Bericht aus dem Gemeinderat
Sitzung am 28.05.2020

Die Sitzung findet weiterhin pandemiebedingt in der Turnhalle der Grundschule Hohenbrunn statt. Zu den begrenzten Publikumsplätzen in der Halle werden weitere in der Aula zur Verfügung gestellt.

Herr Bauer bittet in der Bürgerredezeit die Gemeinde um Klärung mit der Schule, die aufgrund eines Projektes ein Stück Feld in der Nähe des Krautgartens in Hohenbrunn bestellt, wie z.B. die Wasserversorgung des Projektes gewährleistet wird. Momentan wird wohl Wasser aus den Fässern der „Krautgartler“ entnommen. Hätte man dieses Projekt nicht in Zusammenarbeit mit dem Gut Riem, welches das Projekt Krautgarten plant und steuert, umsetzen können?

Auf Wunsch von Herrn Schmidhuber (B`90/Grüne) wird TOP 12, Bestellung einer Grunddienstbarkeit für den Standort einer Trafostation am Bauprojekt ZAH, aus der nicht öffentlichen Sitzung in den öffentlichen Teil (nach TOP 8.5) vorgezogen. Generell sind Grundstücksangelegenheiten, egal welcher Größe oder zu welchem Zweck zuerst nicht öffentlich zu behandeln.


TOP 1:

Der Bürgermeister berichtet, dass die Kindertageseinrichtungen schrittweise öffnen. Ab dem 15.06.2020 sollen diese wieder vollständig genutzt werden.

Zur Besetzung des Wahlausschusses für die Seniorenbeiratswahl werden noch 3 Personen gesucht. Der Bürgermeister bittet die drei großen Fraktionen (CSU, B`90/Grüne, ÜWG/BF) jeweils 1 Person für dieses Amt zu stellen.


TOP 2:

Der GR folgt der Empfehlung der Gemeindeverwaltung und beschließt die Aufwandsentschädigungen des ersten Bürgermeisters und seinen Vertretungen einstimmig.


TOP 3:

Der GR stimmt der Bestellung eines stellv. Kassenverwalters für die Gemeindekasse einstimmig zu.


TOP 4:

Der GR stimmt der Ernennung einer neuen Leitung sowie einer neuen stellvertretenden Leitung des Standesamtes einstimmig zu.


TOP 5:

Die Vorübergehende Widmung des „Gemeinde-Stadels“ zur Durchführung von standesamtlichen Trauungen wird einstimmig angenommen.

Das Trauzimmer der Gemeinde kann nach Bestimmungen zum momentanen Infektionsschutz nur das Brautpaar, die Trauzeugen, ggf. noch die Eltern der Brautleute und den Standesbeamten beherbergen. Auf Wunsch der Brautpaare nach mehr zugelassenen Gästen wird die Nutzung des Gemeindestadels vorgeschlagen. Dort können sich pandemiebedingt nach den jetzigen Vorgaben 22 Personen versammeln. Die Anzahl der Personen wird nach den behördlichen Vorgaben jeder Zeit neu angepasst. Die vorübergehende Nutzung des Stadels gilt nur für Gemeindebürger bis zur Fertigstellung des Saals im Stephani Haus. Gebühren für die Nutzung des Stadels werden von der Gemeinde erhoben.


TOP 6:

Der Neuerlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135a bis 135c Baugesetzbuch (Kostenerstattungssatzung) wird mit 7/13 Stimmen abgelehnt.

Wird durch Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes Baurecht geschaffen, müssen Ausgleichsflächen von der Gemeinde geschaffen werden. Diese Kosten kann die Gemeinde von den Grundstückseigentümern als Vorauszahlung einfordern, auch wenn auf diesem Grundstück das Baurecht nicht in Anspruch genommen wird.

Aktuell geht es in diesem Fall um die Änderung des Bebauungsplanes der alten Luitpoldsiedlung, der durch erhöhtes Baurecht z.B. die Nachverdichtung der Grundstücke erleichtert und somit die Grundstücke aufwertet. Die Gemeinde hat als Ausgleichsfläche Feldgrund für 25 Jahre gepachtet und möchte diese Kosten auf die Bürger der Luitpoldsiedlung umlegen.

Herr Fritzmaier (CSU) sieht in diesem Fall eine Ungleichbehandlung der Bürger, wenn in einem anderen Ortsteil z.B. nach § 34 Baugesetzbuch gebaut werden darf (es gilt der Grundsatz der Umgebungsbebauung), werden diese Grundstückseigentümer nicht an einem Flächenausgleich beteiligt. Man könne jedoch über eine zinslose Stundung, bis der Eigentümer Baurecht ausübt, sprechen. Der Verwaltungsaufwand für eine zinslose Stundung ist enorm und bei Verkäufen, Wiederverkäufen und Teilungen immer undurchsichtiger.

Herr Dr. Straßmair bestätigt, dass Stundungen in Härtefällen möglich sind und gerne diskutiert werden können.

Frau Dr. Kreder-Strugalla (B`90/Grüne) befürwortet die Satzung, da sie für mehr Kostentransparenz sorgt: „Man weiß jetzt, was jeder zu bezahlen hat.“ Die Gemeinde sei bisher auf erheblichen Kosten für Ausgleichsflächen sitzen geblieben. „Und auch wenn es jetzt die `Luitpoldsiedler` trifft, irgendwo müssen wir halt mal anfangen.“

Herr Berger (ÜWG/BF) meint, dass die Gemeinde generell keine Vorauszahlungen erheben kann und dass das Thema Ausgleichsflächen bis dato nur für den Aussenbereich gegolten hat. Ebenso dieser Meinung ist Fraktionskollege Herr Braun.

Frau Wende (CSU) wirft ein, dass die Bürger im Zuge der Bebauungsplanänderung nicht ausreichend über mögliche entstehende Kosten informiert wurden. Zumindest wurde bei einer Großveranstaltung zur Bebauungsplanänderung nichts erwähnt, sonst wären bestimmt einige Bürger gegen dieses Vorhaben vorgegangen.

Herr Fritzmaier (CSU) fügt zum Abschluss dieser Diskussion hinzu, dass eine Satzung nicht von Nöten ist, wenn bei Neuaufstellung oder Änderungen von Bebauungsplänen generell ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird. So weiß der Eigentümer Bescheid, was an Kosten auf ihn zukommt.


TOP 7:

Die Änderung des Wasserlieferungsvertrages mit der Gemeinde Ottobrunn (Kostenteilung für die Anschaffung des beweglichen Anlagevermögens, z.B. Auto, Computer…) wird einstimmig angenommen.


TOP 8.1:

Die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2020/21 wird einstimmig an Fa. Geldhauser übertragen.


TOP 8.2:

Über den Sachstand von ZAH – Zuhause am Hölzl wird vom Ingenieurbüro Hitzler referiert:

  • Erdarbeiten abgeschlossen
  • Spezialtiefbauarbeiten Bohrpfähle und Verbau ausgeführt
  • Gründungsarbeiten Fundamente großteils abgeschlossen (Rampe fehlt noch)
  • Einzelfundamente und Stützen TG hergestellt
  • aktuell: Betonage der Innenwände TG und Vorbereitungen der Deckenbetonage
  • Abstimmungen Werkstatt- und Montageplanung der Fassadengewerke.
  • Bislang wurden 96,19% Prozent der Gewerke vergeben, zukünftige Vergaben mit Budget Kostenberechnung, Budgeterhöhungen aufgrund von Vergabeverlusten
  • Pandemiebedingte kostentechnische Auswirkungen können sein: ggf. Entstehung von Verzügen bedingt durch höhere Gewalt, es bestehen keine Schadensersatzansprüche; ggf. Mehrkosten für Beschleunigungsarbeiten.
  • Corona-bedingter Verzug aktuell ca. 9 Wochen
  • Kosten belaufen sich im vorgegebenen Rahmen


TOP 8.3, 8.4 und 8.5:

Vergabe von Bodenbelags-, Fliesenarbeiten und Außenanlagen (ZAH) wird einstimmig beschlossen.


TOP 12 eingeschoben:

Bestellung einer Grunddienstbarkeit (Standort Trafostation Bayernwerk) auf Fl.Nr. 273 zur Sicherung der Stromversorgung BV ZAH wird einstimmig beschlossen.


TOP 8.6:

Sachstand SCR – Sportcampus Riemerling wird von der Planungsfirma Constrata vorgestellt:

  • Fertigstellung Rohbau Hauptgebäude: 31.08.2020; es gibt pandemiebedingt keinen Verzug, da das Team der Bauarbeiter fix ist und diese im Moment auf dem Areal leben.
  • Fertigstellung der baulichen Maßnahmen und Beginn der Inbetriebsetzung der Schwimmhalle: Dezember 2021
  • Schwimmbetrieb: ab ca. März 2022
  • Danach Abbruch der alten Halle und Fertigstellung der restlichen Aussenanlagen bis Spätsommer 2022
  • Die Überschreitung des Budgets liegt derzeit bei 6,4%


TOP 8.7 und 8.8:

Vergabe von Dachabdichtungsarbeiten und hinterlüftete Fassade (SCR) wird einstimmig beschlossen.


TOP 9:

Die Niederschrift der letzten öffentlichen GR-Sitzungen am 23.04.20 und 12.05.20 wird genehmigt.


TOP 10: Anfragen

Frau Miller (ÜWG/BF) stellt in ihrer Funktion als Verbandsrätin für den Zweckverband weiterführender Schulen die Anfrage zur Prüfung Verfügbarkeit eines Grundstücks für den Neubau einer Realschule. Der Neubau in Höhenkirchen wird vom Zweckverband nur unterstützt, wenn dieser im Bereich des Gymnasiums als Campuslösung umgesetzt wird. Der Neubau am Ortsrand Richtung Brunnthal würde wohl um 22 Mio. Euro teurer, als in der Campuslösung mit gleichzeitiger Erweiterung des Gymnasiums. Somit ist nicht klar, ob der Neubau einer Realschule in Höhenkirchen wirklich umgesetzt wird. Dieses Thema wird wohl in der BA Sitzung Ende Juni in Höhenkirchen weiter beratschlagt.

Sollte der Zweckverband weiterführender Schulen wegen einer Realisierung des Projektes auf Hohenbrunn zukommen, steht der Gemeinderat dem Vorhaben positiv entgegen. Auf einem Grundstück westlich der Bahn neben dem Wasserwerk könnte der Neubau einer Realschule entstehen. Wir versprechen uns eine Aufwertung der Gemeinde, einen forcierteren Ausbau des Bahnhofs und einen Ausbau der Fußgängerbrücke über die B471. Doch leider stehen wegen dem Bau des SCR und ZAH momentan keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Der Bürgermeister wird gebeten sich mit dem Landratsamt und dem Zweckverband in Verbindung zu setzten und deren Angebot über Finanzierung und Machbarkeit eines solchen Vorhabens einzuholen.