Bericht aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 28.04.2022

Die Sitzung fand in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn statt. Die Einladung ist form- und fristgerecht erfolgt. Entschuldigt waren Frau Wenzel und Herr Benno Maier. Die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt. Aus der Öffentlichkeit gab es keine Anfragen.

TOP1: Bericht des Bürgermeisters

  • Heute fand ein Willkommensnachmittag für ukrainische Flüchtlinge und zum Teil deren Beherbergungsfamilien statt. Teilgenommen haben 40 Erwachsene und 8 Kinder. Es sind momentan ca. 81 Flüchtlinge in der Gemeinde gemeldet. Sie sind vorwiegend privat untergebracht. Frau Langwieder aus der Verwaltung koordiniert sämtliche Themen rund um Personen aus der Ukraine. Die Schulen sind sehr engagiert in der Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen.
    Registrierte Flüchtlinge sind keine Asylbewerber sondern haben ab dem 01.06.2022 eine Aufenthaltsgenehmigung, somit stehen ihnen sämtliche Sozialleistungen zu. Die staatliche Unterbringung entfällt und die Kommunen sind zur Unterbringung verpflichtet. Die Gemeinde kann keine Wohnungen zur Verfügung stellen, sie sucht selbst nach Wohnungen für Mitarbeiter der Kitas. Das Landratsamt bemüht sich ebenfalls händeringend um Wohnungen, Containerbauten können wegen Lieferengpässen momentan nicht angeboten werden.
    Es wird dringend abgeraten, weitere Personen aus der Ukraine kurzfristig privat aufzunehmen, da eine Folgeunterbringung bei uns nicht gewährleistet werden kann und den Menschen dann Obdachlosigkeit drohen kann. Besser werden sie über offizielle Stellen registriert und dann bayern- bzw. deutschlandweit verteilt. Leidtragende sind in diesem Falle wieder Kinder und Jugendliche, wenn sie aus einem Umfeld gerissen werden, an das sie sich ein paar Wochen gewöhnen durften.
  • Am 24.05.22 findet die Eröffnungsveranstaltung „Gründung eines Heimatvereins“ statt.
  • Am 01.07.22 findet der Ehrenempfang der Gemeinde Hohenbrunn statt.
  • Am 16.07.22 ist das Dorffest.
  • Nachträglich wurde Frau Miller und Frau Möschel zum Geburtstag gratuliert. Frau Möschel bekam zu Ehren ihres runden Geburtstages einen Geschenkkorb überreicht.

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

 Es wurde beschlossen TOP 7 vorzuziehen und nach TOP 3 zu behandeln, damit der dafür verantwortliche Mitarbeiter nach diesem Punkt die Sitzung verlassen kann.

TOP 3: Auflösung der Fraktionsgemeinschaft ÜWG-Freie Wähler Hohenbrunn und Bürgerforum, Bildung eigenständiger Fraktionen und Benennung von Ausschussmitgliedern einstimmig festgestellt

Die Fraktionsgemeinschaft ÜWG-Freie Wähler und Bürgerforum geben mit sofortiger Wirkung ihre Trennung bekannt. Beide Parteien bilden ab sofort jeweils eine eigene Fraktion. Als Fraktionsvorsitzender Freie Wähler wurde Herr Vogelsang bestimmt, sein Stellvertreter ist Herr Berger. Frau Miller ist beim Bürgerforum Fraktionsvorsitzende und ihre Stellvertretung Herr Haucke.

Der Rechnungsprüfungsausschuß ist der einzige Ausschuss, bei dessen Besetzung sich durch die eigenständigen Fraktionen die Personalien ändern:

Freie Wähler: Karl-Heinz Vogelsang, Stellvertreter Peter Berger

Bürgerforum: Andreas Schlick, Stellvertreter Manfred Haucke

 TOP 4: Bauleitplanung

 TOP 4.1: Schulen & Wohnen Hohenbrunn-West; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigung des Vorentwurfes zur frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB mit 16/3 Stimmen beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.05.2021 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. In der Sitzung vom 18.11.2021 wurde der Vorentwurf des künftigen Flächennutzungsplans vorgestellt und gebilligt. Die an die Verwaltung herangetragenen Änderungswünsche und die Ergebnisse der Gutachten wurden eingearbeitet und in der Klausurtagung am 08.04.2022 allen Gemeinderäten vorgestellt.

Stand 28.04.2022 umfasst dieser Flächennutzungsplan folgende Änderung gegenüber der Urfassung:

  • Änderung der Bauhoffläche im Norden des Plangebietes von Bauhof in Fläche für Versorgungsanlagen
  • Aufteilung der Fläche WA 102 in WA 101/2. Der nördliche Bereich bleibt wie in der Urfassung ein allgemeines Wohngebiet. Der südliche Bereich wird in eine Gemeinbedarfsfläche geändert. Zwischen den Bereichen wird eine Grünvernetzungszone geplant.
  • Die Gebietsnummer WA 101 wird gestrichen.
  • Die Hohenbrunner Straße wird nach dem tatsächlichen Verlauf dargestellt.
  • Die Sukzessions- und Pflegefläche im westlichen Planbereich wird vollständig erhalten sowie nach den Empfehlungen des Artenschutzgutachtens nach Norden verlängert.
  • Die Sportanlagen sind wie auf der Urfassung im nordwestlichen Bereich vorgesehen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Zeitraum vom 23.05.22 bis 30.06.22 durchgeführt. Am 31.05.22 findet eine moderierte Öffentlichkeitsveranstaltung statt.
Die Bebauung westl. der Bahn birgt viele lösbare Herausforderungen – packen wir`s an!

TOP 4.2: Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „westlich der Erikastraße, nördlich der Dahlienstraße, östlich des Maiglöckchenweges sowie südlich der Ottostraße“ einstimmig zurückgestellt

Große Teile von Riemerling-Ost wurden in der Vergangenheit mit einem qualifizierten Bebauungsplan überplant, der für die einzelnen Grundstücke klare Vorgaben hinsichtlich der Art und das Maß der baulichen Nutzung gibt. Nur für den im Betreff genannten Bereich existiert kein qualifizierter, sondern ein einfacher Bebauungsplan vom 17.09.1951, der ausschließlich Baugrenzen regelt.

Im Frühjahr 2019 wurde für ein Grundstück in der Erikastraße ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich eingereicht. Der Bauausschuss stellte in seiner Sitzung vom 06.06.2019 das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht und befreite von der festgesetzten Baugrenze im rückwärtigen Bereich, da dort in der Vergangenheit schon mehrfach von dem Baulinienplan von 1951 befreit wurde. Das Landratsamt München hat mit Bescheid vom 11.01.2022 die Baugenehmigung nicht erteilt, unter anderem, weil sie das Gesamtgefüge dieses Viertels erhalten möchten und die Bebauung auf der Südseite der Erikastraße, bis auf ein Grundstück, unversehrt ist. Die Entscheidung des LRA stößt bei unserer Bauabteilung und beim Grundstücksbesitzer verständlicherweise auf Unverständnis.

Die Entscheidung des Landratsamtes hat unmittelbare Auswirkungen für künftige Bebauungen. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, den bereits vorhandenen Innenbereich zu verdichten, bevor neues Bauland geschaffen wird. Nun ist zu befürchten, dass das LRA bei ähnlichen Anträgen ebenfalls die Baugenehmigung versagt und somit eine Nachverdichtung kaum mehr möglich ist. Bebauungen in zweiter Reihe sind in Riemerling Ost oftmals vorhanden. Bebauungsplangebiete in der Umgebung des betroffenen Areals sehen Bebauungen im rückwärtigen Bereich vor.

Die sicherste Variante, um die dringend benötigte Nachverdichtung zu gewährleisten, wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das o.g. Gebiet. Ziel eines Bebauungsplanverfahrens wäre eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung und Entwicklung des Gebietes unter Beachtung und Bewahrung des typischen Charakters einer „Gartenstadt“.

Wegen der vielen laufenden Projekte, u.a. der Planung der Schulen und des Wohngebiets, Sportcampus…, empfiehlt es sich, die juristische Auseinandersetzung zwischen besagtem Grundstückseigentümer und des LRA abzuwarten, um Ergebnisse und Hinweise aus diesem Verfahren in einen möglichen Bebauungsplan einzuarbeiten, statt nach begonnener Planung nach dem Rechtsspruch alles eventuell wieder hinschmeißen zu müssen.

TOP 5: Bericht des Bürgermeisters über eine Eilhandlung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO; Abschluss eines Dienstleistungsvertrags zur Beteiligung an der Bündelausschreibung für den Gasbezug ab 01.01.2024 zur Kenntnis genommen

Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb marktgerechte Erdgaspreise zu erhalten. Eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Träger sämtlicher Bündelausschreibungen ist der Bayrische Gemeindetag. Dieser hat die KUBUS Kommunalberatung und ServiceGmbH als Kooperationspartner in einem bundesweiten Auswahlverfahren ermittelt. Die KUBUS GmbH arbeitet dem Gemeindetag als Dienstleister zu. Die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen trifft ein gebildeter Vergabeausschuss. In diesem sind die jeweiligen Bezirksvorsitzenden des Gemeindetags sowie der zuständige Referent. Die Teilnehmer werden über die Ergebnisse informiert.

Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Eine Plausibilitätsprüfung erfolgt durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Erdgaslieferanten/Netzbetreiber beschafft. Die Gemeinde Hohenbrunn hat keinen leistungsgemessenen Gasbezug mehr.

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom genannten Sachverhalt und der Eilhandlung des Ersten Bürgermeisters zur Kommunalen Erdgas- Bündelausschreibung für den Zeitraum 01.01.2024 bis 01.01.2027 genommen und genehmigte das Vorgehen. Mit diesem Vertrag wird die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für Erdgas, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle übertragen.

Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Erdgasabnahme von dem Lieferanten, der jeweils den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 TOP 6: Feststadl; Vorstellung Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung Sachverhalt / Bisherige Beratung

In der Sitzung vom Dezember 2021 hat der Gemeinderat grundsätzlich beschlossen, den Gemeindestadl, ergänzt um einen Festanbau als Ersatz der Halle K, zu versetzen. Neuer Standort sollte westl. angrenzend an den Bauhof sein. Für diesen Standort sprechen die möglichen Synergieeffekte und Nutzbarkeit durch den Bauhof, die Nähe zur S-Bahn, ausreichend Parkmöglichkeiten und wegen der Lage im Gewerbegebiet voraussichtlich wenig Probleme wegen Ruhestörung. Das Grundstück ist im Besitz der Gemeinde und könnte irgendwann als Gewerbegrund verkauft werden.

Aus den Hohenbrunner Vereinen kam die Bitte, sich nochmals Gedanken zum Standort des Gemeindestadls zu machen und eine Fläche nördlich des geplanten Schulsportplatzes westlich der S-Bahn in Erwägung zu ziehen. Die Nähe zum Dorf und die Lage zwischen Hohenbrunn und Riemerling wäre durchaus charmant, allerdings müsste man den Grund an dieser Stelle erwerben. Nicht unterschätzen sollte man die Gefahr durch Auto- und S- Bahn für die Feierwütigen, Ärger mit den Anwohnern ist vorprogrammiert. Parkmöglichkeiten wären nur eingeschränkt vorhanden. Diese Variante würde unabhängig von dem Schul- und Wohnungsbau in einem eigenen Verfahren geplant werden.

Alle Fraktionen sprachen sich weiterhin grundsätzlich für einen Stadl mit Festanbau aus. Es wird ein Treffen mit den Vereinsvorständen und den Fraktionen geben, um Anliegen und Anregungen einfließen zu lassen und die Standorte zu diskutieren. Die weitere Planung erfolgt im Bauausschuss, damit die nächste Phase des Vorhabens beauftragt werden kann.

TOP 7: ZAH – Zuhause am Hölzl: Budgeterhöhung der Projektsteuerung 18/1 beschlossen

In der Sitzung vom 19.10.2017 wurde für die Errichtung des ZAH in Riemerling die Beauftragung der Projektsteuerung durch das Ingenieurbüro Hitzler beschlossen. Wegen verschiedener Einflüsse hat sich die Bauzeit um 16 Monate erhöht. Nach Verhandlungen mit Fa. Hitzler müssen davon 11,5 Monate, das entspricht 93.970,79 €, gemäß vertraglichen Regelungen bezahlt werden, sonst würde man rechtswidrig handeln. 4,5 Monate übernimmt das Ingenieurbüro als eigenen Beitrag zu den Mehrkosten dieses Bauvorhabens. Somit erhöht sich das Budget um o.g. Summe.

TOP 8: Beendigung der Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Hohenbrunn-Riemerling e. G. einstimmig

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Gemeinderatsitzung vom 03. März 2022 die Empfehlung abgegeben, die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Hohenbrunn-Riemerling e. G. zu prüfen. Laut den, nur zum Teil vorliegenden Geschäftsberichten wurden keine Umsätze erzielt. Es muss vermutet werden, dass hier kein Umsatz generiert wird, die angedachten Aufgaben nicht erfüllt werden und somit Geld verbrannt wird.

Die Gemeinde Hohenbrunn trat zum 01.08.2016 der Energiegenossenschaft Hohenbrunn-Riemerling e. G. bei. Die Absicht war es, die regionale Energiewende zu unterstützen und Projekte erneuerbarer Energien mit zu finanzieren. Hierfür war das integrierte Klimaschutzkonzept der Gemeinde eine wichtige Wegweisung. In diesem Zusammenhang konnten keine Projekte gemeinsam mit der Gemeinde umgesetzt werden, es kam lediglich zu Beratungsleistungen.

Das Ziel der Energiegenossenschaft, die Energiewende in Hohenbrunn durch Projekte der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen voranzutreiben, wurde somit bis dato nicht erreicht.

TOP 9: Anträge

TOP 9.1: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen zur Ausarbeitung einer ökologisch-sozial nachhaltigen Beschaffungsrichtlinie für kommunale Einrichtungen 6/13 abgelehnt

Die Grünen stellten folgenden Antrag: „Zur Unterstützung der Ziele der Klimaschutzgemeinde Hohenbrunn wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschaffungsrichtlinie für kommunale Einrichtungen anhand nachhaltiger ökologischer und sozialer Standards sowie des fairen Handels zu erarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der in den kommunalen Einrichtungen beschafften Produkte zu erstellen und zu prüfen, wie diese durch ökologisch und sozial nachhaltigere Alternativen ersetzt werden können.“

In unserer Klimaschutzgemeinde Hohenbrunn wird Umweltschutz groß geschrieben, man möchte sich aber nicht `verkomplizieren` und sich in dringenden Entscheidungen die Hände binden lassen.

Bei Engpässen ist man flexibler ohne Richtlinie, da man auf konventionelle Angebote kurzfristig zugreifen kann. Alle Bestellungen müssten dann mit einem Zertifikat abgesichert sein. Sämtliche Bereiche in der Verwaltung und der Kinderbetreuung werden bereits mit Artikeln nach Ökostandard bedient.

TOP 9.2: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen; Erstellung eines Konzeptes für die flächendeckende Versorgung der Hohenbrunner Wohn- und Gewerbegebiete sowie der gemeindlichen Gebäude, mit Wärme aus nachhaltigen erneuerbaren Energien 5/14 abgelehnt

Folgender Antrag wurde gestellt: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die flächendeckende Versorgung der Hohenbrunner Wohn- und Gewerbegebiete sowie der gemeindlichen Gebäude mit Wärme aus nachhaltigen erneuerbaren Energien zu entwickeln und dem Gemeinderat vierteljährlich über die Fortschritte zu berichten.“

Im Moment werden die gemeindlichen Liegenschaften im Dorf an das Fernwärmenetz angeschlossen. Ein Meter Fernwärmeleitung kostet etwa 1000 €, das dürfte den Rahmen sprengen, sollte man sämtliche Straßen mit Leitungen versorgen. Für einen Privathaushalt rechnet es sich auch nicht, da die Anschlusskosten und monatl. Preise einfach zu hoch sind.

TOP 10: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.03.2022

TOP 11: Anfragen, Verschiedenes

  • Baut die Telekom jetzt zusätzlich zur deutschen Glasfaser ein eigenes Glasfasernetz in der Luitpoldsiedlung? – Es ist nichts bekannt.
  • In der Dorfstraße gilt, wegen Versorgung von Feuerwehr, Grundschule und KITA`s mit Fernwärme, eine Einbahnstraßenregelung bis Herbst 2022.
  • Nach einer massiven Ausschreibung und einem Tag der offenen Tür für Mitarbeiter in der Kinderbetreuung konnten 3-4 Mitarbeiter für eine Anstellung gefunden werden.
  • Ab wann sollen die Gemeinderatssitzungen im Stephanihaus stattfinden? Durch die Enge im Stephanihaus kann der gemeindlichen Fürsorgepflicht nicht nachgekommen werden. Man schlug vor, in einer Umfrage unter den Räten zu ermitteln, wie der Wunsch jedes einzelnen ist.