Die Ladung zur Sitzung ist form- und fristgerecht erfolgt.
Entschuldigt waren Josef Maier, Florian Weber, K-H- Vogelsang, Thilo Hofmann
Aus der Zuhörerschaft gab es keine Anfragen.

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

– 15.09.2025 „Verwaltungstag“ im Rahmen des Ferienprogramms mit Bgm
– 23.09.2025 Seniorenausflug nach Neuburg a.d. Donau
– 30.09.2025 Spatenstich HKO (Hort Kindergarten Outback)
– 07.10.2025 Bürgerversammlung mit Infomarkt in C-S-M Riemerling

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen
Gemeinderatssitzung

Es sind keine n.ö. Beschlüsse bekanntzugeben.

TOP3: Wahlausschuss der Gemeinde Hohenbrunn für die Kommunalwahl 2026;
Gewährung von Sitzungsgeldern

„Einstimmig“ hat der GR beschlossen, für die Sitzungen des Wahlausschusses zur
Kommunalwahl 2026 für die Teilnehmer ein Sitzungsgeld in Höhe von 50 € je
Sitzung zu gewähren.
Dem Wahlausschuss gehören jeweils 4 Bürger an, die von den Parteien
vorgeschlagen werden. Diese dürfen nicht kandidieren und keinerlei Beteiligung
haben. Sie müssen z.B. die Richtigkeit des Wahlergebnisses feststellen.

TOP 4: Erlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen sowie den
Stellplatzbedarf für Kfz und Fahrräder (Stellplatzsatzung StS)

Der Ferienausschuss hat bereits am 14.08.2025 den Neuerlass einer Satzung (StS)
beschlossen Nachdem diese der Rechtsaufsichtsbehörde (LRA) zur Prüfung
zugeleitet wurde, hat diese Hinweise und Empfehlungen abgegeben:
§3 Abs. 1 Herstellung von Stellplätzen –
bisher .. auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung (max. 150m
Luftlinie)
Neu ….auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in
zumutbarer Entfernung..
§5 Anforderungen an die Herstellung –
bisher ….ab mehr als drei Stellplätzen gemeinsame Zufahrt zwingend, mehrere
Zufahrten unzulässig …
Neu …. Diese Verpflichtung zur gemeinsamen Zufahrt wurde gestrichen
§6 Gestaltung von Stellplätzen
bisher … zusätzliche Pflicht zur Baumpflanzung : je 4 Stellplätze ein klimaresistenter
Baum oder Grüninsel
Neu … Baumpflicht entfällt , nur noch Entsiegelung/Versickerung geregelt
§8 Fahrradabstellplätze :
bisher … Erreichbarkeit konkretisiert max. 150 m Fußweg
Neu … nur noch „leicht und auf kurzem Weg erreichbar“
Obwohl das Gremium nicht mit allen Änderungen einverstanden war („zu ungenau/
zu schwammig) erfolgte die Abstimmung einstimmig.
Die Satzung tritt am 30.09.2025 in Kraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung
öffentlich bekannt zu machen.

TOP 5: HKO Weiterbeauftragung der Planer mit den Leistungsphasen 8 – 9

Der GR beschließt die Weiterbeauftragung der Architekten, Freianlagenplaner,
Küchenplaner, HLS-Planer und ELT-Planer mit den Leistungsphasen 8-9 und
ermächtigt den Bürgermeister o.V.i.A zur Unterzeichnung der Aufträge.
Obwohl im Gremium noch einige Nachfragen erforderlich waren, wurde hier
„einstimmig“ zugestimmt.