Bericht aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 28.07.2022

Die Sitzung fand im Sitzungssaal des Stephanihauses statt. Die Ladung ist form- und fristgerecht erfolgt. Entschuldigt war Fr. Lunemann. Aus der Zuhörerschaft gab es keine Anfragen. TOP 11/1 und 11/3 wurden hintereinander behandelt, da es inhaltliche Übereinstimmungen bzgl. Kieswerk Siegertsbrunn gab. 

TOP 1: Bericht des Bürgermeisters

  • Am 26.07.2022 fand eine Sondersitzung des Gemeinderates zum Thema „Barrierefreier Bahnhofsumbau“ mit hochrangigen Planern der DB statt. Nach Vorstellung verschiedener Varianten (Mittelbahnsteig/Außenbahnsteige) und deren für und wider bzgl. Durchführungsmöglichkeiten und Kosten entschied man sich für die barrierefreie Variante eines Mittelbahnsteiges mit neuer Unterführung, Rampen beidseitig des Bahnsteiges und einen Aufzug. Diese baulichen Maßnahmen betreffen den nördlichen Bereich des Bahnhofs. Die Kosten für diese Variante belaufen sich auf ca. 11 Mio. €, die Kosten für Außenbahnsteige lägen bei ca. 30 Mio €.

Laut DB ist unser Bahnhof sehr gut in Schuss, es müssten keine Ersatzinvestitionen getätigt werden. Die Barrierefreiheit spielt hier wohl eine untergeordnete Rolle. Daher gibt es weder Zuschüsse vom Bund, noch vom Freistaat Bayern. 

Wegen dieser Vorgeschichte hat die Gemeinde 2019 beschlossen, die Leistungsphase 1+2 (Vorplanung) zum barrierefreien Bahnhof zu übernehmen, um das Vorankommen in diesem Thema zu forcieren. Durch den Bau der Realschule hat sich der Druck auf Freistaat und Bahn erhöht, man geht mit dieser Planung nun in die Leistungsphase 3+4, die DB kümmert sich nun um die Ausschreibungen für dieses Projekt. Der Umbau soll bis 2026 abgeschlossen sein, auf die Gemeinde fallen Stand jetzt ca. 5 Mio. € an. 

  • Die Montessorischule Hohenbrunn beteiligt sich aus Kostengründen nicht mehr am gemeinschaftlichen Schulprojekt Hohenbrunn West. 
  • Am 11.07. 2022 fand eine Dienstbesprechung der Bürgermeister zum Thema Flüchtlinge statt. In Hohenbrunn sind 117 ukrainische Personen, teils privat, untergebracht. Das gibt eine pro Kopf Rate von 77% in unserer Gemeinde.
  • Am 30.09. 2022 findet eine Best Practice Exkursion zu 3 Wohnungsbauprojekten in München statt. Ortsentwicklung und Umgehungsstraße müssen im Gesamten gesehen werden.
  • SCR: Der geplante Eröffnungstermin am 13.09.2022 kann voraussichtlich nicht eingehalten werden. Es müssen noch diverse Mängel beseitigt werden, die Einfluss auf die Brandschutzgenehmigung und somit auf die Betriebserlaubnis haben.
  • Des Weiteren fanden im Juli Ehrenempfang, Ehemaligentreffen der Gemeinde, Dorffest und Jungbürgerversammlung statt.
  • Frau Wenzel und Herrn Haucke wurde nachträglich zum Geburtstag gratuliert.

TOP 2: Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen

Gemeinderatssitzung – es gab nichts bekanntzugeben

TOP 3.1: Änderung des § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats; Verteilung der Ausschusssitze 17/3 beschlossen

Ausschüsse dienen der Entlastung des Gemeinderats. Der Gemeinderat überträgt Entscheidungen in bestimmten, nicht so bedeutenden Angelegenheiten weitgehend auf Ausschüsse. Dieser Entlastungsfunktion können Ausschüsse nur gerecht werden, wenn sich der politische Wille, wie er im Gemeinderat besteht, auch in den einzelnen Ausschüssen wiederfindet. Die Ausschüsse haben daher ein „verkleinertes Spiegelbild des Gemeinderats“ zu sein.

Bürgerforum und Freie Wähler haben ihre Zusammenarbeit während der Amtszeit beendet. Nach unserer, zu dieser Zeit geltenden, Geschäftsordnung hat man die Sitze in den Ausschüssen so beibehalten, wie es dem Wählerwillen entsprochen hat. Hierzu hat man die Berechnung 2020 nach Sainte Lague/Schepers getätigt. Mit dem Ergebnis, dass sämtliche Ausschüsse (Ausnahme Rechnungsprüfungsausschuss) wie folgt besetzt wurden: 

RPA
CSU: 4 Sitze2 Sitze
Grüne: 3 Sitze2 Sitze
ÜWG-FW/BF: 2 Sitze2 Sitze
SPD: 1 Sitz1 Sitz

Das Bürgerforum hat bzgl. der Ausschussbesetzung Beschwerde bei der Rechtsaufsicht des Landratsamts eingereicht, wohl in der Hoffnung, dass sich das Kräfteverhältnis durch Losentscheid zu ihren Gunsten ändert.

Das LRA fordert nun in Variante A, dass insgesamt 6 Ausschusssitze (nach Berechnung Sainte Lague/Schepers) in beschließenden Ausschüssen im Losverfahren vergeben werden müssen. Die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschuss bliebe gleich, alle anderen Ausschüsse müssten neu besetzt und die Mitglieder neu berufen werden. 

Die Variante B mit Losverfahren und Berechnung nach d`Hondt besagt, dass lediglich im RPA ein Sitz zwischen den Freien Wählern und der SPD zu verlosen sei, der CSU stünden nach dieser Berechnung 3 Sitze statt zweien in diesem Ausschuss zu. Die restlichen Ausschüsse blieben wie gehabt.

Der Losentscheid musste nun in die Geschäftsordnung aufgenommen werden. Das Zufallsprinzip eines Losverfahrens hat das Gremium bereits 2014 entschieden abgelehnt um dem Wählerwillen bestmöglich nachzukommen.

Das Gremium stimmte mit 3 Gegenstimmen für Variante B.

TOP 3.2: Benennung von Ausschussmitgliedern durch die Fraktionen

Damit die beschließenden Ausschüsse ihrer Arbeit in gewohnter Besetzung nachkommen können, haben wir uns explizit für Variante B entschieden. Ebenso haben wir unseren 3. Sitz im Rechnungsprüfungsausschuss der Partei angeboten, die im Losentscheid das Nachsehen hat, um das mittlerweile eingespielte Team des RPA zu erhalten.

Das Los für einen Platz im RPA zog Frau Dr. Heinmüller (SPD), die bisherige Vorsitzende des RPA. Unser 3. Sitz ging somit an Herrn Vogelsang von den Freien Wählern. Der Stellvertreter für die FW ist Herr Berger, die SPD erhält keine Stellvertretung, da Frau Wenzel als 3. Bürgermeisterin kein Mitglied im RPA sein darf.

Ergo: Viel Wind um nix, alles bleibt beim Alten!

TOP 4:  Volkshochschule SüdOst im Landkreis München GmbH; Ermächtigung des Ersten Bürgermeisters o.V.i.A. zur Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung des vhs SüdOst betr. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung der Geschäftsführung einstimmig

In der 25. Aufsichtsratssitzung vom 27.06.2022 wurde der Bericht der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Consaris AG über die Jahresabschlussprüfung erläutert. Besonderes Augenmerk lag auf der Ertragslage, der Vermögenslage und der Finanzlage (Kapitalflussrechnung, Liquiditätslage) der vhs SüdOst. In allen Bereichen wurden trotz der Corona-Pandemie zufrieden stellende, teils über dem Plan liegende Ergebnisse erzielt.

Die Buchführung und die weiteren Unterlagen für den Jahresabschluss entsprachen den Anforderungen, den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung. Der Lagebericht der Geschäftsführung stellte insgesamt „eine zutreffende Beurteilung der Lage des Unternehmens“ dar. Der Geschäftsführer der vhs, Herr Schulz, stellte uns diesen Bericht in der Sitzung vor. 

Deswegen wurde der erste Bürgermeister zur Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Prüfungsberichts 2021, Entlastung der Geschäftsführung 2021 und der Entlastung des Aufsichtsrates 2021 ermächtigt. 

TOP 5:  Volkshochschule SüdOst im Landkreis München GmbH; Änderungsvertrag einstimmig

Für die vhs stehen Kostenmehrungen durch z.B. Miete, Tariferhöhungen für Mitarbeiter und Honoraranpassungen für freie Mitarbeiter an. Diese Kosten werden zum einen von der vhs getragen, zum anderen von den Kommunen. Der Sockelvertrag ist für alle Gesellschafter gleich. Die Teilnehmergebühren wurden durch den Corona-Aufwand bereits um 10% erhöht.

Der Gemeinderat stimmte dem Änderungsvertrag zur kommunalen Mitfinanzierung zu und ermächtigte den 1. BGM, die erforderlichen Unterschriften zu leisten.

TOP 6: Kostenausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9); Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasium (G9) einstimmig

Das in der bayrischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip stellt einen Schutz der Kommunen vor finanziellen Mehrbelastungen dar. Wenn der Staat die Kommunen zur Erfüllung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis verpflichtet, hat er gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führt die Wahrnehmung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden, muss also ein entsprechender finanzieller Ausgleich geschaffen werden.

Durch die Änderung von G8 auf G9 und den damit verbundenen Mehrkosten, tritt dieser Fall nun ein.

TOP 7: Offener Ganztag an den Grundschulen Riemerling und Hohenbrunn

Die Vorbereitungen zum Start des offenen Ganztags, angeboten vom KJR, an unseren Grundschulen laufen auf Hochtour. Das Feintuning steht kurz vor Abschluss, es gibt flexible Buchungszeiten im Rahmen der Jugendsozialarbeit. Zusätzlich fallen keine Kosten an. Die Pforten öffnen am Mittwoch, 14.09.2022 bis 16:00h.

TOP 8: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für Zins- und Tilgungszahlungen einstimmig

Für den Grundstückskauf westlich der Bahn für die Schulbebauung wurde die Aufnahme von Darlehen beschlossen. Die Haushaltsplanung im Herbst 2021 sah zum damaligen Zeitpunkt für Zins und Tilgung für das bzw. die neu aufzunehmenden Darlehen tilgungsfreie Anlaufjahre sowie eine Nullprozentverzinsung vor. Durch die momentane wirtschaftliche Entwicklung sind diese Posten stark gestiegen. 

Bei Vertragsabschluss betrug der Zinssatz des KFW Darlehens 1,69% bei zwei tilgungsfreien Anlaufjahren; der Zinssatz des Kommunaldarlehen beträgt 2,09% bei einer Laufzeit von 30 Jahren und sofortigem Beginn der Tilgung.

Zur Info: 2 Monate nach Darlehensabschluss betrug der Zins beim KFW Darlehen 2,48 -2,78%, beim Kommunaldarlehen rd. 3%. 

TOP 9: Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hohenbrunn einstimmig

Aufgrund des Rücktritt des Feuerwehrkommandanten Robert Paul fand am 04.07.2022 die Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Hohenbrunn statt. Zum 1. Kommandanten wurde Herr Marco Neugebauer gewählt, zu seinem zweiten Stellvertreter ist Herr Thomas Breyer bestimmt worden. Diese müssen nun vom Gemeinderat bestätigt werden. Die neue Amtsperiode beginnt ab dem 1. August 2022. Die Amtsperiode des ersten Stellvertreters, Andreas Tristl, wurde auf die neue Amtsperiode in der Feuerwehrdienstversammlung per Abstimmung angeglichen.

TOP 10: 13. Flächennutzungsplanänderung „Freiflächenphotovoltaikanlage Hohenbrunn II“ – Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Feststellungsbeschluss 19/1 beschlossen

Die Flächennutzungsplanänderung ist nun zum zweiten Mal ausgelegen (13.06.- 12.07.2022). Aus der Bürgerschaft gab es keine Einwände. Von den Behörden und Träger öffentlicher Belange kamen nur formale Hinweise, die eingearbeitet wurden.

TOP 11: Anträge

TOP 11.1: Antrag der Fraktion CSU auf Prüfung der möglichen Rechtsmittel und Klage gegen den geplanten Kiesabbau im Gemeindegebiet Höhenkirchen-Siegertsbrunn an der Hohenbrunner Straße einstimmig

Die CSU Fraktion stellt den Antrag alle rechtlichen Mittel durch einen Fachanwalt zu prüfen und eine Klageerhebung gegen die Genehmigung zum Kiesabbau im Gemeindegebiet Höhenkirchen-Siegertsbrunn an der Hohenbrunner Straße in Erwägung zu ziehen.

Begründung:

Der zu erwartende Schwerlastverkehr für das Abbau- und Verfüllmaterial wird ausschließlich über die Siegertsbrunner Straße / Dorfstraße und Luitpoldstraße erfolgen und somit ausnahmslos die Gemeindeteile von Hohenbrunn belasten. Eine entsprechende Regelung mit einem Durchfahrtsverbot der Transportfahrzeuge durch das Ortsgebiet Höhenkirchen-Siegertsbrunn soll in einem entsprechenden ‚Städtebaulichen Vertrag‘ zwischen der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn und dem Antragsteller vereinbart werden. Zudem wird unser angrenzendes Gewerbegebiet infolge der Staubemissionen durch den Kiesgrubenbetrieb stark belastet, was für die betroffenen Betriebe zu hohen Kosten für technische Nachrüstungen und steigenden Betriebs-, Unterhalts- und Wartungskosten führen wird. Es ist mit mindestens 216 LKW-Fahrten pro Woche zu rechnen.

TOP 11.2: Antrag Bürgerforum auf Sondersitzung des Gemeinderats; zur Erarbeitung konkreter Vorschläge für Verkehrsentlastungsmaßnahmen und Weiterführung der Umgehungsstraßendiskussion 17/3 beschlossen

TOP 11.3: Antrag der Fraktion Bündnis ’90/Die Grünen zur Entwicklung eines Verkehrskonzepts für die Hohenbrunner Straße

Die Gemeinde Hohenbrunn beauftragt die Entwicklung eines Verkehrskonzepts für die Hohenbrunner Straße, mit dem Ziel, im Siedlungsbereich von Riemerling den weiträumigen Durchgangsverkehr zu reduzieren, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung wirksam durchzusetzen, die Übersichtlichkeit, vor allem an den Einmündungen, zu verbessern, die Nutzung der Straße für den Radverkehr sicher zu machen sowie die hindernisfreie und sichere Nutzung der Fußgängerwege zu gewährleisten. Zur Erreichung dieser Ziele sind sowohl bauliche Maßnahmen als auch solche der Verkehrsregelung sowie der begleitende Einsatz von Informations- und Werbemitteln ergebnisoffen zu erwägen.

Begründung:

• Die Hohenbrunner Straße vereint die Funktionen der Erschließung des Siedlungsgebiets Riemerling West und der Ortsverbindung zwischen Hohenbrunn und dem Bahnhofsbereich von Ottobrunn für den Kfz- und Radverkehr.

• Sie ist Schulweg für Kinder und Jugendliche der Schulen in Riemerling und des Gymnasiums Ottobrunn und wird ein wichtiger Schulweg für die künftige Realschule.

• Sie hat überörtliche Bedeutung als Radverkehrsverbindung der südlichen S-7-Anrainergemeinden und ihres Umfelds von und nach München.

• Die Fußwege sind schmal, mit vielen Grundstückszufahrten, oft von Mülltonnen und anderen Hindernissen verstellt, und werden häufig von Fahrzeugen beparkt oder mit erheblicher Geschwindigkeit befahren. Sie müssen geschützt und für den Fußgängerverkehr, Personen mit Gehhilfen oder Rollstühlen, Personen mit Kinderwagen und Rad fahrende jüngere Kinder freigehalten werden.

Wenn möglich, befürworten wir die Beauftragung der Verkehrsplaner aus dem Planungsverfahren „Schulen und Wohnen“ südlich des Wasserwerks.

Von diesem Verkehrsplaner wird nun ein Angebot eingeholt und dem Bauausschuss vorgelegt. 

TOP 12: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.06.2022 einstimmig

TOP 13: Anfragen, Verschiedenes

    • Welche Konsequenz hat das Ausscheiden der Montessorischule aus dem gemeinsamen Schulprojekt? – Bei der Fläche handelt es sich um eine Gemeinbedarfsfläche, die für z.B. Kindergarten, Schulerweiterung u.s.w. genutzt werden kann. Erst findet in Ruhe eine Meinungsbildung statt, dann wird die Planung fortgeschrieben werden.
    • Die Pläne des Bahnhofsumbau sollen auf die Gemeindehomepage gestellt werden.
    • Nichtöffentliche Protokolle dürfen nicht ins RIS gestellt werden.