Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 27.04.2023

Die Sitzung fand im großen Saal des Stephanihauses statt, die Ladung ist form- und fristgerecht erfolgt. Entschuldigt war Herr Berger. Aus dem Publikum gab es keine Anfragen.

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

  • Am 4.04.2023 fällt die Bauausschusssitzung aus, das Gremium des Umwelt- und Klimaausschusses tagt wie geplant.
  • Am 23.06.2023 findet der Ehrenempfang der Gemeinde Hohenbrunn statt.
  • Frau Miller wurde nachträglich zum runden Geburtstag gratuliert und ein Geschenkkorb übergeben.

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Es gab nichts bekannt zu geben.

TOP 3: Barrierefreier Ausbau S-Bahnhof Hohenbrunn, Planungsvertrag 1, Kostenerhöhung

vertagt

Wegen allgemeiner Kostensteigerung haben sich die Kosten der Leistungsphase 1 und 2 (Gutachten, Machbarkeitsstudien…) von 175.000 € um über 10% auf 296.000 € erhöht. Deswegen ging, laut Vereinbarung, ein Rechtfertigungsschreiben von der DB AG ein, um die schriftliche Zustimmung der Gemeinde einzuholen. Nach offenen Fragen zu der Rechtfertigung und Fehlen der Kostenprognose zu Verbreiterung der Unterführung, klärt die Verwaltung die offenen Punkte ab und die Abstimmung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Vorgeschichte zum barrierefreien Bahnhofsausbau: Die Gemeinde versucht seit Jahren den barrierefreien Umbau unseres Bahnhofs bei der DB, dem LRA und dem Freistaat zu forcieren, leider sind wir bis dato immer ins Hintertreffen geraten, es gibt scheint`s noch schlimmere Bahnhöfe als unseren…

Deswegen hat der Gemeinderat 2017 beschlossen, dass man eigenständig in die Planungen des Ausbaus geht und 2018 die Mittelfreigabe von 175.000€ für die Leistungsphase 1 und 2 freigegeben. Am 16.05.2022 hat die Gemeinde die Vorentwurfsplanung für den barrierefreien Umbau des S- Bahnhofs Hohenbrunn erhalten. Mit den fortschreitenden Planungen zur Realschule sind nun alle, bis zu den höchsten bayrischen Instanzen, aus dem Dornröschenschlaf erwacht und mit dem Projekt und seiner höchsten Priorität betraut. 

Am 7.7.2022 fand zu diesem Thema eine Besprechung mit allen Beteiligten statt. Am 26.07.2022 tagte das GR-Gremium in einer Sondersitzung zum Bahnhofsausbau, es wurden die verschiedenen Varianten mit Kostenprognosen vorgestellt.

Unserem Wunsch nach 2 Aussenbahnsteigen wurde wegen enormer Kosten nicht entsprochen, der Kompromiss sieht nun an der Ost- und Westseite Zugangsrampen und einen Aufzug zum Mittelbahnsteig vor. Das Gremium spielt mit dem Gedanken die Unterführung, die Zugang Ost und West verbindet, auf maximal 5 Meter zu verbreitern. Die Kosten für eine Verbreiterung über 2,50 Meter hinaus lägen bei der Gemeinde.

Die Mitteilung, dass der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs inkl. dem Ost-Zugang zu 100% von der Deutschen Bahn und dem Freistaat Bayern übernommen wird, brachte dem Rathaus und uns enorme Erleichterung. Lediglich der Bau des West-Zugangs ist von der Kommune zu tragen, hierfür gibt es aber Förderungen. In wie weit eine eventuelle Verbreiterung der Unterführung gefördert wird, muss noch abgefragt werden.

Wie geht`s nun weiter:

  • Kostenschätzung neu ca. 11,5 Mio.€
  • Klärung Unterführung 2,50m oder max. 5m
  • Bauzeit ca. 1 Jahr
  • Eingabeplanung 4. Quartal 2023 angestrebt
  • Planfeststellungsverfahren voraussichtlich 1.Quartal 2024 bis 3. Quartal 2025
  • Baubeginn frühestens 2. Quartal 2026 aktuell noch möglich
  • Anmeldung der Nachtsperrpausen 4. Quartal 2023 auf Grundlage der Eingabeplanung

TOP 4: Gebührenanpassung gemeindliche Kinderbetreuung – Vorberatung

Die letzte Erhöhung der Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Hohenbrunn erfolgte 2018. Die geplante Gebührenerhöhung 2020 wurde wegen der besonderen Situation der Corona-Pandemie zurückgestellt.

Seit 2018 sind die Defizite der Kindertagesstätten insbesondere wegen Personalkostensteigerungen (10% Tariferhöhung seit 2018) und allgemeinen Kostensteigerungen deutlich angewachsen. In 2018 betrug das jährliche Defizit 1,6 Mio €, also ca. 360 € je Kind und Monat. In 2022 entstand ein Defizit von 2,45 Mio €, das bedeutet ca. 560 € pro Kind und Monat. Das Defizit pro Kind und Monat liegt deutlich höher als der Elternbetrag. Im durchschnittlichen Vergleich zu den benachbarten Gemeinden liegen die Gebühren für die Kinderbetreuung bei uns niedriger.

Die Verwaltung empfiehlt deswegen eine moderate, aber deutliche Anpassung der Gebühren und holt nun Vorschläge ein, die ausgearbeitet werden und nach Vorlage beim Elternbeirat erneut in unser Gremium zur Abstimmung kommen.

Vorschläge aus dieser Sitzung waren:

  • Sozialrabatt nach Vorbild der Gemeinde HöSie: Gebühren nach Familieneinkommen gestaffelt : z.B. bis 35.000€ – Rabatt 37€ / Monat, 55.000€ – Rabatt 30€ / Monat
  • Kostenermäßigung ab dem 3. Kind
  • Hort soll nicht von der Erhöhung betroffen sein, da Anschlussbetreuung nach dem Unterricht und Ungerechtigkeit durch Kostenfreiheit der Offenen Ganztagesschule, die als schulische Einrichtung gilt.

TOP 5: Schöffenwahl 2023

Die Gemeinde Hohenbrunn muss für die Amtsperiode 2024 bis 2028 13 Schöffen an das Amtsgericht München melden. Nach Abstimmung im Gemeinderat wurden folgende Schöffen benannt:

  1. Fr. Beilhardt, Monika
  2. Fr. Geib, Nadine
  3. Hr. Reckziegel, Horst
  4. Hr. Sigl, Leonhard
  5. Fr. Katzer, Brigitte
  6. Fr. Oberberger, Karin Christine
  7. Hr. Zörntlein, Hubert
  8. Fr. Schindler, Rosemarie
  9. Fr. Schwarz-Schulz, Hannelore
  10. Hr. Irlbacher, Josef
  11. Fr. Rommel, Anja
  12. Fr. Emmerich, Antonia Teresa Bernadette
  13. Hr. Blöchinger, Jürgen

TOP 6: Bestellung einer stellvertretenden Kassenverwaltung


einstimmig

Der Gemeinderat bestellt Frau Vanessa Meindl rückwirkend zum 20.03.2023 zur stellvertretenden Kassenverwalterin. 

TOP 7: Kostenausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9); Aktualisierte Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9)

einstimmig

Zur Erklärung: Das in der bayrischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip stellt einen Schutz der Kommunen vor finanziellen Mehrbelastungen dar. Wenn der Staat die Kommunen zur Erfüllung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis verpflichtet, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, muss also ein entsprechender finanzieller Ausgleich geschaffen werden.

Durch die Änderung von G8 auf G9 und den damit verbundenen Mehrkosten, tritt dieser Fall nun ein.

Mit Beschluss des Gemeinderates vom 28.07.2022 wurde der Verfahrensvereinbarung bereits zugestimmt. Eine Aktualisierung ist nun notwendig, da die Schülerzahlen angepasst wurden und das Datum für die Einreichung der Vorplanung auf den 30.06.2023 verschoben wurde.

TOP 8: Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 16.02.2023 und 16.03.2023

TOP 9: Anfragen, Verschiedenes

Es gab keine Anfragen.