teil behandelt werden.
Herr Rietzler nutzt die Bürgerredezeit und bittet wiederholt, die Fahrradunterführung unter der S-Bahn am Wasserwerk sicherer zu gestalten. Zwar sei die Beleuchtung schon verbessert worden, allerdings reiche dies nicht aus. Er regt eine Prüfung an, ob man den Radweg mittels Mittelstreifen in Fahrspuren einteilen und die Fahrtrichtungen markieren kann. Die Verwaltung nimmt die Bitte auf und wird die Machbarkeit prüfen.
TOP 1:
Der Bürgermeister informiert, falls überhaupt ein Wahlausschuss für die Seniorenbeiratswahl gebraucht wird, er die Fraktionen kurzfristig zur Stellung eines Wahlhelfers auffordert. Sollte keine neuen Kandidaten zu Verfügung stehen, braucht man keine Wahl.
TOP 2:
Es gibt keine Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung bekannt zu geben.
TOP 3a: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82.1 „Gewerbegebiet westl. der Eduard-Buchner-Straße“ – Abschluss eines Durchführungsvertrages wird einstimmig beschlossen.
Dr. Kreder-Strugalla (Bˋ90/Grüne) : Warum werden die Ausgleichflächen nicht dem Bauherren, der Fa. Berrang, zu Lasten gelegt?
BGM: Der Grund wurde als Bauland verkauft, dementsprechend hoch war der Verkaufswert und somit steht keine Zahlung von Ausgleichsflächen an, die Entwicklungskosten sind mit eingerechnet.
Dr.Kreder-Strugalla: Die Fernwärme ist nicht im Bebauungsplan geregelt.
BGM: Die Fernwärme ist privatrechtlich auf das Grundstück geregelt. In einem anderen Vertrag, über den man im öffentlichen Teil der Sitzung leider nicht sprechen darf.
Fr. Miller (ÜWG/BF): Warum erst jetzt die Unterschrift des Durchführungsvertrags mit dem Bebauungsplan?
BGM: Die Fa. Berrang musste aus ihrem früheren Standort ausziehen. Auf Grund des Zeitmangels wurde der Durchführungsvertrag parallel zum Baufortschritt getätigt. Dies ist ein gängiges Vorgehen und war dem Gremium bekannt. Der Durchführungsvertrag ist jetzt fast vollzogen, man braucht diesen zum Abschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
TOP 3b: 2020/0127 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 82.1 „Gewerbegebiet westl. der Eduard-Buchner-Straße“ wird einstimmig beschlossen.
Fa. Berrang erwarb ein Grundstück, auf dem es in einem 2. Bauabschnitt Ausbaumöglichkeiten gibt und sie so langfristig in Hohenbrunn bestehen können. Bis 2026 ist eine Vergrößerung westlich der Firma noch nicht möglich, da dort ein anderweitig genutztes Gebäude steht.
In den Ergebnissen der letzten Auslegung für Behörden und Träger öffentl. Belange gab es kleinere Anmerkungen vom Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt und der Bayernwerk AG, die jedoch aufgearbeitet sind und somit einem Bebauungsplan nichts im Wege steht.
Fr. Dr. Kreder-Strugalla (Bˋ90/Grüne) : Wer bestimmt die Größe der Bäume, die neu gepflanzt werden?
BGM: Dies wird durch den Umweltbericht von der unteren Umweltbehörde vorgeschrieben.
TOP 4: Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018 wird einstimmig angenommen.
Fr. Seybold (CSU): Es wurde 5x nach dem Standardverfahren geprüft. Grundschule Hohenbrunn, der Rundwanderweg, die Biotope wurden z.B. besichtigt. Es hat alles seine Ordnung.
Fr. Miller (ÜWG/BF) möchte Mittel im laufenden Jahr für die EDV Ausstattung der Schulen anmelden.
BGM: Die Schule muss auf die Gemeinde zukommen, welchen Bedarf sie an EDV haben. Im Rahmen der Zuständigkeiten werden diese Anträge in der Verwaltung schnellstmöglich bearbeitet und Mittel zu Verfügung gestellt. Es ist nicht sinnvoll dies im GR zu behandeln, da dieser Vorgang zu lange dauert. Es ist dringlich, dass die Schulen bis Herbst gut ausgerüstet sind, sollte pandemiebedingt noch nicht zu einem geregelten Schulalltag zurückgekehrt werden können. Ein Ausbau der EDV Geräte ist schon angelaufen.
TOP 5: die Vorlage der Jahresrechnung 2019 wird einstimmig an den Rechnungsprüfungsausschuß übergeben.
Stand der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2019: | 13.903.229,43 Euro |
Zuführung 2019: | 1.160.500,09 Euro |
Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2019: | 15.063.729,52 Euro |
Stand der Schulden zum 01.01.2019: | 3.813.676,44 Euro |
Ordentliche Tilgung 2019: | – 286.627,48 Euro |
Stand der Schulden zum 31.12.2019: | 3.527.048,66 Euro |
TOP 6: Nochmalige Benennung von Mitgliedern für den gemeinsamen Wasserbeirat wird mit einer Enthaltung abgestimmt.
Bei der Erstellung der Vorlage zur konstituierenden Sitzung ist der Verwaltung ein Fehler unterlaufen. Laut §16 des Wasserlieferungsvertrages mit der Gemeinde Ottobrunn müssen beide Gemeinden sechs Mitglieder incl. der Vorsitzenden (Bürgermeister) stellen. Daher beschließt man eine Person aus jeder Fraktion zu entsenden. Die CSU besetzte ursprünglich 2 Sitze und gibt somit einen Sitz an die FDP ab.
Es werden benannt: Hr. Mayer J. (CSU), Fr. Schulz- Geßl (FDP),Hr. Berger (ÜWG/BF), Fr. Dr. Heinmüller (SPD), Fr. Möschel (Bˋ90/Grüne)
TOP 7: Erlass einer Kostensatzung
Nach Überarbeitung der bisherigen Kostensatzung beschließt der GR die Satzung der Gemeinde Hohenbrunn über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis zum 01.08.2020 einstimmig.
TOP 8: mögl. Realschule mit Standort in Hohenbrunn wird einstimmig angenommen
Zur Diskussion steht ein möglicher Standort einer Realschule in Hohenbrunn, sollte Höhenkirchen-Siegertsbrunn mit dem Schulverband bzgl. Standort und Kosten nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. Hohenbrunn nennt als möglichen Standort den Grund am Wasserwerk westlich der Bahn.
BGM: Landrat Hr. Göbel sieht es als gangbaren Alternativvorschlag zu HöSie. Ebenso wurden erste Gespräche mit dem Grundstückseigentümer (Fa. Doblinger) getätigt. Mit der Ansiedelung der Realschule erhoffen wir uns z.B. einen beschleunigten Bahnhofausbau sowie verbesserte Rad-und Fahrbahnerschließungen. Falls der Standort HöSie nicht weiter verfolgt wird, erfordert es eine schnelle Umsetzung der Schule bis 2026. Darüber sollen sich die Gremiumsmitglieder im Klaren sein.
Fr. Lunemann (Bˋ90/Grüne): Abwarten auf Entscheidung in Hösie. Wir sehen es als Gewinn für unsere Gemeinde, westl. der Bahn wird angeschoben. Bitte Kooperation mit der Montessorischule prüfen, da deren Mietvertrag ausläuft.
Hr.Haucke (ÜWG/BF): Es sollen schon qualifizierte Grundlagen (Umgehung, Planung westlich der Bahn, Finanzplan…) im Vorfeld bestehen, damit man den Bau zügig umsetzen kann.
Fr. Wenzel (SPD): Die Entscheidung Höhenkirchen auf jeden Fall abwarten. Es ist ein Grund der Fairness, dass man einer anderen Gemeinde nicht reingrätscht. Das Kultusministerium hatte sich für HöSie ausgesprochen. Sollten wir die Möglichkeit einer Realschule bekommen, sollten wir diese auch aus den bekannten Vorteilen aufgreifen.
BGM: Die Gemeinde muss das Grundstück stellen, aber vielleicht bestehen noch Verhandlungsmöglichkeiten zur Finanzierung mit dem LR, da wir eben auch das Schwimmbad gebaut haben.
Hr.Fritzmaier (CSU): Wir stehen dem Projekt nach wie vor positiv gegenüber. Man soll weiterhin den Schulstandort verfolgen, sollte es keine Campuslösung in HöSie geben. Der Standort in Hohenbrunn ist wesentlich besser geeignet, als der Standort Brunnthaler Straße in HöSie.
Dr.Kreder-Strugalla: Die Finanzierung ist der Knackpunkt, man muss aufpassen, dass man trotz hoher Verschuldung noch Handlungsspielraum für andere Investitionen hat.
TOP 9: Verkehrliche Infrastruktur; Lastenheft für Machbarkeitsstudie zur Autobahnparallele A99 (B471neu). Der Studie wird mit 11/8 Stimmen zugestimmt.
Der Kreis möchte prüfen, ob es überhaupt technisch möglich ist eine Autobahnparallele zwischen der Anschlußstelle Aschheim und der Anschlußstelle Hohenbrunn zu verwirklichen. Die Kosten für die Studie sind noch nicht bekannt. Diese sollen auch von den betroffen Gemeinden übernommen werden. Sollten die Kosten für die Studie verfügbar sein, sollen diese von einem Gremium oder dem GR genehmigt werden.
BGM: Es handelt sich hierbei nur um eine reine Studie, entschieden wird noch nichts. Durch einen positiven Beschluss schaffen wir uns in Zukunft Mitspracherecht, wenn es dann in eine Planungsphase geht. So können wir unsere Bedenken einbringen. Wir sind das letzte Dorf in der Kette, wenn wir nicht mitmachen, wird die Parallele in Putzbrunn enden und uns überrollt der Verkehr.
Hr. Schmidhuber (Bˋ90/Grüne): Es ist auf unserer Flur nicht mgl. eine Parallele zu erbauen, also warum sollen wir uns an den Kosten einer solchen Studie beteiligen. Besser Druck für eine Sperrung der B471 durch Hohenbrunn für LKWˋs machen.
Fr. Wenzel (SPD): Zustimmung für Hr. Schmidhuber. Man solle sich aber auch nicht die Chancen verbauen, dass man mitsprechen kann. Die Kosten sind sehr fraglich.
Hr. Vogelsang (ÜWG): Ergebnis der Studie ist wohl offen. Wird die Autobahn weiter ausgebaut? Der Bund hat wohl die Mittel erst mal eingefroren. Im Zuge westlich der Bahn, wäre die Anbindung sinnvoll.
Hr. Fritzmaier (CSU): Diese Themen wurden bereits im Rahmen des interkommunalen Arbeitskreis Verkehr besprochen. Die Messe soll besser erschlossen werden, der Verkehr soll aus den Ortschaften geführt werden. Es kann nicht sein, dass die Umgehung in Putzbrunn endet und Hohenbrunn dann den Verkehr hat. Solche Projekte kann man nicht als Insellösung sehen, sondern muss mit den Nachbargemeinden planen.
Hr. Maier B. (CSU): Die Autobahn wird zur Entlastung auf acht Spuren ausgebaut, es ist falsch eine Autobahnparallele zu bauen, diese mündet dann in die eh schon sehr überlastete Rosenheimer Landstraße. Eher sollte man an Lösungen zu einem Ringschluss Süd arbeiten.
Fr. Miller (BF): Wird Ottobrunn auch an den Kosten beteiligt. Unterstützen sie eine Mitarbeit der Gemeinde Hohenbrunn.
BGM: Die Ausfahrt Ottobrunn liegt auf Hohenbrunner Flur, vielleicht muss Ottobrunn über den Kreisbeitrag mitzahlen.
Hr. Maier J. (CSU): Eine Machbarkeitsstudie zeigt, wie es gemacht werden kann und zieht eine Umsetzung nach sich. Man soll es überregional sehen, z. B. Ringschluss Süd, generelle Prüfung zur Verkehrsentlastung im Landkreis München.
Hr. Braun (ÜWG): Wäre im Zuge einer solchen Studie auch eine Verlegung der Autobahnausfahrt zu planen?
BGM: Dieses Thema wird schon seit Jahren ins Auge gefasst.
Es bestehen zahlreiche Bedenken, sollte es zu einer Umsetzung der Studie kommen.
TOP 10: Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Geschäftsordnung; Zuständigkeit und Übertragung in andere Gremien bei Bebauungsplanverfahren zur Entwicklung eines Neubaugebietes bzw. Flächennutzungsplanänderungen wird mit 09/10 Stimmen abgelehnt.
Die Grünen fordern folgende Ergänzung: Ein Bebauungsplanverfahren wird nicht an den Bauausschuß übertragen, wenn es sich um die Entwicklung eines Neubaugebietes handelt, ebenso wenn mit einem Bebauungsplan zugleich eine Flächennutzungsplanänderung einhergeht. Es geht wohl nur um große Bebauungspläne, die wesentlich ins Ortsbild eingreifen.
Große Bebauungspläne werden generell im GR behandelt. Der GR bestimmt im Aufstellungsbeschluß u.a. einen Flächennutzungsplan und dann, ob der Bebauungsplan im BA oder GR behandelt wird. Wenn man diesen an den BA delegiert, ist dieser Entschluß durch die jetzige Satzung abgesichert und nicht angreifbar. Dies schützt vor Verfahrensfehlern. Sollte man die Satzung auf Wunsch der Grünen ändern, beschneidet man den BA um seine Kompetenzen. Beratungen über kleinere Bebauungspläne haben in den GR-Sitzungen wenig Platz und können im kleineren Gremium zügiger und zielorientiert behandelt werden.
TOP 11: Sonstiges
Es wird über eine Öffnung des Schwimmbades für die Vereinsnutzung gesprochen. Seit 22.06.2020 liegt ein Hygienekonzept des Vereins vor. Da das Schulschwimmen noch nicht gestattet ist, muss der Verein die Kosten zur Nutzung des Schwimmbades selbst tragen. Sollte man sich entscheiden, das Bad zu öffnen braucht es mindestens drei Wochen Vorlaufzeit: Befüllen des Bades, Inbetriebnahme des Chlorgasgemischs durch externe Firma, Probe auf Legionellen (ca. 2 Wochen bis zum Negativbefund)… Da das geforderte stoßweise Lüften nicht möglich ist, muss geprüft werden, ob die 40 Jahre alte Lüftung den geforderten Luftaustausch erbringen kann. So könnte frühestens am ersten Ferientag geöffnet werden. Ein realistischeres Ziel wäre eine Öffnung im September.